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Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0 – Tresterwein aus Traubentrester

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Tresterwein ist ein Erzeugnis, das durch Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird. Tresterwein wird von der Nachbarnummer 2206.00.31.00.0 getrennt, die Apfelwein und Birnenwein betrifft.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionAndere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ZolltarifnummerTresterweinDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2206.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2206.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2206.00.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2206.00.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein …
✓TresterweinDas Erzeugnis muss Tresterwein sein, also durch Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen werden. Ausgangsstoff ist somit Traubentrester und kein Traubenmost.
2206.00.10.00.0Tresterwein aus Traubentrester

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2206.00.10

ZolltarifnummerWortlaut
2206.00.10.00.0Tresterwein

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2206.00.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2206.00.5980Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Schwarzer Reiswein, hergestellt durch Fermentation von Reis; Zutaten: Wasser, Reis, Weizen, Farbstoff; Alkoholgehalt: 12 %vol; Handelseinheit: 750 …
2206.00.5113Aromatisiertes alkoholisches Getränk auf Apfelweinbasis mit einem Alkoholgehalt von 4,5 % vol. Es handelt sich um ein kohlensäurehaltiges, rosafarbenes Getränk, das durch Gärung gewonnen wird und den …
2206.00.8912Antragsangaben: Kochreiswein, hergestellt durch Vergären von Reis; Alkoholgehalt: 13,5 % vol; Handelseinheit: Kanister mit 18 l Inhalt. Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit …
2206.00.396Alkoholhaltiges, fermentiertes, schäumendes Getränk auf Traubenbasis, für den Einzelverkauf in einer 75 cL-Flasche verpackt, verschlossen mit einem Pilzstopfen, der mit Halteklammern gesichert ist.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0

€
2206.00.10.00.0Drittlandszoll1,30 EUR je % vol/hl, mindestens 7,20 EUR je hl–––
2206.00.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll1,30 EUR je % vol/hl, mindestens 7,20 EUR je hl + 50 %–––
2206.00.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll1,30 EUR je % vol/hl, mindestens 7,20 EUR je hl + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 1,30 EUR je % vol/hl, mindestens 7,20 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland0,32 EUR je % vol/hl, mindestens 1,80 EUR je hl

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 9
9. Für die Anwendung der Unterposition 2206.00.10 gilt als „Tresterwein“ das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 10
10. Für die Anwendung der Unterpositionen 2206.00.31 und 2206.00.39 gelten als „schäumend“: — gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; — gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 3 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2206.00.10Tresterwein: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 9 zu Kapitel 22.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
600/200618.04.2006Eine dunkelrote, nicht schäumende Flüssigkeit aus Traubenmost mit Rübenzucker und Ethylalkohol aus Mais wurde in die Warennummer 2206.00.59 eingereiht.2206.00.59
2802/9504.12.1995Ein süßes, nach Apfel schmeckendes alkoholisches Getränk aus Apfelwein, Zuckersirup, Apfelaroma und Alkohol in Behältnissen mit weniger als 2 Litern wurde in die Warennummer 2206.00.51 eingereiht.2206.00.51
1676/8913.06.1989Eine Glasflasche mit 0,7 Litern Reiswein (Sake) zusammen mit Porzellangeschirr wurde in die damalige Warennummer 2206.00.93 eingereiht, das Porzellangeschirr in Position 6911.2206.00.93

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
T-691/2404.03.2026Nach dem Urteil T-691/24 gehören Getränke zu den Warennummern 2206.00.31, 2206.00.51 oder 2206.00.81.
C-532/1412.05.20161. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-150/0807.05.2009Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in …
C-339/0916.12.2010Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 ist dahin auszulegen, dass …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2206.00.10

  1. 01.01.19722206.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tresterwein“
  2. 01.01.19722206.00.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tresterwein“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2206.00.10.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Tresterwein aus Belarus unter 2206.00.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll bezieht sich auf Tresterwein dieser Zolltarifnummer.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Tresterwein aus Russland unter 2206.00.10.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Der Zusatzzoll bezieht sich auf Tresterwein dieser Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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