Zum Hauptinhalt springen

Position 2204 – Wein aus frischen Weintrauben

Position im Zolltarif

22Kapitel04Position

Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein, sowie Traubenmost gehören in Position 2204. Traubenmost der Position 2009 ist davon ausgenommen. Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, gehören in Position 2205.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2204 gilt für Ihren Schaumwein?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2204?

Schaumwein gehört in Unterposition 2204.10 und ist nach geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) und Rebsortenwein unterteilt. Die Warennummer 2204.10.98 bildet die Auffangkategorie. Anderer Wein sowie Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, wird nach dem Inhalt der Behältnisse unterteilt: Unterposition 2204.21 für 2 l oder weniger, 2204.22 für mehr als 2 bis einschließlich 10 Litern und 2204.29 für andere Behältnisse. Anderer Traubenmost gehört in Unterposition 2204.30, mit teilweise gegorenem Traubenmost (2204.30.10.00.0) und übrigem Traubenmost, der nach Konzentration, Dichte und Alkoholgehalt unterschieden wird.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009Diese Seite
UnterpositionSchaumwein
32,00 EUR je hl · 1 vZTA
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
ZolltarifnummerChampagner
ZolltarifnummerCava
ZolltarifnummerProsecco
ZolltarifnummerAsti spumante
Kombinierte Nomenklaturanderer
Kombinierte NomenklaturWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte Nomenklaturandere Rebsortenweine
Kombinierte Nomenklaturanderer
anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
Unterpositionin Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
verschieden · 34 vZTA
Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204.10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
ZolltarifnummerWein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
ZolltarifnummerWein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Zolltarifnummerandere Rebsortenweine
Zolltarifnummeranderer
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Weißwein
Kombinierte NomenklaturAlsace (Elsass)
Kombinierte NomenklaturBordeaux
Kombinierte NomenklaturBourgogne (Burgund)
Kombinierte NomenklaturVal de Loire
Kombinierte NomenklaturMosel
Kombinierte NomenklaturPfalz
Kombinierte NomenklaturRheinhessen
Kombinierte NomenklaturTokaj
Kombinierte NomenklaturLazio
Kombinierte NomenklaturToscana
Kombinierte NomenklaturTrentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli
Kombinierte NomenklaturVeneto
Kombinierte NomenklaturSicilia
Kombinierte NomenklaturVinho Verde
Kombinierte NomenklaturPenedés
Kombinierte NomenklaturRioja
Kombinierte NomenklaturValencia
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturBordeaux
Kombinierte NomenklaturBourgogne (Burgund)
Kombinierte NomenklaturBeaujolais
Kombinierte NomenklaturVallée du Rhône
Kombinierte NomenklaturLanguedoc-Roussillon
Kombinierte NomenklaturVal de Loire
Kombinierte NomenklaturSicilia
Kombinierte NomenklaturPiemonte (Piemont)
Kombinierte NomenklaturToscana
Kombinierte NomenklaturTrentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol)
Kombinierte NomenklaturVeneto
Kombinierte NomenklaturDão, Bairrada und Douro
Kombinierte NomenklaturNavarra
Kombinierte NomenklaturPenedés
Kombinierte NomenklaturRioja
Kombinierte NomenklaturValdepeñas
Kombinierte Nomenklaturandere
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturMadeira und Moscatel de Setubal
Kombinierte NomenklaturSherry
Kombinierte NomenklaturMarsala
Kombinierte NomenklaturSamos und Muskat de Limnos
Kombinierte NomenklaturPort
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionin Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 bis einschließlich 10 Litern
verschieden · 0 vZTA
ZolltarifnummerWein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204.10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Kombinierte NomenklaturBordeaux
Kombinierte NomenklaturBourgogne (Burgund)
Kombinierte NomenklaturBeaujolais
Kombinierte NomenklaturVallée du Rhône
Kombinierte NomenklaturLanguedoc-Roussillon
Kombinierte NomenklaturVal de Loire
Kombinierte NomenklaturPiemonte (Piemont)
Kombinierte NomenklaturTokaj
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturanderer
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturMadeira und Moscatel de Setubal
Kombinierte NomenklaturSherry
Kombinierte NomenklaturSamos und Muskat de Limnos
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
verschieden · 0 vZTA
ZolltarifnummerWein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204.10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Kombinierte NomenklaturBordeaux
Kombinierte NomenklaturBourgogne (Burgund)
Kombinierte NomenklaturBeaujolais
Kombinierte NomenklaturVallée du Rhône
Kombinierte NomenklaturLanguedoc-Roussillon
Kombinierte NomenklaturVal de Loire
Kombinierte NomenklaturPiemonte (Piemont)
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturMadeira und Moscatel de Setubal
Kombinierte NomenklaturSherry
Kombinierte NomenklaturSamos und Muskat de Limnos
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere Rebsortenweine
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Kombinierte NomenklaturWeißwein
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionanderer Traubenmost32 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 0 vZTA
Zolltarifnummerteilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht
anderer
mit einer Dichte von 1,33 g/cm³ oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger
Zolltarifnummerkonzentriert
Zolltarifnummeranderer
anderer
Zolltarifnummerkonzentriert
Zolltarifnummeranderer

