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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0 – Chloramphenicol und seine Derivate

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

29Kapitel41Position40HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Chloramphenicol und seine Derivate sowie Salze dieser Erzeugnisse innerhalb der Position 2941 Antibiotika. Penicilline mit Penicillansäurestruktur gehören in die Zolltarifnummer 2941.10.00.00.0, Streptomycine in die Unterposition 2941.20 und Tetracycline in zolltarifnummer 2941.30.00.00.0. Genannt werden unter anderem Chloramphenicol-Cinnamat, Chloramphenicol-Palmitat und Thiamphenicol.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionAntibiotika
ZolltarifnummerPenicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse
UnterpositionStreptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
ZolltarifnummerTetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
ZolltarifnummerChloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser ErzeugnisseDiese Seite
ZolltarifnummerErythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2941.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2941.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2941.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2941.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0?

Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse › 2941 Antibiotika
✓Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser ErzeugnisseDie Ware ist Chloramphenicol, ein Derivat davon oder ein Salz dieser Erzeugnisse. Erkennbar ist sie am Stoffnamen Chloramphenicol oder an einer Bezeichnung wie Palmitat, Cinnamat oder Succinat.
2941.40.00.00.0Chloramphenicol und seine Derivate

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0?

  • ×Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse2941.10.00.00.0
  • ×Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.20
  • ×Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.30.00.00.0
  • ×Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.50.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse2941.90.00.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2941.40.00

ZolltarifnummerWortlaut
2941.40.00.00.0Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2941.40.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0?

Stoffe dieser Nummer laut ECICS

Das Europäische Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) ordnet dieser Nummer 13 Stoffe zu. Die Stoffnamen stehen dort auf Englisch; für die Suche zählen CAS- und CUS-Nummer.

Stoff (englisch)CAS-NummerCUS-Nummer
chloramphenicol56-75-70013084-7
chloramphenicol cinnamate14399-14-50013085-8
chloramphenicol palmitate530-43-80013086-9
chloramphenicol sodium succinate982-57-00013087-0
thiamphenicol15318-45-30033957-1
cloramfenicol pantotenate complex31342-36-60034184-4
azidamfenicol13838-08-90034285-8
racefenicol847-25-60034819-6
florfenicol73231-34-20037490-3
4-{[(2R,3R)-2-[(dichloroacetyl)amino]-3-hydroxy-3-(4-nitrophenyl)propyl]oxy}-4-oxobutanoic acid3544-94-30057119-7
thiamphenicol glycinate N-acetylcysteinate20192-91-00070186-0
thiamphenicol palmitate52628-58-70077335-3

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0

€
2941.40.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0

KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27); c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich; d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse; e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum …
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 5
5. A) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt; B) aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen; C) vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind: 1) anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen; 2) Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt; 3) Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen; D) Metallalkoholate sind in …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2941.40.00Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 2941.40 des HS.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 29 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2941.40.00

  1. 01.01.19722941.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse“
  2. 01.01.19722941.40.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2941.40.00.00.0

Welche Stoffe fallen unter 2941.40.00?

Unter 2941.40.00 fallen Chloramphenicol und seine Derivate sowie deren Salze, etwa Chloramphenicol-Palmitat und Thiamphenicol. Penicilline und Tetracycline gehören nicht in diese Warennummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
ECICS
Chemische Stoffe mit CAS- und CUS-Nummer

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