01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2002.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2002.90.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2002.90.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2002.90.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0?
- ×Tomaten, ganz oder in Stücken2002.10
- ×mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT2002.90.11.00.0, 2002.90.19.00.0
- ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 34 GHT2002.90.41, 2002.90.49
- ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT2002.90.80
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2002.90.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2002.90.20.00.0 | mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2002.90.20 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2024-00012Frankreich | Lebensmittelzubereitung auf Tomatenpüreebasis, bestimmt zur Herstellung von Saucen auf Tomatenpüreebasis, mit einem … | 30.01.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2002.90.19 | 4 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): shakshouka-basis; aufmachung: im bedruckten verbundkarton für den einzelverkauf aufgemacht; inhalt: 390 g. beschaffenheit des vorgelegten warenmusters … |
| 2002.90.80 | 3 | Assortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel verpackt, in Form eines wiederverwendbaren Aperitif-Tabletts, das mehrere Zubereitungen von Lebensmitteln und Gewürzen enthält, bestehend aus: - … |
| 2002.90.49 | 2 | Tiefgekühltes Fertiggericht aus drei Komponenten (Inhalt: 285 g) in einer Kunststoffschale. Zwei Komponenten sind eine rostrote Masse auf Basis von Tomatenerzeugnissen, die dritte ist eine grüne … |
| 2002.90.41 | 1 | Lebensmittelzubereitung auf Basis von Tomatenpüree, bestimmt zur Herstellung von Soßen auf Basis von Tomatenpüree, mit einem Gewichtsanteil an Trockenmasse von mindestens 20 % und höchstens 34 %, für … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1012 | Algerien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1187 | Libanon | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1215 | Tunesien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6714 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0
Anmerkungen (1)
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2002.90.11 bis 2002.90.99 | andere: Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat und Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken — hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten — gewonnen wird, zu Unterposition 0712.90.30. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1694/200124.08.2001 | Eine Zubereitung aus Tomatenfruchtpulpe und Tomatensaft mit 7 GHT Trockenmasse in luftdichten Dosen mit 2 500 g Inhalt wurde in die Warennummer 2002.90.11 eingereiht. | 2002.90.11 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2002.90.20
- 01.01.20242002.90.20neu eingeführt · „mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT“ · aus 2002.90.31, 2002.90.39, 2002.90.91, 2002.90.99
- 01.01.20242002.90.20.00.0neu eingeführt · „mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT“ · aus 2002.90.31, 2002.90.39, 2002.90.91, 2002.90.99
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0
Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben.
Trifft der Zusatzzoll unter Zolltarifnummer 2002.90.20.00.0 auch Waren anderen Ursprungs?
Nur, wenn diese Waren direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Maßgeblich ist dann die Ausfuhr aus diesen Ländern, nicht der Ursprung der Ware.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile