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gültig seit 01.01.2012 (schon 2004–2008)ab 01.01.2027: neue Maßnahmen1 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0 – Elastischer Vliesstoff, Säuglinge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Vliesstoffe aus Polyolefin mit einer Elastomerschicht, die auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen sind, mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m², als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, nicht getränkt und mit Dehnbarkeit in Quer- und Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder. Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gehören in die Zolltarifnummer 5603.93.90.40.0, andere Vliesstoffe dieser Warennummer, die diese Merkmale nicht erfüllen, in die Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Zolltarifnummerbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
ZolltarifnummerVliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.93.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.93.90.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.93.90.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDie Ware ist ein Vliesstoff, der in die Gruppe der anderen Vliesstoffe fällt. Ob sie aus synthetischen oder künstlichen Filamenten besteht, ist gesondert zu prüfen.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 gDie Ware wiegt 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m².
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDie Ware ist nicht bestrichen oder überzogen und nicht getränkt.
✓Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und KleinkinderDie Ware besteht aus einer Elastomerschicht, die auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen ist. Sie ist als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, in Quer- und Maschinenrichtung dehnbar und für die Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt.
5603.93.90.50.0Elastische Polyolefin-Vliesstoffe für Säuglinge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.94
  • ×bestrichen oder überzogen5603.93.10.00.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.93.90.40.0
  • ×andere, also nicht: Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …5603.93.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.93.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.93.90.40.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.93.90.50.0Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …diese SeiteDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5603.93.90.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.93.90 eingereiht

33 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland14
Frankreich12
Slowenien4
Belgien1
Tschechien1
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29483/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - genadelt und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen …06.09.2029
DEBTI21317/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut …10.08.2029
DEBTI24969/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in den Abmessungen von 1 m x 25 m, - aus synthetischen …02.08.2029
DEBTI48349/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - quadratisch zugeschnitten …02.02.2029
DEBTI48348/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - quadratisch zugeschnitten, - …02.02.2029
DEBTI29745/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im …23.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.93.105Es handelt sich um einen überzogenen Vliesstoff, einen sogenannten Stapelfaservlies, als Meterware. Er ist im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt und besteht aus synthetischen Spinnfasern …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0

€
5603.93.90.50.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €
5603.93.90.50.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 5603.93.90.50.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.93.90.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.93.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.93.90neu eingeführt · aus 5603.00.95
  2. 01.01.19965603.93.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.20035603.93.90.40.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“
  4. 01.01.20045603.93.90.50.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“
  5. 01.01.20095603.93.90.50.0aufgehoben
  6. 01.01.20125603.93.90.50.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und …“
  7. 01.01.20135603.93.90.50.0Wortlaut geändert · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …“ · vorher „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder“
  8. 01.01.20145603.93.90.40.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0

Gehören konfektionierte Vliesstoffe aus Polyolefin unter 5603.93.90.50.0?

Nein, konfektionierte Waren gehören nicht hierher. Diese Zolltarifnummer verlangt Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Ware. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Welche Zolltarifnummer gilt für Polyolefin-Vliesstoffe mit Elastomerschicht für Säuglinge unter 5603.93.90?

Dafür gilt die Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0, wenn der Vliesstoff mit einem Gewicht von 70 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m², als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, nicht getränkt und mit Dehnbarkeit in Quer- und Maschinenrichtung ist. Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, gehören in 5603.93.90.40.0, andere Vliesstoffe in 5603.93.90.90.0.

Seit wann wurde die Unterteilung der Zolltarifnummer 5603.93.90.50.0 geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 5603.93.90 wurde erstmals zum 01.07.1996 geändert. Die letzte Änderung erfolgte zum 07.01.2025.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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