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Position 2205 – Wermutwein und aromatisierte Weine

Position im Zolltarif

22Kapitel05Position

Zu Position 2205 gehören Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, die mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert sind und einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr haben. Nicht aromatisierter Wein aus frischen Weintrauben gehört in Position 2204. Andere gegorene Getränke wie Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake gehören in Position 2206.

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Gehört Ihr aromatisierter Wein zu HS-Code 2205?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2205?

Die Position gliedert sich zunächst nach dem Inhalt des Behältnisses. Unterposition 2205.10 umfasst Erzeugnisse in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Unterposition 2205.90 die anderen. Innerhalb jeder Unterposition wird nach dem vorhandenen Alkoholgehalt unterschieden. Bei 18 % vol oder weniger gelten 2205.10.10.00.0 und 2205.90.10.00.0, bei mehr als 18 % vol 2205.10.90.00.0 und 2205.90.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiertDiese Seite
Unterpositionin Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
verschieden · 24 vZTA
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
Unterpositionandere
verschieden · 3 vZTA
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
Zolltarifnummermit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2205

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 2205. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2205

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer1 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland4 von 4
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder4 von 4
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder4 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2205

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-59/9417.10.1995Das Urteil C-59/94 betrifft die Auslegung der Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2205

Die vier Warennummern der Position 2205 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722205.10.10.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
  2. 01.01.19722205.10.90.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
  3. 01.01.19722205.90.10.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
  4. 01.01.19722205.90.90.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2205

Welche Zolltarifnummer gilt für aromatisierten Wein in Position 2205?

Aromatisierter Wein aus frischen Weintrauben mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol bis 18 % vol in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0. Mit mehr als 18 % vol gilt in Behältnissen von 2 l oder weniger 2205.10.90.00.0, in Behältnissen mit mehr als 2 l gilt Unterposition 2205.90 mit 2205.90.10.00.0 oder 2205.90.90.00.0 je nach Alkoholgehalt. Wein mit weniger als 7 % vol gehört nicht zu Position 2205.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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