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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0 – Tissue-Papier bis 25 g je Lage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern, sogenanntes Tissue, mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger je Lage. Mehr als 25 g je Lage gehören in 4803.00.39.00.0, Zellstoffwatte in 4803.00.10.00.0.

Typische Waren:Tissue-PapierTissuebögen aus Frischfaserstoff

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt …
ZolltarifnummerZellstoffwatte
gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von
Zolltarifnummer25 g oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 25 g
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4803.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4803.00.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4803.00.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4803.00.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4803 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung …
✓gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage vonDie Ware muss gekrepptes Papier oder ein gekrepptes Vlies aus Zellstofffasern sein, also Tissue. Ein Vlies mit geschlossenem, dichterem Aufbau gehört hierher, Zellstoffwatte dagegen nicht. Zum Begriff gekrepptes Papier siehe die Erläuterungen zu Position 4808.
✓25 g oder wenigerDas Quadratmetergewicht pro Lage muss 25 g oder weniger betragen. Ware mit mehr als 25 g je Lage passt nicht zu dieser Zeile.
4803.00.31.00.0Tissue-Papier bis 25 g je Lage

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4803.00.31

ZolltarifnummerWortlaut
4803.00.31.00.025 g oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4803.00.31 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-01371FrankreichPapierbögen aus Zellstofffasern (Papierfasern), geschlossene Formation, "Tissue" genannt, nicht gestrichen, nicht …09.06.2028
FRBTIFR-BTI-2025-01369FrankreichBogen aus Zellstofffasern (Papierfasern), geschlossene Formation, sogenanntes "Tissue", ungestrichen, unbeschichtet …09.06.2028
FRBTIFR-BTI-2025-01370FrankreichPapierbögen aus Zellstofffasern (Papierfasern), geschlossene Formation, "Tissue" genannt, nicht gestrichen, nicht …09.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
4803.00.398Es handelt sich um etwa 30 x 50 cm große, einlagige und gefärbte Vliese aus gewichtsmäßig überwiegenden Zellstofffasern (mehr als 50 GHT), synthetischen Chemiefasern und chemischen Zusatzstoffen. Die …
4803.00.903Es handelt sich um ein dreilagiges Erzeugnis, bestehend aus zwei Außenlagen aus Vliesen aus Zellstofffasern (Tissue) und einer Mittellage aus einem luftgelegten (sog. airlaid) Vlies aus …
4803.00.102Pflegeartikel, Typ Reinigungstücher oder Badetücher, nicht konfektioniert, aus Zellulosewatte (80 %) und Polypropylen-Filamenten, verbunden durch Wasserstrahl aus kurzen Fasern. Der Artikel ist zur …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0

€
4803.00.31.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 8
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
4803.00.31 bis 4803.00.39gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von Zum Begriff „gekrepptes Papier“ siehe die Erläuterungen zu Position 4808 des HS, erster Absatz Ziffer 2. Der geschlossene Aufbau des Vlieses aus Zellstofffasern hat eine dichtere und homogenere Struktur als die von Zellstoffwatte.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4803.00.31

  1. 01.01.19724803.00.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „25 g oder weniger“
  2. 01.01.19724803.00.31.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „25 g oder weniger“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4803.00.31.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Tissue-Papier unter 4803.00.31?

Tissue-Papier mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger je Lage gehört in 4803.00.31.00.0. Mehr als 25 g je Lage gehören in 4803.00.39.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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