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Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0 – Polycarbonatfolie mit Deckschicht

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst coextrudierte Folien aus Polycarbonat als Hauptschicht mit einer Deckschicht aus Polymethylmethacrylat, mit einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm bis einschließlich 270 μm, einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm bis einschließlich 55 μm, einer Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger gemäß ISO 4287 und einer UV-stabilisierten Deckschicht. Reflektierende Folien aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie, einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, gehören in 3920.61.00.30.0, und extrudierte Folien aus Polycarbonat mit beidseitig matter Oberflächentextur, einer Dicke von mehr als 50 μm bis nicht mehr als 200 μm, einer Breite von 800 mm oder mehr bis nicht mehr als 1 500 mm und einer Länge von 300 m oder mehr bis nicht mehr als 2 500 m zur Verwendung bei der Herstellung retroreflektierender Produkte gehören in 3920.61.00.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
Unterpositionaus Polymeren des Ethylens
Unterpositionaus Polymeren des Propylens
Unterpositionaus Polymeren des Styrols
aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
Unterpositionaus Polycarbonaten
ZolltarifnummerReflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder …
ZolltarifnummerExtrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …
ZolltarifnummerCoextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus Poly(ethylenterephthalat)
Zolltarifnummeraus ungesättigten Polyestern
Unterpositionaus anderen Polyestern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3920.616-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3920.61.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3920.61.00.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3920.61.00.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und …
✓aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen PolyesternDie Folie muss aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern bestehen. Dieser Werkstoff trifft zu, weil die Hauptschicht der Folie aus Polycarbonat besteht.
✓aus PolycarbonatenDie Hauptschicht der Folie muss aus Polycarbonat bestehen, die Deckschicht aus Polymethylmethacrylat.
✓Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als 270 μm -einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm, jedoch nicht mehr als 55 μm -einer definierten Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger (gemäß ISO 4287) -einer UV-stabilisierten DeckschichtDie Folie muss coextrudiert sein, mit einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm bis einschließlich 270 μm, einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm bis einschließlich 55 μm, einer Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger gemäß ISO 4287 und einer UV-stabilisierten Deckschicht.
3920.61.00.50.0Coextrudierte Polycarbonatfolie mit Polymethylmethacrylat-Deckschicht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0?

  • ×aus Polymeren des Ethylens3920.10
  • ×aus Polymeren des Propylens3920.20
  • ×aus Polymeren des Styrols3920.30
  • ×aus Polymeren des Vinylchlorids3920.43, 3920.49
  • ×aus Acrylpolymeren3920.51, 3920.59
  • ×aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten3920.71.00.00.0, 3920.73, 3920.79
  • ×aus anderen Kunststoffen3920.91, 3920.92.00.00.0, 3920.93.00.00.0, 3920.94.00.00.0 und 1 weitere
  • ×aus Poly(ethylenterephthalat)3920.62
  • ×aus ungesättigten Polyestern3920.63.00.00.0
  • ×aus anderen Polyestern3920.69
  • ×Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder …3920.61.00.30.0
  • ×Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr …3920.61.00.40.0
  • ×andere, also nicht: Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm …3920.61.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.61.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3920.61.00.30.0Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder …Autonome Zollaussetzung
3920.61.00.40.0Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …Zollaussetzung bei Endverwendung
3920.61.00.50.0Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
3920.61.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.61.00 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich4
Schweden1
vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2026-00560FrankreichFolie aus Kunststoff (Polycarbonat – PC), nicht zellförmig, weder geschichtet noch mit einer Unterlage versehen und …31.08.2029
FRBTIFR-BTI-2026-01735FrankreichFolie aus Kunststoff (Polycarbonat), nicht selbstklebend, nicht zellig, nicht verstärkt, nicht geschichtet, ohne Träger …16.07.2029
SEBTITV-2025-08573SchwedenBiegsames, rechteckiges Kunststoffprodukt aus Polycarbonat. Panelschutz mit Maßen 138,2 x 25 cm, Dicke ca. 1 mm.08.05.2028
FRBTIFR-BTI-2024-07666FrankreichFolie aus Kunststoff, nicht selbstklebend, nicht zellförmig, weder verstärkt noch laminiert noch mit einer Unterlage …28.01.2028
FRBTIFR-BTI-2024-07662FrankreichKunststofffolie, nicht selbstklebend, nicht zellular, nicht verstärkt, nicht laminiert, ohne Träger, aus Polycarbonat …19.12.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0

€
3920.61.00.50.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3920.61.00.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7015Zentralamerika0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7140Kolumbien0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7170Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027
09.7501Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 3920.61.00.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3920.61.00.50.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3920.61.00.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3920.61.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19723920.61.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Polycarbonaten“
  2. 01.07.19953920.61.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3920.61.00
  3. 01.07.19953920.61.00.90.0neu eingeführt · aus 3920.61.00
  4. 01.07.20153920.61.00.30.0neu eingeführt · „Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder …“ · aus 3920.61.00
  5. 01.01.20213920.61.00.40.0neu eingeführt · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …“
  6. 01.01.20223920.61.00.40.0Wortlaut geändert · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 …“ · vorher „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, -einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm und -einer Länge von 915 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m zur Verwendung bei der Herstellung von retroreflektierenden Produkten“
  7. 01.07.20223920.61.00.50.0neu eingeführt · „Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm …“
  8. 01.07.20263920.61.00.40.0Wortlaut geändert · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …“ · vorher „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für coextrudierte Folien aus Polycarbonat mit UV-stabiler Deckschicht unter 3920.61.00?

Coextrudierte Folien aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm bis einschließlich 270 μm, einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm bis einschließlich 55 μm, einer Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger gemäß ISO 4287 und einer UV-stabilisierten Deckschicht gehören in die Zolltarifnummer 3920.61.00.50.0. Reflektierende Folien, extrudierte Folien für retroreflektierende Produkte und alle übrigen Folien aus Polycarbonat fallen unter andere Zolltarifnummern der Warennummer 3920.61.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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