01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2940.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2940.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2940.00.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2940.00.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0?
- ×Rhamnose, Raffinose, Mannose2940.00.00.10.0
- ×D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)2940.00.00.30.0
- ×Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr2940.00.00.60.0
- ×alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr2940.00.00.70.0
- ×andere, also nicht: D-Xylose (CAS RN 58-86-6)2940.00.00.80.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2940.00.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2940.00.00.10.0 | Rhamnose, Raffinose, Mannose | – |
| 2940.00.00.20.0 | D-Xylose (CAS RN 58-86-6)diese Seite | Zollkontingent |
| 2940.00.00.30.0 | D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4) | Autonome Zollaussetzung |
| 2940.00.00.60.0 | Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr | Autonome Zollaussetzung |
| 2940.00.00.70.0 | alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr | Autonome Zollaussetzung |
| 2940.00.00.80.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2940.00.00 eingereiht
29 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25787/26-1Deutschland | Zuckeracetal; Maltit Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche … | 23.08.2029 |
| DEBTI21300/26-1Deutschland | Chemisch reiner Zucker; D-Ribose Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung D-Ribose mit … | 14.07.2029 |
| DEBTI22812/26-1Deutschland | Zuckeracetal; Nikotin-Beta-Cyclodextrin Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung … | 25.06.2029 |
| DEBTI19495/25-1Deutschland | Salz eines Zuckeracetals; 6'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um … | 25.08.2028 |
| DEBTI19467/25-1Deutschland | Salz eines Zuckeracetals; 3'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um … | 24.08.2028 |
| DEBTI12103/25-1Deutschland | Chemisch reiner Zucker; Isomaltulose. Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung … | 28.07.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2945 | alle Länder | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1825/9307.07.1993 | Gamma-Cyclodextrin wurde in die damalige Warennummer 2940.00.90 eingereiht, heute in die Warennummer 2940.00.00. | 2940.00.90heute 2940.00.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2940.00.00
- 01.01.19722940.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre …“
- 01.01.19882940.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2940.00.10, 2940.00.90
- 01.01.20022940.00.00Wortlaut geändert · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und …“ · vorher „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939“
- 01.01.20042940.00.00.10.0neu eingeführt · „Rhamnose, Raffinose, Mannose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
- 01.01.20042940.00.00.20.0neu eingeführt · „D-Xylose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
- 01.01.20042940.00.00.80.0neu eingeführt · aus 2940.00.10, 2940.00.90
- 01.01.20122940.00.00.20.0Wortlaut geändert · „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“ · vorher „D-Xylose“
- 01.01.20172940.00.00.30.0neu eingeführt · „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“
- 01.01.20232940.00.00.60.0neu eingeführt · „Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“
- 01.07.20242940.00.00.70.0neu eingeführt · „alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0
Welche Nummer gilt für D-Xylose unter 2940.00.00?
D-Xylose gehört in die Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0, wenn sie die chemisch einheitliche Verbindung mit CAS RN 58-86-6 ist. Die übrigen Nummern der Warennummer 2940.00.00 betreffen unter anderem Rhamnose, Raffinose und Mannose sowie D(+)-Trehalose-dihydrat.
Welche Stoffe fallen unter 2940.00.00?
Unter 2940.00.00 sind unter anderem D-arabinose, L-arabinose und D-cellobiose genannt. D-Xylose gehört mit CAS RN 58-86-6 in die Zolltarifnummer 2940.00.00.20.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
- ECICS
- Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer