01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.12.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.12.90.6010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.12.90.60.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0?
- ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.13
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
- ×bestrichen oder überzogen5603.12.10
- ×Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr …5603.12.90.10.0
- ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.12.90.30.0
- ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …5603.12.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.12.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5603.12.90.10.0 | Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 5603.12.90.30.0 | Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur … | Autonome Zollaussetzung |
| 5603.12.90.60.0 | Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 5603.12.90.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.12.90 eingereiht
49 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI38900/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - aus synthetischen … | 11.10.2029 |
| DEBTI22989/26-1Deutschland | Laminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - laut … | 06.09.2029 |
| DEBTI10744/26-1Deutschland | Laminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig bzw. quadratisch zugeschnitten, - aus synthetischen Filamenten … | 07.06.2029 |
| DEBTI10697/26-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, -- … | 31.05.2029 |
| DEBTI47208/25-1Deutschland | Laminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage. - in einer Blisterpackung verpackt. - lediglich rechteckig zugeschnitten; in … | 12.04.2029 |
| DEBTI49082/25-1Deutschland | Vliesstoff, siehe Abbildung. - rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen von 25 cm x 30 cm, 30 x 50 cm, 13 cm x 28 … | 12.03.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.12.10 | 4 | Vliesstoff als Meterware, Breite 7 cm, Länge 80 m. Aus Polyethylen-Filamenten, einlagig, thermisch verfestigt. Quadratmetergewicht 65 g. Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.12.90
- 01.01.19965603.12.90neu eingeführt · aus 5603.00.93
- 01.01.19965603.12.90.10.0neu eingeführt · „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.19965603.12.90.30.0neu eingeführt · „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.19965603.12.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.19975603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.01.19975603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.07.19975603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Viesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
- 01.07.19985603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.01.19995603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Viesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
- 01.01.20005603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
- 01.01.20005603.12.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 70 g/m² und …“
- 01.01.20025603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 50 g“
- 01.01.20025603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 70 g/m² und einer Luftdichtigkeit (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.07.20025603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² bis 50 g/m²“
- 01.07.20025603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 60 g/m² oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.01.20145603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m²“
- 01.01.20145603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
- 01.01.20145603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 60 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
- 01.07.20145603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.12.90.60.0
Gehören konfektionierte Spinnvlies-Vliesstoffe unter 5603.12.90.60.0?
Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Anmerkung 7 zählt dazu unter anderem Waren, die in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten sind. Die Warenbeschreibung 5603.12.90.60.0 nennt keine Zuschnittform.
Welche Zolltarifnummer gilt für Spinnvlies-Vliesstoffe aus Polyethylen unter 5603.12.90?
Für Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem Polyethylen mit mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Gurley-Wert von 8 s bis 36 s gilt 5603.12.90.60.0. Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol) gehören in 5603.12.90.10.0 und aus aromatischen Polyamiden in 5603.12.90.30.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen