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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0 – Handgearbeitetes Bekleidungszubehör

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst handgearbeitetes Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder, etwa Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten oder Träger für Trachtenhosen. Nicht handgearbeitete Waren dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0. Schnürsenkel gelten nicht als Bekleidungszubehör und gehören zur Warennummer 4205.00.90.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelLederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
PositionKleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
ZolltarifnummerKleidung
UnterpositionGürtel, Koppel und Schulterriemen
Unterpositionanderes Bekleidungszubehör
ZolltarifnummerhandgearbeitetDiese Seite
Zolltarifnummeranderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4203.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4203.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4203.40.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4203.40.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0?

Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel … › 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder …
✓anderes BekleidungszubehörDie Ware muss Bekleidungszubehör sein. Hierher gehören etwa Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten und Träger für Trachtenhosen. Schnürsenkel gelten nicht als Bekleidungszubehör.
✓handgearbeitetDie Ware muss handgearbeitet sein. Dieses Merkmal trennt diese Zolltarifnummer von der Zolltarifnummer „anderes“ derselben Warennummer.
4203.40.00.10.0Handgearbeitetes Bekleidungszubehör aus Leder

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4203.40.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
4203.40.00.10.0handgearbeitetdiese SeiteZollkontingent
4203.40.00.90.0anderes–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4203.40.00 eingereiht

8 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Frankreich3
Rumänien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI56430/24-1DeutschlandBekleidungszubehör aus Leder, sog. Wildlederflecken, – ovale Zuschnitte aus beidseitig gerautem Leder, – mit einer …23.01.2028
DEBTI57440/24-1DeutschlandBekleidungszubehör aus Leder, sog. Nappa-Lederflecken, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - ovale …23.01.2028
DEBTI49271/24-1DeutschlandBekleidungszubehör aus Leder, sog. Leder-Pulsschutz, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 20 cm langen Unterarmärmels …12.01.2028
DEBTI49324/24-1DeutschlandBekleidungszubehör aus Leder, sog. Spaltleder-Ärmel, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 55 cm langen Ärmels aus …18.12.2027
FRBTIFR-BTI-2025-05554FrankreichBekleidungszubehör aus Spaltleder, Art von Stulpen, die den Unterarm vom Handgelenk bis zum Ellbogen bedecken. Der …19.01.2029
FRBTIFR-BTI-2025-03359FrankreichBekleidungszubehör, Verbundwerkstoff, überwiegend aus Spaltleder, ohne Angabe von Handarbeit, Art von Schutzmanschette …21.09.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0

€
4203.40.00.10.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0104Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 4203.40.00.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenGüter für Folter oder Repression: Einfuhrverbot · alle LänderEinfuhr verboten, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört; sonst Nachweis, dass sie nicht darunter fällt.Einfuhr
verbotenGüter für Folter oder Repression: Ausfuhrverbot · Güter für Folter oder Repression: Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr verboten, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört; sonst Nachweis, dass sie nicht darunter fällt. Ausfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 42, Anmerkung 3
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
Wortlaut · Kapitel 42, Anmerkung 4
4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
4203.40.00anderes Bekleidungszubehör: Hierher gehören z. B. Hosenträger, Handgelenkbänder, Krawatten, Träger für Trachtenhosen. Schnürsenkel gelten jedoch nicht als Bekleidungszubehör und gehören deshalb zu Unterposition 4205.00.90. Nicht hierher gehören ebenso Armbänder, die Fantasieschmuck sind (Position 7117) sowie Uhrarmbänder (Position 9113).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 42 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4203.40.00

  1. 01.01.19724203.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes Bekleidungszubehör“
  2. 01.01.19724203.40.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „handgearbeitet“
  3. 01.01.19724203.40.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitetes Bekleidungszubehör aus Leder unter 4203.40.00?

Handgearbeitetes Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder gehört in die Zolltarifnummer 4203.40.00.10.0. Die übrigen Waren der Warennummer 4203.40.00 fallen unter die Zolltarifnummer 4203.40.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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