01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2205?
Die Position gliedert sich zunächst nach dem Inhalt des Behältnisses. Unterposition 2205.10 umfasst Erzeugnisse in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, Unterposition 2205.90 die anderen. Innerhalb jeder Unterposition wird nach dem vorhandenen Alkoholgehalt unterschieden. Bei 18 % vol oder weniger gelten 2205.10.10.00.0 und 2205.90.10.00.0, bei mehr als 18 % vol 2205.10.90.00.0 und 2205.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2205
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 2205. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2205
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2205
Anmerkungen (5)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-59/9417.10.1995 | Das Urteil C-59/94 betrifft die Auslegung der Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2205
Die vier Warennummern der Position 2205 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722205.10.10.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
- 01.01.19722205.10.90.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
- 01.01.19722205.90.10.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
- 01.01.19722205.90.90.00.0eingeführt · mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2205
Welche Zolltarifnummer gilt für aromatisierten Wein in Position 2205?
Aromatisierter Wein aus frischen Weintrauben mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol bis 18 % vol in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 2205.10.10.00.0. Mit mehr als 18 % vol gilt in Behältnissen von 2 l oder weniger 2205.10.90.00.0, in Behältnissen mit mehr als 2 l gilt Unterposition 2205.90 mit 2205.90.10.00.0 oder 2205.90.90.00.0 je nach Alkoholgehalt. Wein mit weniger als 7 % vol gehört nicht zu Position 2205.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
