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Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 – Aromatisierter Wein bis 18 % vol

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst aromatisierte Weine aus frischen Weintrauben in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger, etwa Glühwein. Aromatisierte Weine mit mehr als 18 % vol Alkohol gehören in die Zolltarifnummer 2205.10.90.00.0. Nicht aromatisierter Wein fällt nicht darunter.

Typische Waren:GlühweinTonicweinWeinhaltiges Getränk mit BlattgoldAromatisiertes weinhaltiges GetränkAromatisiertes Getränk auf Rotweinbasis

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
Unterpositionin Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2205.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2205.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2205.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2205.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen …
✓in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder wenigerIhre Ware ist ein aromatisierter Wein aus frischen Weintrauben, der in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger angeboten wird, etwa in 0,2-l-Flaschen oder 0,33-l-Tetrapacks.
✓mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder wenigerIhre Ware hat einen vorhandenen Alkoholgehalt bei 20 °C von 18 % vol oder weniger. Zur Position 2205 gehören nur Weine mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr.
2205.10.10.00.0Aromatisierter Wein bis 18 % vol

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?

  • ×andere, also nicht: in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2205.90
  • ×mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol2205.10.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2205.10.10

ZolltarifnummerWortlaut
2205.10.10.00.0mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2205.10.10 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland6
Spanien4
Italien4
Frankreich3
Irland3
Österreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25398/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes, weinhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 7,1 %vol; Weinanteil …24.08.2028
DEBTI13424/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weinhaltiges Getränk mit Zusatz von Blattgold, Aroma und Kohlensäure …12.05.2028
DEBTI8182/25-2DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weinhaltiges Getränk mit Zusatz von Blattgold, Aroma und Kohlensäure …01.05.2028
FRBTIFR-BTI-2026-04571FrankreichAromatisiertes alkoholisches Getränk auf der Grundlage von Rotwein, Zimt, Orangenschalen und Gewürzen, von der Art …06.08.2029
IEBTIIENEN004-2026-BTI240IrlandTonicwein mit 14.5% ABV. Ein trinkfertiges Getränk für den menschlichen Verzehr. Das Produkt besteht aus einer …06.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2205.10.903Alkoholische Getränke auf Basis von Schaumwein, weiß oder rosé, mit Weinbrand und Zucker versetzt, mit einem Alkoholgehalt von über 18 % vol, abgepackt für den Einzelverkauf in einer 75-cl-Flasche.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0

€
2205.10.10.00.0Drittlandszoll10,90 EUR je hl–––
2205.10.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,90 EUR je hl + 50 %–––
2205.10.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll10,90 EUR je hl + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 10,90 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Norwegen, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,60 EUR je hl
Chile5,06 EUR je hl
Südafrika7,60 EUR je hl
Vietnam1,36 EUR je hl

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-59/9417.10.1995Die Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und der Verordnung …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2205.10.10

  1. 01.01.19722205.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“
  2. 01.01.19722205.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0

Gibt es für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Glühwein unter der Warennummer 2205.10.10?

Glühwein gehört in die Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0, wenn sein vorhandener Alkoholgehalt 18 % vol oder weniger beträgt und er in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger angeboten wird.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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