01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2707.50?
Die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0 gilt für Mischungen zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe. Die Zolltarifnummer 2707.50.00.89.0 gilt für Mischungen zu anderer Verwendung. Die beiden Nummern unterscheiden sich allein nach dieser Verwendung.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2707.50
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2707.50
Anmerkungen (3)
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2707.50.00 | andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) Hierher gehören Gemische von Kohlenwasserstoffen überwiegend aromatischer Art, in denen weder Benzol, Toluol, Xylole noch Naphthalin vorherrschen und bei deren Destillation mindestens 65 RHT (einschließlich Verluste) bis 250 °C … |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2080/9116.07.1991 | Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.91 eingereiht, heute 2707.50.00. | 2707.50.91heute 2707.50.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.10 eingereiht, heute 2707.50.00. | 2707.50.10heute 2707.50.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.99 eingereiht, heute 2707.50.00. | 2707.50.99heute 2707.50.00 |
Urteile des EuGH (1)
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2707.50
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 2707.50 für Mischungen als Kraft- oder Heizstoff?
Mischungen unter HS-Code 2707.50, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0. Für andere Verwendung gilt die Zolltarifnummer 2707.50.00.89.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile