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Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0 – Chemisch reine D-Xylose

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst chemisch reine D-Xylose als Zucker der Position 2940. Rhamnose, Raffinose und Mannose gehören in 2940.00.00.10.0, D(+)-Trehalose-dihydrat in 2940.00.00.30.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionChemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939
ZolltarifnummerRhamnose, Raffinose, Mannose
andere
ZolltarifnummerD-Xylose (CAS RN 58-86-6)Diese Seite
ZolltarifnummerD(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)
ZolltarifnummerMethyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
Zolltarifnummeralpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2940.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2940.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2940.00.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2940.00.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2940 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose …
✓andere, also nicht: Rhamnose, Raffinose, MannoseDie Ware ist ein chemisch reiner Zucker aus dem Wortlaut der Position 2940, für den keine der davor genannten Nummern mit eigenem Merkmal zutrifft.
✓D-Xylose (CAS RN 58-86-6)Die Ware ist D-Xylose, eine isolierte chemisch einheitliche Verbindung, auch wenn sie Verunreinigungen enthält.
2940.00.00.20.0Chemisch reine D-Xylose

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0?

  • ×Rhamnose, Raffinose, Mannose2940.00.00.10.0
  • ×D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)2940.00.00.30.0
  • ×Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr2940.00.00.60.0
  • ×alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr2940.00.00.70.0
  • ×andere, also nicht: D-Xylose (CAS RN 58-86-6)2940.00.00.80.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2940.00.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2940.00.00.10.0Rhamnose, Raffinose, Mannose–
2940.00.00.20.0D-Xylose (CAS RN 58-86-6)diese SeiteZollkontingent
2940.00.00.30.0D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)Autonome Zollaussetzung
2940.00.00.60.0Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehrAutonome Zollaussetzung
2940.00.00.70.0alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehrAutonome Zollaussetzung
2940.00.00.80.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2940.00.00 eingereiht

29 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland13
Frankreich9
Tschechien2
Niederlande2
Österreich1
Estland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25787/26-1DeutschlandZuckeracetal; Maltit Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche …23.08.2029
DEBTI21300/26-1DeutschlandChemisch reiner Zucker; D-Ribose Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung D-Ribose mit …14.07.2029
DEBTI22812/26-1DeutschlandZuckeracetal; Nikotin-Beta-Cyclodextrin Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung …25.06.2029
DEBTI19495/25-1DeutschlandSalz eines Zuckeracetals; 6'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um …25.08.2028
DEBTI19467/25-1DeutschlandSalz eines Zuckeracetals; 3'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um …24.08.2028
DEBTI12103/25-1DeutschlandChemisch reiner Zucker; Isomaltulose. Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung …28.07.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0

€
2940.00.00.20.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2945alle Länder0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2940.00.00.20.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1825/9307.07.1993Gamma-Cyclodextrin wurde in die damalige Warennummer 2940.00.90 eingereiht, heute in die Warennummer 2940.00.00.2940.00.90heute 2940.00.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2940.00.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19722940.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre …“
  2. 01.01.19882940.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2940.00.10, 2940.00.90
  3. 01.01.20022940.00.00Wortlaut geändert · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und …“ · vorher „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position  2937,  2938 oder  2939“
  4. 01.01.20042940.00.00.10.0neu eingeführt · „Rhamnose, Raffinose, Mannose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  5. 01.01.20042940.00.00.20.0neu eingeführt · „D-Xylose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  6. 01.01.20042940.00.00.80.0neu eingeführt · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  7. 01.01.20122940.00.00.20.0Wortlaut geändert · „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“ · vorher „D-Xylose“
  8. 01.01.20172940.00.00.30.0neu eingeführt · „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“
  9. 01.01.20232940.00.00.60.0neu eingeführt · „Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“
  10. 01.07.20242940.00.00.70.0neu eingeführt · „alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0

Welche Nummer gilt für D-Xylose unter 2940.00.00?

D-Xylose gehört in die Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0, wenn sie die chemisch einheitliche Verbindung mit CAS RN 58-86-6 ist. Die übrigen Nummern der Warennummer 2940.00.00 betreffen unter anderem Rhamnose, Raffinose und Mannose sowie D(+)-Trehalose-dihydrat.

Welche Stoffe fallen unter 2940.00.00?

Unter 2940.00.00 sind unter anderem D-arabinose, L-arabinose und D-cellobiose genannt. D-Xylose gehört mit CAS RN 58-86-6 in die Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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