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gültig seit 01.01.2004

Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0 – Andere Zucker und Zuckeracetale

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst chemisch reine Zucker, außer Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose), sowie Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, außer Erzeugnissen der Position 2937, 2938 oder 2939. Die Nachbarnummer 2940.00.00.70.0 erfasst alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr. Dazu zählen etwa Maltit, Allulose, Isomalt, D-Ribose und Nikotin-Beta-Cyclodextrin.

Typische Waren:MaltitAlluloseIsomaltD-RiboseNikotin-Beta-Cyclodextrin

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionChemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939
ZolltarifnummerRhamnose, Raffinose, Mannose
andere
ZolltarifnummerD-Xylose (CAS RN 58-86-6)
ZolltarifnummerD(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)
ZolltarifnummerMethyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr
Zolltarifnummeralpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2940.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2940.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2940.00.00.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2940.00.00.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2940 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose …
✓andere, also nicht: Rhamnose, Raffinose, MannoseDie Ware ist ein chemisch reiner Zucker oder ein Zuckerether, Zuckeracetal oder Zuckerester, der keiner der namentlich genannten Zeilen dieser Warennummer entspricht. Erkennen Sie das an der chemischen Bezeichnung und der CAS-Nummer.
✓andere, also nicht: D-Xylose (CAS RN 58-86-6), D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4), Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 …Die Ware darf zusätzlich keiner der davor stehenden namentlich genannten Zeilen dieser Warennummer entsprechen (bei den Zeilen mit Reinheitsangabe in GHT nur, wenn die genannte Reinheit erreicht wird). Bleibt sie ohne diese Merkmale, gehört sie hierher; Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939 gehören nicht hierher.
2940.00.00.80.0Andere chemisch reine Zucker und Zuckeracetale

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0?

  • ×Rhamnose, Raffinose, Mannose2940.00.00.10.0
  • ×D-Xylose (CAS RN 58-86-6)2940.00.00.20.0
  • ×D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)2940.00.00.30.0
  • ×Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr2940.00.00.60.0
  • ×alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr2940.00.00.70.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2940.00.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2940.00.00.10.0Rhamnose, Raffinose, Mannose–
2940.00.00.20.0D-Xylose (CAS RN 58-86-6)Zollkontingent
2940.00.00.30.0D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)Autonome Zollaussetzung
2940.00.00.60.0Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehrAutonome Zollaussetzung
2940.00.00.70.0alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehrAutonome Zollaussetzung
2940.00.00.80.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2940.00.00 eingereiht

29 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland13
Frankreich9
Tschechien2
Niederlande2
Österreich1
Estland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25787/26-1DeutschlandZuckeracetal; Maltit Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche …23.08.2029
DEBTI21300/26-1DeutschlandChemisch reiner Zucker; D-Ribose Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung D-Ribose mit …14.07.2029
DEBTI22812/26-1DeutschlandZuckeracetal; Nikotin-Beta-Cyclodextrin Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung …25.06.2029
DEBTI19495/25-1DeutschlandSalz eines Zuckeracetals; 6'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um …25.08.2028
DEBTI19467/25-1DeutschlandSalz eines Zuckeracetals; 3'-Sialyllactose-Natriumsalz Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um …24.08.2028
DEBTI12103/25-1DeutschlandChemisch reiner Zucker; Isomaltulose. Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung …28.07.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

Stoffe der Warennummer 2940.00.00 laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet 269 Stoffe der Warennummer 2940.00.00 zu, nicht den einzelnen Zeilen darunter. Stoffe, die eine andere Zeile mit ihrer CAS-Nummer nennt, stehen hier nicht. Welche Zeile gilt, entscheidet ihr Wortlaut. Die Stoffnamen stehen im ECICS auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
γ-cyclodextrin17465-86-00010002-7
chloralose15879-93-30011151-3
D-arabinose10323-20-30011255-0
L-arabinose5328-37-00011256-1
calcium bis(4-O-(β-D-galactosyl)-D-gluconate)5001-51-40012856-3
D-cellobiose, pure528-50-70013033-6
cellobiose octaacetate3616-19-10013034-7
2-deoxy-D-glucose154-17-60014435-4
2,6-dideoxy-β-D-ribo-hexopyranose22899-74-70015602-5
D-erythrose583-50-60016938-0
fructose 1-(barium phosphate)53823-70-40017841-6
fructose 6-(barium phosphate)6035-54-70017842-7

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0

€
2940.00.00.80.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 2940.00.00.80.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1825/9307.07.1993Gamma-Cyclodextrin wurde mit der Verordnung 1825/93 in die damalige Warennummer 2940.00.90 eingereiht, heute ist dafür die Warennummer 2940.00.00 gültig.2940.00.90heute 2940.00.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2940.00.00

  1. 01.01.19722940.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre …“
  2. 01.01.19882940.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2940.00.10, 2940.00.90
  3. 01.01.20022940.00.00Wortlaut geändert · „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und …“ · vorher „Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Ether und Ester von Zuckern und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position  2937,  2938 oder  2939“
  4. 01.01.20042940.00.00.10.0neu eingeführt · „Rhamnose, Raffinose, Mannose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  5. 01.01.20042940.00.00.20.0neu eingeführt · „D-Xylose“ · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  6. 01.01.20042940.00.00.80.0neu eingeführt · aus 2940.00.10, 2940.00.90
  7. 01.01.20122940.00.00.20.0Wortlaut geändert · „D-Xylose (CAS RN 58-86-6)“ · vorher „D-Xylose“
  8. 01.01.20172940.00.00.30.0neu eingeführt · „D(+)-Trehalose-dihydrat (CAS RN 6138-23-4)“
  9. 01.01.20232940.00.00.60.0neu eingeführt · „Methyl-α-D-mannopyranosid (CAS RN 617-04-9) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr“
  10. 01.07.20242940.00.00.70.0neu eingeführt · „alpha-D-Mannopyranose, 6-Acetat-2,3,4-tribenzoat-1-(2,2,2-trichlorethanimidat) (CAS RN 346441-49-4) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Rhamnose unter 2940.00.00?

Rhamnose, Raffinose und Mannose gehören in die Zolltarifnummer 2940.00.00.10.0 und nicht auf diese Seite. Diese Seite gilt für 2940.00.00.80.0, die Zeile „andere“ der Warennummer 2940.00.00.

Welche Stoffe sind unter 2940.00.00 erfasst?

Unter der Warennummer 2940.00.00 sind unter anderem L-Arabinose (CAS 5328-37-0) und D-Cellobiose (CAS 528-50-7) erfasst. Diese Seite gilt für 2940.00.00.80.0, welche Zeile für einen Stoff gilt, richtet sich nach Wortlaut und Zeilen der Warennummer.

Seit wann gilt die Warennummer 2940.00.00?

Die Warennummer 2940.00.00 gilt seit dem 01.01.2004. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt am 07.01.2025 geändert, und die Zeile 2940.00.00.80.0 gehört zu dieser Warennummer.

Welche Zolltarifnummer gilt für Maltit unter 2940.00.00?

Maltit gehört in die Zolltarifnummer 2940.00.00.80.0, weil es laut vZTA DEBTI25787/26-1 eine chemisch einheitliche Verbindung mit mindestens 98 % Reinheit ist. Allulose und Isomalt sind in dieser Zolltarifnummer ebenfalls erfasst.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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