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 126 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2204

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2204. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2204

Rechts: wie viele der 126 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel37 von 126
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Albanien28 von 126
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Bosnien und Herzegowina28 von 126
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Nordmazedonien28 von 126
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Tunesien28 von 126
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder126 von 126
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus126 von 126
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland126 von 126
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder126 von 126
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt Einschränkungen (Einfuhr) · alle Länder82 von 126
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder126 von 126
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder37 von 126
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Schweiz37 von 126
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Vereinigtes Königreich37 von 126
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Japan37 von 126
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · USA37 von 126
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2204

Anmerkungen (10)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterposition 2204.10 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Weitere 7 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Unterposition 2204.30.10 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren“ das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2204.21, 2204.22 und 2204.29: A. versteht man unter „Gesamttrockenmasse“ die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen. Die Gesamttrockenmasse ist durch Dichtemessung bei einer Temperatur von 20 °C zu ermitteln. B. a) Waren der Unterpositionen 2204.21.11 bis 2204.21.98, 2204.22.22 bis 2204.22.98 und 2204.29.22 bis 2204.29.98 verbleiben in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt: 1. 90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger; 2. 130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol; 3. 130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol; 4. 330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 2204.21.98, 2204.22.98 und 2204.29.98 zuzuweisen; b) Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten nicht für Waren der Unterpositionen …
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu den Unterpositionen 2204.21.11 bis 2204.21.98, 2204.22.22 bis 2204.22.98 und 2204.29.22 bis 2204.29.98 gehören z. B: a) Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das — einen vorhandenen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr, jedoch weniger als 15 % vol aufweist und — durch Zusatz eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, zu einem ungegorenen Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr gewonnen wird; b) Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das — einen vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol bis 24 % vol aufweist, — ausschließlich dadurch gewonnen wird, dass einem Wein ohne Restzucker ein nicht rektifiziertes, aus der Destillation von Wein hervorgegangenes Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 86 % vol oder weniger zugesetzt wird, und — einen Gehalt an flüchtiger Säure von 1,50 g/l oder weniger, berechnet als Essigsäure, aufweist; c) Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das — einen Gesamtalkoholgehalt von 17,5 % vol oder mehr sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol bis 22 % vol aufweist und — aus Traubenmost oder Wein gewonnen wird, wobei diese Erzeugnisse von Rebsorten, die in dem Drittland ihrer Herkunft für die Herstellung von Likörwein zugelassen sind, stammen und einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen müssen: — durch Anwendung von Kälte oder — durch den Zusatz folgender Erzeugnisse während oder nach der Gärung: — eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, — …
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Für die Anwendung der Unterpositionen 2204.10, 2204.21, 2204.22 und 2204.29: a) gelten als „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ und „Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)“ Weine, die den Vorschriften der Artikel 93 bis 108 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind; b) gelten als „Rebsortenweine“ Weine, die den Vorschriften des Artikels 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind; c) gelten als „in der Europäischen Union erzeugte Weine“ Weine, die den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 45 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „konzentrierter Traubenmost“ im Sinne der Unterpositionen 2204.30.92 und 2204.30.96 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im „Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Weinen und Traubenmosten“ der internationalen Organisation für Wein und Rebe, veröffentlicht in Reihe C des Amtsblatts, vorgesehenen Methode — Trockenmassegehalt, abgelesen bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer, nicht unter 50,9 % liegt.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-339/0916.12.2010Nach dem Urteil C-339/09 gehört ein in 0,75-l-Flaschen vermarktetes gegorenes Getränk aus frischen Weintrauben mit 15,8 Vol.-% bis 16,1 Vol.-%, dem während der Herstellung Rübenzucker und Maisalkohol zugesetzt wurde, in die Position 2206.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2204

