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Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0 – Vliesstoffe über 70 bis 150 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Vliesstoffe, die nicht aus synthetischen oder künstlichen Filamenten bestehen, mehr als 70 bis 150 g je Quadratmeter wiegen und nicht bestrichen oder überzogen sind. Bestrichene oder überzogene Vliesstoffe gehören in 5603.93.10.00.0, Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten in 5603.93.90.40.0 und Vliesstoffe aus Polyolefin mit Elastomerschicht, die weitere Bedingungen erfüllen (u. a. 70 bis 150 g/m², Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, nicht getränkt, dehnbar in Quer- und Maschinenrichtung, für Säuglinge und Kleinkinder), in 5603.93.90.50.0. Typisch sind Polyester-Vliesstoffe und Vliesstoffzuschnitte.

Typische Waren:Polyester-VliesstoffePolypropylen-VliesstoffeVliesstoffmeterwareVliesstoffzuschnitteVliesstoffe aus Spinnfasern

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Zolltarifnummerbestrichen oder überzogen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerVliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …
ZolltarifnummerVliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.93.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.93.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.93.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDie Ware besteht nicht aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, etwa wenn sie aus synthetischen Spinnfasern wie Polyester besteht.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 gDas Quadratmetergewicht der Ware liegt bei mehr als 70 bis 150 g je Quadratmeter.
✓andere, also nicht: bestrichen oder überzogenDie Ware ist weder bestrichen noch überzogen.
✓andere, also nicht: Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Die Ware ist ein sonstiger Vliesstoff, etwa aus Polyester oder Polypropylen in Meterware oder als quadratisch oder rechteckig zugeschnittener Zuschnitt, und keine der beiden besonderen Ausführungen mit eigener Nummer.
5603.93.90.90.0Vliesstoffe, mehr als 70 bis 150 g/m²

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0?

  • ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g5603.94
  • ×bestrichen oder überzogen5603.93.10.00.0
  • ×Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder …5603.93.90.40.0
  • ×Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von …5603.93.90.50.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5603.93.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5603.93.90.40.0Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
5603.93.90.50.0Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5603.93.90.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.93.90 eingereiht

33 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland14
Frankreich12
Slowenien4
Belgien1
Tschechien1
Ungarn1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29483/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - genadelt und mit Bindemittel verfestigt, - aus synthetischen …06.09.2029
DEBTI21317/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (laut …10.08.2029
DEBTI24969/26-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in den Abmessungen von 1 m x 25 m, - aus synthetischen …02.08.2029
DEBTI48349/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - quadratisch zugeschnitten …02.02.2029
DEBTI48348/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - sechs Stück in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - quadratisch zugeschnitten, - …02.02.2029
DEBTI29745/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus künstlichen Spinnfasern (laut Antrag Lyocell), - im …23.11.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.93.105Es handelt sich um einen überzogenen Vliesstoff, einen sogenannten Stapelfaservlies, als Meterware. Er ist im Wasserstrahl-Verfahren mechanisch verfestigt und besteht aus synthetischen Spinnfasern …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0

€
5603.93.90.90.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5603.93.90.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5603.93.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.93.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.93.90neu eingeführt · aus 5603.00.95
  2. 01.01.19965603.93.90.90.0neu eingeführt · aus 5603.00.10, 5603.00.91, 5603.00.93, 5603.00.95, 5603.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.20035603.93.90.40.0neu eingeführt · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder …“
  4. 01.01.20045603.93.90.50.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus …“
  5. 01.01.20095603.93.90.50.0aufgehoben
  6. 01.01.20125603.93.90.50.0neu eingeführt · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und …“
  7. 01.01.20135603.93.90.50.0Wortlaut geändert · „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - …“ · vorher „Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und - mit einem Gewicht von 25 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m², - als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, - nicht getränkt, - mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung, zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder“
  8. 01.01.20145603.93.90.40.0Wortlaut geändert · „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur …“ · vorher „Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von _m_-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Polyester-Vliesstoff mit mehr als 70 bis 150 g/m² in der Warennummer 5603.93.90?

Für Polyester-Vliesstoff dieser Art gilt 5603.93.90.90.0, sofern er nicht bestrichen oder überzogen ist und nicht die Ausführungen aus aromatischen Polyamiden oder Polyolefin mit Elastomerschicht erfüllt. Die vZTA-Beispiele zeigen Polyester-Vliesstoffe aus synthetischen Spinnfasern in dieser Zolltarifnummer.

Gehören konfektionierte Vliesstoffe unter 5603.93.90.90.0 hierher?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Danach gehören Vliesstoffe, die in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten sind, nicht in diese Zolltarifnummer.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 5603.93.90.90.0 gibt es seit 01.01.1996. Sie entstand an diesem Tag aus der Warennummer 5603.00.95. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt am 07.01.2025 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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