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Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0 – Aromatische Polyamid-Vliesstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, die als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind. Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol) und aus Spinnvlies-Polyethylen haben in 5603.12.90.10.0 und 5603.12.90.60.0 eigene Nummern.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Diese Seite
ZolltarifnummerVliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
5603.91 – 5603.94andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.12.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.12.90.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.12.90.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDer Vliesstoff muss aus synthetischen oder künstlichen Filamenten bestehen.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 gDer Vliesstoff muss ein Quadratmetergewicht von mehr als 25 g/m² bis 70 g/m² haben. Vliesstoffe mit 25 g/m² oder weniger sowie mit mehr als 70 g/m² gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDer Vliesstoff ist weder bestrichen noch überzogen.
✓Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnittenDer Vliesstoff besteht aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, und liegt als Meterware vor oder ist nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. Anders zugeschnittene Ware gilt als konfektioniert und gehört nicht hierher.
5603.12.90.30.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, Meterware

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0?

  • ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.91, 5603.92, 5603.93, 5603.94
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.11
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.13
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.14
  • ×bestrichen oder überzogen5603.12.10
  • ×Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr …5603.12.90.10.0
  • ×Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht mehr als 80g/m² und …5603.12.90.60.0
  • ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …5603.12.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.12.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.12.90.10.0Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5603.12.90.30.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
5603.12.90.60.0Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5603.12.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.12.90 eingereiht

49 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland33
Frankreich4
Italien4
Tschechien3
Irland2
Belgien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI38900/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - aus synthetischen …11.10.2029
DEBTI22989/26-1DeutschlandLaminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten als Musterabschnitt vorliegend, - laut …06.09.2029
DEBTI10744/26-1DeutschlandLaminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig bzw. quadratisch zugeschnitten, - aus synthetischen Filamenten …07.06.2029
DEBTI10697/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, -- …31.05.2029
DEBTI47208/25-1DeutschlandLaminierter Vliesstoff, Foto siehe Anlage. - in einer Blisterpackung verpackt. - lediglich rechteckig zugeschnitten; in …12.04.2029
DEBTI49082/25-1DeutschlandVliesstoff, siehe Abbildung. - rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen von 25 cm x 30 cm, 30 x 50 cm, 13 cm x 28 …12.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.12.104Vliesstoff als Meterware, Breite 7 cm, Länge 80 m. Aus Polyethylen-Filamenten, einlagig, thermisch verfestigt. Quadratmetergewicht 65 g. Rückseite mit selbstklebendem Kleber und Abdeckpapier. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0

€
5603.12.90.30.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.12.90.30.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5603.12.90.30.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.12.90.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.12.90.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.12.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.12.90neu eingeführt · aus 5603.00.93
  2. 01.01.19965603.12.90.10.0neu eingeführt · „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.19965603.12.90.30.0neu eingeführt · „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.19965603.12.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  5. 01.01.19975603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 50 g oder weniger, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  6. 01.01.19975603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von meta-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  7. 01.07.19975603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Viesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  8. 01.07.19985603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  9. 01.01.19995603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Viesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  10. 01.01.20005603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  11. 01.01.20005603.12.90.60.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 70 g/m² und …“
  12. 01.01.20025603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 50 g“
  13. 01.01.20025603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 70 g/m² und einer Luftdichtigkeit (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
  14. 01.07.20025603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² bis 50 g/m²“
  15. 01.07.20025603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 60 g/m² oder mehr, jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m² bis 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s bis 36 s (nach ISO 5636/5)“
  16. 01.01.20145603.12.90.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und - einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m²“
  17. 01.01.20145603.12.90.30.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  18. 01.01.20145603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von 60 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“
  19. 01.07.20145603.12.90.60.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m², jedoch nicht …“ · vorher „Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60 g/m², jedoch nicht mehr als 80 g/m² und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 s (nach ISO 5636/5)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0

Gehört ein Vliesstoff aus aromatischen Polyamiden, der nicht quadratisch oder rechteckig zugeschnitten ist, in 5603.12.90.30.0?

Nein. Die Zolltarifnummer 5603.12.90.30.0 setzt Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Vliesstoffe voraus. Andere Zuschnitte gelten nach Abschnitt XI, Anmerkung 7 als konfektioniert, und konfektionierte Waren gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59.

Welche Zolltarifnummer gilt für Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden unter der Warennummer 5603.12.90?

Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gehören in 5603.12.90.30.0. Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol) und aus Spinnvlies-Polyethylen haben in der Warennummer 5603.12.90 eigene Zolltarifnummern, 5603.12.90.10.0 und 5603.12.90.60.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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