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gültig seit 01.01.2017Dual-Use

Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0 – Phosphonat-Oxiran-Mischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst chemische Mischungen, die hauptsächlich aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid bestehen. Ein einzelner Stoff wie 3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst, gehört in die Nachbarnummer 3824.99.85.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionzubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
Unterpositionnicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
Zolltarifnummerzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
UnterpositionMörtel und Beton, nicht feuerfest
UnterpositionSorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44
3824.81 – 3824.89Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel
andere
ZolltarifnummerMischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis [(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl] methylphosphonat bestehend
ZolltarifnummerMethylphosphonsäurepolyglycolester
Unterpositionandere
ZolltarifnummerPetroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze
ZolltarifnummerIonenaustauscher
ZolltarifnummerAbsorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren
ZolltarifnummerPyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
ZolltarifnummerNaphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester
andere
ZolltarifnummerKesselsteinmittel und dergleichen
ZolltarifnummerZubereitungen für die Galvanotechnik
ZolltarifnummerMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)
ZolltarifnummerHilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824.10.00)
ZolltarifnummerFlammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken
andere
ZolltarifnummerLithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert
ZolltarifnummerMischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550
Zolltarifnummer3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst
ZolltarifnummerMischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und DiphosphorpentaoxidDiese Seite
Unterpositionchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3824.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3824.99.868-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3824.99.86.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3824.99.86.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0?

Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie › 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder …
✓andere, also nicht: zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne, nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln …Die Ware muss eine Mischung oder Zubereitung aus chemischen Erzeugnissen sein, die keiner der vorrangig genannten Gruppen dieser Position angehört. Sie bleibt in dieser Position, wenn ihr Stoffbestand dort nicht eigens vorgesehen ist.
✓andere, also nicht: Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und …Die Ware darf nicht unter die davor genannten Phosphonat-Erzeugnisse fallen. Sie bleibt bei den übrigen Mischungen dieser Unterposition, wenn sie kein solches Erzeugnis ist.
✓andere, also nicht: Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus …Die Ware darf keiner der davor genannten Einzelgruppen dieser Unterposition zugehören. Übrig bleiben Mischungen oder Zubereitungen, deren Stoffbestand dort nicht eigens genannt ist.
✓andere, also nicht: Kesselsteinmittel und dergleichen, Zubereitungen für die Galvanotechnik, Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern …Die Ware darf auch keine der davor genannten Zubereitungen für Technik, Pharmazie, Gießerei oder den Schutz von Bauwerken sein. Bleibt sie übrig, ist sie eine Mischung, deren Stoffbestand nicht unter diese Verwendungen fällt.
✓Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und DiphosphorpentaoxidDie Mischung muss hauptsächlich aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid bestehen. Entscheidend ist, dass diese drei Stoffe den Hauptbestandteil bilden, während andere Stoffe nur einen untergeordneten Anteil haben. Dies lässt sich am Stoffbestand der Mischung ablesen.
3824.99.86.00.0Mischungen aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran, Diphosphorpentaoxid

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0?

  • ×zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne3824.10
  • ×nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt3824.30
  • ×zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton3824.40.00.00.0
  • ×Mörtel und Beton, nicht feuerfest3824.50
  • ×Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.443824.60
  • ×Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel3824.81.00.00.0, 3824.82, 3824.83.00.00.0, 3824.84 und 5 weitere
  • ×Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis …3824.91.00.00.0
  • ×Methylphosphonsäurepolyglycolester3824.92.00.00.0
  • ×Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus bituminösen Mineralien …3824.99.10.00.0
  • ×Ionenaustauscher3824.99.15.00.0
  • ×Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren3824.99.20.00.0
  • ×Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat3824.99.25.00.0
  • ×Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester3824.99.30.00.0
  • ×Kesselsteinmittel und dergleichen3824.99.45.00.0
  • ×Zubereitungen für die Galvanotechnik3824.99.50.00.0
  • ×Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)3824.99.55.00.0
  • ×Erzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken3824.99.61.00.0, 3824.99.62.00.0, 3824.99.64.00.0
  • ×Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824.10.00)3824.99.65.00.0
  • ×Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken3824.99.70.00.0
  • ×Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert3824.99.75.00.0
  • ×Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 5503824.99.80.00.0
  • ×3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst3824.99.85.00.0
  • ×chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen3824.99.92, 3824.99.93
  • ×andere, also nicht: Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid3824.99.96

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3824.99.86

ZolltarifnummerWortlaut
3824.99.86.00.0Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3824.99.86 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3824.99.92356Angaben: Rötliche bis grüne, sehr viskose Flüssigkeit in einem Tankwagen oder im 181 kg-Fass. Ein Gemisch der Reaktionsprodukte einer Hydrierung von Adipinsäuredinitril (Hexandisäuredinitril …
3824.99.96330Angaben: Einstreu zur Verwendung in Katzentoiletten, bestehend aus einem mineralischen, grauen Granulat auf Basis von Bentonit bzw. Naturton. Die Ware wird in überwiegend blau bedruckten …
3824.99.93269Quelltablette aus Kokosfasern, aufgedüngt; runde, aus zerkleinerten Kokosnussfasern gepresste Tabletten in verschiedenen Größen (30 mL, 125 mL und 250 mL) jeweils zu mehreren verpackt in einer …
3824.99.6411Überzugsmittel, bestehend aus Hypromellose, Titandioxid, Polydextrose, Talk und Polyethylenglykol in Form eines weißen, feinen oder granulierten Pulvers, das in der Tablettenherstellung verwendet …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0

€
3824.99.86.00.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C350 3, 1C450 B1 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3824.99.86.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2024/213631.07.2024Ein flüssiges Gemisch aus Tetrahydro-, Hexahydro- und Pentamethylindan wurde in die Warennummer 3824.99.92 eingereiht.3824.99.92
2024/35315.01.2024Eine Zubereitung aus Nisin mit Natriumchlorid, die als Lebensmittelzusatz das Wachstum von Bakterien verhindert, wurde in die Warennummer 3824.99.96 eingereiht.3824.99.96

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

4 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3824.99.86

  1. 01.01.20173824.99.86neu eingeführt · „Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid“ · aus 21 Vorgängern
  2. 01.01.20173824.99.86.00.0neu eingeführt · „Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid“ · aus 21 Vorgängern

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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