Die 126 Warennummern der Position 2204 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722204.10.11.00.0eingeführt · Champagner
  2. 01.01.20172204.10.13.00.0eingeführt · Cava
  3. 01.01.20172204.10.15.00.0eingeführt · Prosecco
  4. 01.01.19942204.10.91.00.0eingeführt · Asti spumante · zuletzt geändert 01.01.2010
  5. 01.01.20102204.10.93eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.05.2026
  6. 01.01.20102204.10.94eingeführt · Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) · zuletzt geändert 01.05.2026
  7. 01.01.20102204.10.96eingeführt · andere Rebsortenweine · zuletzt geändert 01.05.2026
  8. 01.01.20102204.10.98eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.05.2026
  9. 01.01.20102204.21.06.00.0eingeführt · Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
  10. 01.01.20102204.21.07.00.0eingeführt · Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
  11. 01.01.20102204.21.08.00.0eingeführt · andere Rebsortenweine
  12. 01.01.20102204.21.09.00.0eingeführt · anderer
  13. 01.01.19952204.21.11eingeführt · Alsace (Elsass) · zuletzt geändert 01.01.2010
  14. 01.01.19952204.21.12eingeführt · Bordeaux · zuletzt geändert 01.01.2010
  15. 01.01.19952204.21.13eingeführt · Bourgogne (Burgund) · zuletzt geändert 01.01.2010
  16. 01.01.19952204.21.17eingeführt · Val de Loire · zuletzt geändert 01.01.2010
  17. 01.01.19952204.21.18eingeführt · Mosel · zuletzt geändert 01.01.2010
  18. 01.01.19952204.21.19eingeführt · Pfalz · zuletzt geändert 01.01.2010
  19. 01.01.19952204.21.22eingeführt · Rheinhessen · zuletzt geändert 01.01.2010
  20. 01.01.20052204.21.23eingeführt · Tokaj · zuletzt geändert 01.01.2010
  21. 01.01.19952204.21.24eingeführt · Lazio · zuletzt geändert 01.01.2010
  22. 01.01.19952204.21.26eingeführt · Toscana · zuletzt geändert 01.01.2010
  23. 01.01.19952204.21.27eingeführt · Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli · zuletzt geändert 01.01.2010
  24. 01.01.19952204.21.28eingeführt · Veneto · zuletzt geändert 01.01.2010
  25. 01.01.20172204.21.31eingeführt · Sicilia
  26. 01.01.19952204.21.32eingeführt · Vinho Verde · zuletzt geändert 01.01.2010
  27. 01.01.19952204.21.34eingeführt · Penedés · zuletzt geändert 01.01.2010
  28. 01.01.19952204.21.36eingeführt · Rioja · zuletzt geändert 01.01.2010
  29. 01.01.19952204.21.37eingeführt · Valencia · zuletzt geändert 01.01.2010
  30. 01.01.19952204.21.38eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  31. 01.01.19952204.21.42eingeführt · Bordeaux · zuletzt geändert 01.01.2010
  32. 01.01.19952204.21.43eingeführt · Bourgogne (Burgund) · zuletzt geändert 01.01.2010
  33. 01.01.19952204.21.44eingeführt · Beaujolais · zuletzt geändert 01.01.2010
  34. 01.01.19952204.21.46eingeführt · Vallée du Rhône · zuletzt geändert 01.01.2015
  35. 01.01.19952204.21.47eingeführt · Languedoc-Roussillon · zuletzt geändert 01.01.2010
  36. 01.01.19952204.21.48eingeführt · Val de Loire · zuletzt geändert 01.01.2010
  37. 01.01.20172204.21.61eingeführt · Sicilia
  38. 01.01.19952204.21.62eingeführt · Piemonte (Piemont) · zuletzt geändert 01.01.2010
  39. 01.01.19952204.21.66eingeführt · Toscana · zuletzt geändert 01.01.2010
