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Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0 – Bestrichene/überzogene Vliesstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Vliesstoffe mit mehr als 150 g je Quadratmeter, die bestrichen oder überzogen sind, etwa Kunstleder. Trägervliese aus Polyester im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 gehören in 5603.94.20.00.0, alle übrigen Vliesstoffe dieser Gruppe, die nicht bestrichen oder überzogen sind, in die Warennummer 5603.94.80. Zu den Waren zählen Kunstleder sowie zweilagig verklebte Vliesstoffe.

Typische Waren:KunstlederVliesstoffe, zweilagig verklebtVliesstoffe, mehrlagig

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603.11 – 5603.14aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
Zolltarifnummerbestrichen oder überzogenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5603.946-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5603.94.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5603.94.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5603.94.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen …
✓andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen FilamentenDie Ware darf nicht aus synthetischen oder künstlichen Filamenten bestehen. Solche Vliesstoffe gehören in andere Nummern dieser Position.
✓mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gDie Ware muss mehr als 150 g je Quadratmeter wiegen. Leichtere Vliesstoffe gehören in andere Nummern dieser Gruppe.
✓bestrichen oder überzogenDer Vliesstoff muss bestrichen oder überzogen sein. Ohne diese Behandlung gehört er in eine der anderen Nummern dieser Gruppe.
5603.94.10.00.0Bestrichene oder überzogene Vliesstoffe

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5603.94.10

ZolltarifnummerWortlaut
5603.94.10.00.0bestrichen oder überzogen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5603.94.10 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Slowenien4
Frankreich3
Tschechien1
Niederlande1
Rumänien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26815/26-1DeutschlandKlebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - zweilagig gearbeitet, mit: - - einer Außenlage: - - - aus einem …23.08.2029
DEBTI40684/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so …08.02.2029
DEBTI32107/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 350 mm x 380 mm, - laut …14.12.2028
DEBTI38181/25-1DeutschlandVliesstoff, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappaufhänger versehen, - quadratisch zugeschnitten, in den …16.11.2028
DEBTI3826/25-1DeutschlandVliesstoff, sogenannte Stapelfaservlies, als Meterware, zweilagig gearbeitet. Eine Seite besteht aus einem im …23.02.2028
DEBTI39366/24-1DeutschlandVliesstoff, sog. Kunstleder, Fotos siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag ca. 1400 mm, - mit …17.10.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5603.94.8087Vliesstoff, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in unterschiedlichen Farben und Abmessungen, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag Polyester, keine aromatischen Polyamide), - …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0

€
5603.94.10.00.0Drittlandszoll4,3 %430 €1.982 €2.412 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8322Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 56, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig). Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht: a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40); b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40); c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
Wortlaut · Kapitel 56, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 5603.14.20 und 5603.94.20 gehören genadelte Vliese mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 400 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glas von weniger als 10 GHT, in Rollen mit einem Durchmesser von 100 cm bis 130 cm und einer Breite von 95 cm bis 120 cm.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1458/9725.07.1997Vliesstoffe aus mehreren Lagen Kokosfasern, mit Latex und Hitze verfestigt und mehr als 150 g je Quadratmeter, wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht, heute 5603.94.20 und 5603.94.80.5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80
510/9622.03.1996Acrylfaserstränge mit mehr als 150 g je Quadratmeter und höchstens 50 cm Länge, die zu Schreibfederspitzen geformt werden, wurden in die damalige Warennummer 5603.94.90 eingereiht, heute 5603.94.20 und 5603.94.80.5603.94.90heute 5603.94.20, 5603.94.80

Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5603.94.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19965603.94.10neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“ · aus 5603.00.10
  2. 01.01.19965603.94.10.00.0neu eingeführt · „bestrichen oder überzogen“
  3. 01.07.19965603.94.10wieder anmeldefähig · aus 5603.94.10
  4. 01.07.19965603.94.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 5603.94.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0

Gehören konfektionierte Vliesstoffe unter 5603.94.10.00.0 in Kapitel 56?

Konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 Buchstabe a nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kunstleder unter 5603.94.10?

Kunstleder ist in die Zolltarifnummer 5603.94.10.00.0 eingereiht, wenn es als bestrichener oder überzogener Vliesstoff mit mehr als 150 g je Quadratmeter vorliegt. Trägervliese aus Polyester gehören in 5603.94.20.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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