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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0 – Erdölrückstände zum Herstellen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, die zum Herstellen von Waren der Position 2803 bestimmt sind. Rückstände dieser Art, die nicht zum Herstellen von Waren der Position 2803 bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 2713.90.90.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionPetrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
2713.11 – 2713.12Petrolkoks
ZolltarifnummerBitumen aus Erdöl
Unterpositionandere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
Zolltarifnummerzum Herstellen von Waren der Position 2803Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2713.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2713.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2713.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2713.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0?

Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und … › 2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere …
✓andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, also nicht: Petrolkoks, Bitumen aus ErdölDie Ware ist ein Rückstand aus Erdöl oder aus Öl aus bituminösen Mineralien und weder Petrolkoks noch Bitumen aus Erdöl.
✓zum Herstellen von Waren der Position 2803Die Ware muss zum Herstellen von Waren bestimmt sein, die der Wortlaut dieser Zolltarifnummer nennt. Der Verwendungszweck der Ware bestimmt, ob sie hierher gehört.
2713.90.10.00.0Erdölrückstände zum Herstellen von Waren

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2713.90.10

ZolltarifnummerWortlaut
2713.90.10.00.0zum Herstellen von Waren der Position 2803

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2713.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2713.90.902Nach den angegebenen Daten handelt es sich um eine gezielt hergestellte und mit Lösungsmittel selektiv behandelte Mischung, die überwiegend aus Rückstandsfraktionen von Erdöl und aromatischen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0

€
2713.90.10.00.0Drittlandszoll––––
2713.90.10.00.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderNur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr nach Nordkorea nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2713.90.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2713.90.10 bis 2713.90.90andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe C, beschriebenen Erzeugnisse. Es wird darauf hingewiesen, dass die aromatischen Extrakte dieser Unterposition (siehe die Erläuterungen zu Position 2713 des HS, Buchstabe C Ziffer 1) im Allgemeinen folgende Bedingungen erfüllen: 1. Ihr Gehalt an aromatischen Bestandteilen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2713.90.10

  1. 01.01.19722713.90.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von Waren der Position 2803“
  2. 01.01.19722713.90.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von Waren der Position 2803“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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