  40. 01.01.19952204.21.67eingeführt · Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol) · zuletzt geändert 01.01.2010
  41. 01.01.19952204.21.68eingeführt · Veneto · zuletzt geändert 01.01.2010
  42. 01.01.19952204.21.69eingeführt · Dão, Bairrada und Douro · zuletzt geändert 01.01.2010
  43. 01.01.19952204.21.71eingeführt · Navarra · zuletzt geändert 01.01.2010
  44. 01.01.19952204.21.74eingeführt · Penedés · zuletzt geändert 01.01.2010
  45. 01.01.19952204.21.76eingeführt · Rioja · zuletzt geändert 01.01.2010
  46. 01.01.19952204.21.77eingeführt · Valdepeñas · zuletzt geändert 01.01.2010
  47. 01.01.19952204.21.78eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  48. 01.01.19952204.21.79eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  49. 01.01.19952204.21.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  50. 01.01.19952204.21.81eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  51. 01.01.19952204.21.82eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  52. 01.01.19952204.21.83eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  53. 01.01.19952204.21.84eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  54. 01.01.20052204.21.85eingeführt · Madeira und Moscatel de Setubal · zuletzt geändert 01.01.2010
  55. 01.01.20102204.21.86eingeführt · Sherry
  56. 01.01.19952204.21.87eingeführt · Marsala · zuletzt geändert 01.01.2010
  57. 01.01.19952204.21.88eingeführt · Samos und Muskat de Limnos · zuletzt geändert 01.01.2010
  58. 01.01.19952204.21.89eingeführt · Port · zuletzt geändert 01.01.2010
  59. 01.01.20102204.21.90eingeführt · andere
  60. 01.01.19952204.21.91eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  61. 01.01.20102204.21.93eingeführt · Weißwein
  62. 01.01.19952204.21.94eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  63. 01.01.19952204.21.95eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  64. 01.01.19952204.21.96eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  65. 01.01.20102204.21.97eingeführt · Weißwein
  66. 01.01.19952204.21.98eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  67. 01.01.20172204.22.10.00.0eingeführt · Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204.10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die …
  68. 01.01.20172204.22.22eingeführt · Bordeaux
  69. 01.01.20172204.22.23eingeführt · Bourgogne (Burgund)
  70. 01.01.20172204.22.24eingeführt · Beaujolais
  71. 01.01.20172204.22.26eingeführt · Vallée du Rhône
  72. 01.01.20172204.22.27eingeführt · Languedoc-Roussillon
  73. 01.01.20172204.22.28eingeführt · Val de Loire
  74. 01.01.20172204.22.32eingeführt · Piemonte (Piemont)
  75. 01.01.20172204.22.33eingeführt · Tokaj
  76. 01.01.20172204.22.38eingeführt · Weißwein
  77. 01.01.20172204.22.78eingeführt · anderer
  78. 01.01.20172204.22.79eingeführt · Weißwein
  79. 01.01.20172204.22.80eingeführt · andere
  80. 01.01.20172204.22.81eingeführt · Weißwein
  81. 01.01.20172204.22.82eingeführt · andere
  82. 01.01.20172204.22.83eingeführt · Weißwein
  83. 01.01.20172204.22.84eingeführt · andere
  84. 01.01.20172204.22.85eingeführt · Madeira und Moscatel de Setubal
