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gültig seit 01.01.1997Dual-Use

Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0 – Synthetisches Paraffin 460 bis 1560

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560 und einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT. Paraffin mit einem Ölgehalt unter 0,75 GHT, das nicht synthetisch ist oder ein Molekulargewicht außerhalb von 460 bis 1 560 hat, gehört in 2712.20.90.00.0. Eine vZTA ordnet weißes Fischer-Tropsch-Synthesewachs als Pellets oder Pulver in diese Nummer ein.

Typische Waren:Synthetisches ParaffinFischer-Tropsch-Synthesewachs

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionVaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax"), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
UnterpositionVaselin
UnterpositionParaffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT
Zolltarifnummersynthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2712.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2712.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2712.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2712.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0?

Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und … › 2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs …
✓Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHTDie Ware muss Paraffin sein, dessen Gehalt an Öl weniger als 0,75 GHT beträgt. Die Erläuterungen zu dieser Unterposition beschreiben das dort gemeinte Paraffin.
✓synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560Die Ware muss synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560 sein. Eine vZTA zeigt weißes Fischer-Tropsch-Synthesewachs als Pellets oder Pulver in dieser Nummer.
2712.20.10.00.0Synthetisches Paraffin mit Molekulargewicht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0?

  • ×Vaselin2712.10
  • ×andere, also nicht: Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT2712.90
  • ×andere, also nicht: synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 5602712.20.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2712.20.10

ZolltarifnummerWortlaut
2712.20.10.00.0synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2712.20.10 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI40012/24-1DeutschlandAngaben: Synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht zwischen 460 und 1560. Weißes Fischer-Tropsch-Synthesewachs …13.04.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2712.20.903Angaben: Weiße Flocken, Pellets oder Pulver. Im Fischer-Tropsch-Verfahren hergestelltes synthetisches Wachs/Paraffin, hauptsächlich aus linearen, gesättigten Kohlenwasserstoffen mit einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0

€
2712.20.10.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr nach Nordkorea nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2712.20.10.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin“ (Unterposition 2712.10.10) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Im Sinne der Unterpositionen 2712.90.31 bis 2712.90.39 gelten als „roh“ die Erzeugnisse: a) deren Ölgehalt mindestens 3,5 GHT beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder b) deren natürliche Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur …
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2712.20.10 bis 2712.20.90Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT: Hierher gehört das in den Erläuterungen zu Position 2712 des HS, Abschnitt B erster und siebter Absatz, beschriebene Paraffin.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2712.20.10

  1. 01.01.19972712.20.10neu eingeführt · „synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560“ · aus 2712.20.00
  2. 01.01.19972712.20.10.00.0neu eingeführt · „synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1 560“ · aus 2712.20.00

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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