01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2205.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2205.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2205.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2205.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?
- ×andere, also nicht: in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2205.90
- ×mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol2205.10.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2205.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2205.10.10.00.0 | mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2205.10.10 eingereiht
21 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25398/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aromatisiertes, weinhaltiges Getränk; Alkoholgehalt: 7,1 %vol; Weinanteil … | 24.08.2028 |
| DEBTI13424/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weinhaltiges Getränk mit Zusatz von Blattgold, Aroma und Kohlensäure … | 12.05.2028 |
| DEBTI8182/25-2Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weinhaltiges Getränk mit Zusatz von Blattgold, Aroma und Kohlensäure … | 01.05.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2026-04571Frankreich | Aromatisiertes alkoholisches Getränk auf der Grundlage von Rotwein, Zimt, Orangenschalen und Gewürzen, von der Art … | 06.08.2029 |
| IEBTIIENEN004-2026-BTI240Irland | Tonicwein mit 14.5% ABV. Ein trinkfertiges Getränk für den menschlichen Verzehr. Das Produkt besteht aus einer … | 06.08.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2205.10.90 | 3 | Alkoholische Getränke auf Basis von Schaumwein, weiß oder rosé, mit Weinbrand und Zucker versetzt, mit einem Alkoholgehalt von über 18 % vol, abgepackt für den Einzelverkauf in einer 75-cl-Flasche. |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 10,90 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Norwegen, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 7,60 EUR je hl |
| Chile | 5,06 EUR je hl |
| Südafrika | 7,60 EUR je hl |
| Vietnam | 1,36 EUR je hl |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-59/9417.10.1995 | Die Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und der Verordnung … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2205.10.10
- 01.01.19722205.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“
- 01.01.19722205.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0
Gibt es für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es für Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0 einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Zolltarifnummer gilt für Glühwein unter der Warennummer 2205.10.10?
Glühwein gehört in die Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0, wenn sein vorhandener Alkoholgehalt 18 % vol oder weniger beträgt und er in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger angeboten wird.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
