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Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0 – Gefrorene Kapern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kapern, die gefroren und nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind. Sauerkraut gehört in 2004.90.30.10.0 und Oliven in 2004.90.30.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionKartoffeln
Unterpositionanderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
ZolltarifnummerZuckermais (Zea mays var. saccharata)
Kombinierte NomenklaturSauerkraut, Kapern und Oliven
ZolltarifnummerSauerkraut
ZolltarifnummerKapernDiese Seite
ZolltarifnummerOliven
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2004.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2004.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2004.90.30.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2004.90.30.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓anderes Gemüse und Mischungen von GemüsenDie Ware muss anderes Gemüse oder eine Mischung von Gemüsen sein, gefroren und nicht mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht. Nach Kapitel 20 Anmerkung 3 gehören zu dieser Position nur Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Positionen 1105 oder 1106, die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
✓Sauerkraut, Kapern und OlivenDie Ware muss Sauerkraut, Kapern oder Oliven sein. Diese Prüfung trennt die Warennummer von den übrigen Gemüsen der Unterposition.
✓KapernDie Ware muss Kapern sein. Ist sie Sauerkraut oder Oliven, gehört sie in eine der anderen Zolltarifnummern dieser Warennummer.
2004.90.30.20.0Gefrorene Kapern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2004.90.30

ZolltarifnummerWortlaut
2004.90.30.10.0Sauerkraut
2004.90.30.20.0Kaperndiese Seite
2004.90.30.30.0Oliven

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2004.90.30 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2024-07695FrankreichPasteurisierte, tiefgekühlte Lebensmittelzubereitung in Form einer schwarzen Olivenkompotte (Olea europaea) mit weicher …19.12.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2004.90.9863Antragsangaben: panierte, vorfrittierte, tiefgefrorene Zucchinistäbchen. Zubereitung: das unaufgetaute Produkt in der (Heißluft-)Fritteuse, Pfanne oder im Backofen gut durchgaren. Beschaffenheit des …
2004.90.507Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Fleisch-, Kartoffel- und Erbsenzubereitung. Die drei Komponenten liegen in einer nicht weiter unterteilten …
2004.90.101Tiefkühlgericht, bestehend aus drei getrennt voneinander vorliegenden Komponenten in einer nicht unterteilten Kunststoffschale. Bei den einzelnen Bestandteilen handelt es sich um pürierte und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0

€
2004.90.30.20.0Drittlandszoll16 %1.600 €812 €2.412 €
2004.90.30.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €
2004.90.30.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll66 %6.600 €1.162 €7.762 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202614,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)11,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2004.90.30

  1. 01.01.19722004.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sauerkraut, Kapern und Oliven“
  2. 01.01.19722004.90.30.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sauerkraut“
  3. 01.01.19722004.90.30.20.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kapern“
  4. 01.01.19722004.90.30.30.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Oliven“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kapern unter 2004.90.30?

Kapern gehören in 2004.90.30.20.0. Sauerkraut gehört in 2004.90.30.10.0 und Oliven in 2004.90.30.30.0.

Gilt für Kapern unter 2004.90.30.20.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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