  85. 01.01.20172204.22.86eingeführt · Sherry
  86. 01.01.20172204.22.88eingeführt · Samos und Muskat de Limnos
  87. 01.01.20172204.22.90eingeführt · andere
  88. 01.01.20172204.22.91eingeführt · andere
  89. 01.01.20172204.22.93eingeführt · Weißwein
  90. 01.01.20172204.22.94eingeführt · andere
  91. 01.01.20172204.22.95eingeführt · Weißwein
  92. 01.01.20172204.22.96eingeführt · andere
  93. 01.01.20172204.22.97eingeführt · Weißwein
  94. 01.01.20172204.22.98eingeführt · andere
  95. 01.01.19722204.29.10.00.0eingeführt · Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204.10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die …
  96. 01.01.20172204.29.22eingeführt · Bordeaux
  97. 01.01.20172204.29.23eingeführt · Bourgogne (Burgund)
  98. 01.01.20172204.29.24eingeführt · Beaujolais
  99. 01.01.20172204.29.26eingeführt · Vallée du Rhône
  100. 01.01.20172204.29.27eingeführt · Languedoc-Roussillon
  101. 01.01.20172204.29.28eingeführt · Val de Loire
  102. 01.01.20172204.29.32eingeführt · Piemonte (Piemont)
  103. 01.01.20172204.29.38eingeführt · Weißwein
  104. 01.01.20172204.29.78eingeführt · andere
  105. 01.01.20102204.29.79eingeführt · Weißwein
  106. 01.01.20102204.29.80eingeführt · andere
  107. 01.01.20102204.29.81eingeführt · Weißwein
  108. 01.01.19952204.29.82eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  109. 01.01.19952204.29.83eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  110. 01.01.19952204.29.84eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  111. 01.01.20102204.29.85eingeführt · Madeira und Moscatel de Setubal
  112. 01.01.20102204.29.86eingeführt · Sherry
  113. 01.01.19952204.29.88eingeführt · Samos und Muskat de Limnos · zuletzt geändert 01.01.2010
  114. 01.01.20102204.29.90eingeführt · andere
  115. 01.01.19952204.29.91eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  116. 01.01.20102204.29.93eingeführt · Weißwein
  117. 01.01.19952204.29.94eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  118. 01.01.19952204.29.95eingeführt · Weißwein · zuletzt geändert 01.01.2010
  119. 01.01.19952204.29.96eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  120. 01.01.20102204.29.97eingeführt · Weißwein
  121. 01.01.19952204.29.98eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
  122. 01.01.19722204.30.10.00.0eingeführt · teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht
  123. 01.01.19952204.30.92.00.0eingeführt · konzentriert · zuletzt geändert 01.01.1999
  124. 01.01.19952204.30.94.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.01.1999
  125. 01.01.19952204.30.96.00.0eingeführt · konzentriert · zuletzt geändert 01.01.1999
  126. 01.01.19952204.30.98.00.0eingeführt · anderer · zuletzt geändert 01.01.1999

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2204

Welche Zolltarifnummer gilt für Champagner in Position 2204?

Champagner gehört als Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) in die 11-stellige Zolltarifnummer 2204.10.11.00.0. Schaumwein ist nach Kapitel 22, Unterpositions-Anmerkung 1 Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →