01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5603.946-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5603.94.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5603.94.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5603.94.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0?
- ×aus synthetischen oder künstlichen Filamenten5603.11, 5603.12, 5603.13, 5603.14
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger5603.91
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g5603.92
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g5603.93
- ×andere, also nicht: bestrichen oder überzogen5603.94.20.00.0, 5603.94.80
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5603.94.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5603.94.10.00.0 | bestrichen oder überzogen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.94.10 eingereiht
21 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26815/26-1Deutschland | Klebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - zweilagig gearbeitet, mit: - - einer Außenlage: - - - aus einem … | 23.08.2029 |
| DEBTI40684/25-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so … | 08.02.2029 |
| DEBTI32107/25-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 350 mm x 380 mm, - laut … | 14.12.2028 |
| DEBTI38181/25-1Deutschland | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappaufhänger versehen, - quadratisch zugeschnitten, in den … | 16.11.2028 |
| DEBTI3826/25-1Deutschland | Vliesstoff, sogenannte Stapelfaservlies, als Meterware, zweilagig gearbeitet. Eine Seite besteht aus einem im … | 23.02.2028 |
| DEBTI39366/24-1Deutschland | Vliesstoff, sog. Kunstleder, Fotos siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1400 mm, - mit … | 17.10.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5603.94.80 | 87 | Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in unterschiedlichen Farben und Abmessungen, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester, keine aromatischen Polyamide), - … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8322 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,8 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0
Anmerkungen (2)
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1458/9725.07.1997 | Vliesstoffe aus mehreren Lagen Kokosfasern, mit Latex und Hitze verfestigt und mehr als 150 g je Quadratmeter, wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht, heute 5603.94.20 und 5603.94.80. | 5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80 |
| 510/9622.03.1996 | Acrylfaserstränge mit mehr als 150 g je Quadratmeter und höchstens 50 cm Länge, die zu Schreibfederspitzen geformt werden, wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht, heute 5603.94.20 und 5603.94.80. | 5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5603.94.10
- 01.01.19965603.94.10neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“ · aus 5603.00.10
- 01.01.19965603.94.10.00.0neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“
- 01.07.19965603.94.10wieder anmeldefähig · aus 5603.94.10
- 01.07.19965603.94.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 5603.94.10
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0
Gehören konfektionierte Vliesstoffe unter 5603.94.10.00.0 in Kapitel 56?
Konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.
Welche Zolltarifnummer gilt für Kunstleder unter 5603.94.10?
Kunstleder ist in die Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0 eingereiht, wenn es als bestrichener oder überzogener Vliesstoff mit mehr als 150 g je Quadratmeter vorliegt. Trägervliese aus Polyester gehören in 5603.94.20.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile