01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2004.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2004.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2004.90.30.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2004.90.30.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0?
- ×Kartoffeln2004.10
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2004.90.10.00.0
- ×Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)2004.90.50.00.0
- ×andere, einschließlich Mischungen2004.90.91.00.0, 2004.90.98
- ×Sauerkraut2004.90.30.10.0
- ×Oliven2004.90.30.30.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2004.90.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2004.90.30.10.0 | Sauerkraut |
| 2004.90.30.20.0 | Kaperndiese Seite |
| 2004.90.30.30.0 | Oliven |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2004.90.30 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2024-07695Frankreich | Pasteurisierte, tiefgekühlte Lebensmittelzubereitung in Form einer schwarzen Olivenkompotte (Olea europaea) mit weicher … | 19.12.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2004.90.98 | 63 | Antragsangaben: panierte, vorfrittierte, tiefgefrorene Zucchinistäbchen. Zubereitung: das unaufgetaute Produkt in der (Heißluft-)Fritteuse, Pfanne oder im Backofen gut durchgaren. Beschaffenheit des … |
| 2004.90.50 | 7 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tiefkühlgericht, bestehend aus einer Fleisch-, Kartoffel- und Erbsenzubereitung. Die drei Komponenten liegen in einer nicht weiter unterteilten … |
| 2004.90.10 | 1 | Tiefkühlgericht, bestehend aus drei getrennt voneinander vorliegenden Komponenten in einer nicht unterteilten Kunststoffschale. Bei den einzelnen Bestandteilen handelt es sich um pürierte und … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 16 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 14,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 11,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0
Anmerkungen (1)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2004.90.30
- 01.01.19722004.90.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sauerkraut, Kapern und Oliven“
- 01.01.19722004.90.30.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Sauerkraut“
- 01.01.19722004.90.30.20.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kapern“
- 01.01.19722004.90.30.30.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Oliven“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kapern unter 2004.90.30?
Kapern gehören in 2004.90.30.20.0. Sauerkraut gehört in 2004.90.30.10.0 und Oliven in 2004.90.30.30.0.
Gilt für Kapern unter 2004.90.30.20.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2004.90.30.20.0 ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen