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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 2707.50 – Aromatische Kohlenwasserstoffgemische

HS-Code · 6-stellig

Hierher gehören andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen. Sie gehören zur Position 2707 (Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers sowie ähnliche Erzeugnisse mit überwiegend aromatischen Bestandteilen). Benzole (2707.10), Toluole (2707.20), Xylole (2707.30) und Naphthalin (2707.40) haben eigene Unterpositionen, Gemische, in denen eines davon vorherrscht, gehören deshalb nicht hierher. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob die Mischung zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe oder zu anderer Verwendung bestimmt ist.

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Gehört Ihr aromatisches Kohlenwasserstoffgemisch zu HS-Code 2707.50?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 2707.50?

Die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0 gilt für Mischungen zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe. Die Zolltarifnummer 2707.50.00.89.0 gilt für Mischungen zu anderer Verwendung. Die beiden Nummern unterscheiden sich allein nach dieser Verwendung.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionÖle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
Unterpositionandere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86)Diese Seite
Zolltarifnummerzur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe
3 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerzu anderer Verwendung
3 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2707.50

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2707.50

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2707.50.00andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) Hierher gehören Gemische von Kohlenwasserstoffen überwiegend aromatischer Art, in denen weder Benzol, Toluol, Xylole noch Naphthalin vorherrschen und bei deren Destillation mindestens 65 RHT (einschließlich Verluste) bis 250 °C …

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2080/9116.07.1991Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.91 eingereiht, heute 2707.50.00.2707.50.91heute 2707.50.00
2080/9116.07.1991Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.10 eingereiht, heute 2707.50.00.2707.50.10heute 2707.50.00
2080/9116.07.1991Nach der Verordnung 2080/91 wurden Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 27.07 B mit anfallenden Kraft- oder Heizstoffen in die damalige Warennummer 2707.50.99 eingereiht, heute 2707.50.00.2707.50.99heute 2707.50.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-330/1312.06.20141. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 2707.50

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 2707.50 für Mischungen als Kraft- oder Heizstoff?

Mischungen unter HS-Code 2707.50, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0. Für andere Verwendung gilt die Zolltarifnummer 2707.50.00.89.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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