01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4803.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4803.00.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4803.00.39.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4803.00.39.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0?
- ×Zellstoffwatte4803.00.10.00.0
- ×andere, also nicht: gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von4803.00.90.00.0
- ×25 g oder weniger4803.00.31.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4803.00.39
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4803.00.39.00.0 | mehr als 25 g |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4803.00.39 eingereiht
8 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI13523/24-1Deutschland | Es handelt sich um etwa 30 x 50 cm große, einlagige und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern … | 16.06.2027 |
| DEBTI14267/24-1Deutschland | Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern mit einer den Gewirken ähnlichen … | 30.05.2027 |
| DEBTI13513/24-1Deutschland | Rechteckige Zuschnitte, ca. 75 x 75 cm bis 120 x 140 cm. Bestehen aus einlagigem, gekrepptem Vlies aus überwiegenden … | 26.05.2027 |
| DEBTI2121/24-1Deutschland | Sogenannte Stericlin Bogenverpackungen Vlies (Artikel-Nr. 3FVLI330* + 350*): Es handelt sich um einlagige, gekreppte … | 05.03.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2025-02767Frankreich | Artikel in Rollenform mit einer Breite von über 36 cm, präsentiert als farbige Blattware, bestehend aus Lagen von … | 07.08.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2025-01789Frankreich | Papierbahn aus Zellstofffasern (Papierfasern), geschlossene Formation, sogenanntes "Tissue", ungestrichen … | 07.07.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 4803.00.90 | 3 | Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus zwei Außenlagen aus Vliesen aus Zellstofffasern (Tissue) und einer Mittellage aus einem luftgelegten (sog. airlaid) Vlies aus … |
| 4803.00.31 | 3 | Papierbögen aus Zellstofffasern (Papierfasern), geschlossene Formation, "Tissue" genannt, nicht gestrichen, nicht beschichtet, nicht imprägniert, auf Rollen mit einer Breite von über 36 cm, aus … |
| 4803.00.10 | 2 | Pflegeartikel, Typ Reinigungstücher oder Badetücher, nicht konfektioniert, aus Zellulosewatte (80 %) und Polypropylen-Filamenten, verbunden durch Wasserstrahl aus kurzen Fasern. Der Artikel ist zur … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4803.00.39.00.0
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4803.00.31 bis 4803.00.39 | gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz Ziffer 2. Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4803.00.39
- 01.01.19724803.00.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 25 g“
- 01.01.19724803.00.39.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 25 g“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission