01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3920.616-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3920.61.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3920.61.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3920.61.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
- ×aus Polymeren des Ethylens3920.10
- ×aus Polymeren des Propylens3920.20
- ×aus Polymeren des Styrols3920.30
- ×aus Polymeren des Vinylchlorids3920.43, 3920.49
- ×aus Acrylpolymeren3920.51, 3920.59
- ×aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten3920.71.00.00.0, 3920.73, 3920.79
- ×aus anderen Kunststoffen3920.91, 3920.92.00.00.0, 3920.93.00.00.0, 3920.94.00.00.0 und 1 weitere
- ×aus Poly(ethylenterephthalat)3920.62
- ×aus ungesättigten Polyestern3920.63.00.00.0
- ×aus anderen Polyestern3920.69
- ×Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder …3920.61.00.30.0
- ×Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr …3920.61.00.40.0
- ×Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als …3920.61.00.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.61.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3920.61.00.30.0 | Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder … | Autonome Zollaussetzung |
| 3920.61.00.40.0 | Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3920.61.00.50.0 | Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm … | Autonome Zollaussetzung |
| 3920.61.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.61.00 eingereiht
5 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2026-00560Frankreich | Folie aus Kunststoff (Polycarbonat – PC), nicht zellförmig, weder geschichtet noch mit einer Unterlage versehen und … | 31.08.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-01735Frankreich | Folie aus Kunststoff (Polycarbonat), nicht selbstklebend, nicht zellig, nicht verstärkt, nicht geschichtet, ohne Träger … | 16.07.2029 |
| SEBTITV-2025-08573Schweden | Biegsames, rechteckiges Kunststoffprodukt aus Polycarbonat. Panelschutz mit Maßen 138,2 x 25 cm, Dicke ca. 1 mm. | 08.05.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07666Frankreich | Folie aus Kunststoff, nicht selbstklebend, nicht zellförmig, weder verstärkt noch laminiert noch mit einer Unterlage … | 28.01.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07662Frankreich | Kunststofffolie, nicht selbstklebend, nicht zellular, nicht verstärkt, nicht laminiert, ohne Träger, aus Polycarbonat … | 19.12.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7015 | Zentralamerika | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7140 | Kolumbien | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7170 | Peru | 0 % | 01.03.2026 – 28.02.2027 |
| 09.7501 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0
Anmerkungen (2)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3920.61.00
- 01.01.19723920.61.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Polycarbonaten“
- 01.07.19953920.61.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3920.61.00
- 01.07.19953920.61.00.90.0neu eingeführt · aus 3920.61.00
- 01.07.20153920.61.00.30.0neu eingeführt · „Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder …“ · aus 3920.61.00
- 01.01.20213920.61.00.40.0neu eingeführt · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …“
- 01.01.20223920.61.00.40.0Wortlaut geändert · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 …“ · vorher „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, -einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm und -einer Länge von 915 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m zur Verwendung bei der Herstellung von retroreflektierenden Produkten“
- 01.07.20223920.61.00.50.0neu eingeführt · „Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm …“
- 01.07.20263920.61.00.40.0Wortlaut geändert · „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit: -beidseitiger matter Oberflächentextur, -einer Dicke von mehr als …“ · vorher „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0
Gehören Polycarbonat-Platten in die Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
Ja, Polycarbonat-Platten gehören in die Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0, wenn sie keine reflektierende, matte extrudierte oder coextrudierte Folie sind. Die Warennummer 3920.61.00 hat weitere Zolltarifnummern; welche davon für eine Ware gilt, hängt von der Ware ab.
Gehören reflektierende Polycarbonatfolien in die Zolltarifnummer 3920.61.00.90.0?
Nein, reflektierende Folien aus Polycarbonat oder Polyacryl, die einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen und einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert sind, gehören in die Zolltarifnummer 3920.61.00.30.0. Diese Seite gilt für sie nicht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
