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Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0 – Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol)

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst bestrichene oder überzogene Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), die als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, mit einer Dicke von 200 bis 280 µm und einem Gewicht von 20 bis 25 g/m². Alle anderen bestrichenen oder überzogenen Vliesstoffe dieser Warennummer gehören in 5603.91.10.90.0, nicht bestrichene in die Warennummer 5603.91.90.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Kombinierte Nomenklaturbestrichen oder überzogen
ZolltarifnummerVliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.91.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.91.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDer Vliesstoff besteht aus Poly(vinylalkohol), wie es die Zeile verlangt.
✓mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder wenigerDas Quadratmetergewicht muss höchstens 25 g/m² betragen. Nach dem Wortlaut der Zeile müssen es mindestens 20 g/m² sein.
✓bestrichen oder überzogenDer Vliesstoff ist bestrichen oder überzogen und trägt damit eine Beschichtung oder einen Überzug.
✓Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 µm und - einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m²Die Ware ist als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten und hat eine Dicke von 200 bis 280 µm. Andere Zuschnitte gelten nach Abschnitt XI, Anmerkung 7 als konfektioniert.
5603.91.10.10.0Bestrichene Poly(vinylalkohol)-Vliesstoffe, 200 bis 280 µm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.94
  • ×andere, also nicht: bestrichen oder überzogen5603.91.90
  • ×andere, also nicht: Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …5603.91.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.91.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.91.10.10.0Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5603.91.10.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.91.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.91.901Vliesstoff, sogenannter Stapelfaservlies, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - im Wasserstrahlverfahren mechanisch und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0

€
5603.91.10.10.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.91.10.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5603.91.10.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.91.10.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.91.10.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.91.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.91.10neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“ · aus 5603.00.10
  2. 01.01.19965603.91.10.10.0neu eingeführt · „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g, als Meterware …“ · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.19965603.91.10.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.19975603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „aus Polyvinylalkohol, mit einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“
  5. 01.07.19975603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  6. 01.01.19995603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 Mikrometer bis 280 Mikrometer und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  7. 01.07.19995603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  8. 01.01.20005603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 50 g“
  9. 01.01.20025603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis …“ · vorher „Vliesstoffe aus Polyvinylalkohol, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Quadratmetergewicht von 20 g bis 25 g“
  10. 01.07.20025603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm bis 280 μm und - einem Gewicht von 20 g/m² bis 25 g/m²“
  11. 01.01.20145603.91.10.10.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 µm oder …“ · vorher „Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit: - einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und - einem Gewicht von 20 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 g/m²“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.91.10.10.0

Gehören bestrichene Poly(vinylalkohol)-Vliesstoffe, die nicht quadratisch oder rechteckig zugeschnitten sind, unter 5603.91.10.10.0?

Nein, Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten gelten nach Abschnitt XI, Anmerkung 7 als konfektioniert. Anmerkung 8 nimmt konfektionierte Waren aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus und, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Kapiteln 56 bis 59. Die Zeile 5603.91.10.10.0 setzt Meterware oder quadratischen oder rechteckigen Zuschnitt voraus.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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