01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2205.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2205.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2205.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2205.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0?
- ×in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger2205.10
- ×mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol2205.90.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2205.90.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2205.90.10.00.0 | mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2205.90.10 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2025SOL1572Spanien | Einstieg in die deutsche Sprache nicht möglich. Übersetzung nicht möglich. | 26.11.2028 |
| ITBTIIT922104-2024-BTI0300/1Italien | Aromatisierte Getränk auf Basis von spritzigem Weißwein, das flüssig von gelber oder oranger Farbe ist, mit klarem … | 17.10.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-04337Frankreich | Alkoholisches Getränk mit Orangengeschmack, auf Basis von Weißwein, Likören und kohlensäurehaltigem Wasser, mit einem … | 21.07.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0098 | alle Drittländer | 7,00 EUR je hl | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9,00 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Norwegen, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,30 EUR je hl |
| Chile | 4,20 EUR je hl |
| Südafrika | 6,30 EUR je hl |
| Vietnam | 1,12 EUR je hl |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 2206.00.10 versteht man jeweils unter: a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts; d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung; e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-59/9417.10.1995 | Die Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und der Verordnung … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2205.90.10
- 01.01.19722205.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“
- 01.01.19722205.90.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0
Gilt für die Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?
Ja. Ein Zusatzzoll gilt für diese Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0, wenn Sie Waren mit Ursprung Belarus einführen.
Gilt für die Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?
Ja. Ein Zusatzzoll gilt für diese Zolltarifnummer 2205.90.10.00.0, wenn Sie Waren mit Ursprung Russland einführen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile