Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Jute-Teppich ergibt sich aus folgender Hierarchie:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche5702
- Unterpositionandere, ohne Flor, konfektioniert570291
- Unterpositionaus anderen Spinnstoffen570299
- Zolltarifnummeraus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jute-Teppich
Der HS-Code für Jute-Teppich lautet 5702.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5702.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5702.99.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5702.99.00.10.0.
Einreihung von Jute-Teppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 5702 (gewebt, nicht getuftet). AV 6 führt zur Unterposition 570299 (andere Spinnstoffe) und zur Zolltarifnummer 5702990010 (Jute).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jute-Teppich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Jute und Baumwolle, nicht handgearbeitet | 5705.00.80.99.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungaus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf | 5702.99.00.30.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus Jute, roh, mit einer Breite von mehr als 150 cm | 5310.10.10.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus Jute, Breite 150 cm oder weniger | 5310.90.00.10.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Jute-Teppich (5702) ≠ Andere Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, konfektioniert, aus Jute und Baumwolle, nicht handgearbeitet (5705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jute-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Jute-Teppich (5702) ≠ aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jute-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Jute-Teppich (5702) ≠ Gewebe aus Jute, roh, mit einer Breite von mehr als 150 cm (5310) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jute-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5702.99.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebe aus Jute, roh, mit einer Breite von mehr als 150 cm | 5310.10.10.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebe aus Jute, Breite 150 cm oder weniger | 5310.90.00.10.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jute-Teppich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2165/22-1 | Teppich, sog. Juteteppich, rechteckig, aus 100 % Jute, konfektioniert, ohne Flor | 5702.99.00.10.0 |
| DE19508/10-1 | Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, aus Jute, konfektioniert, ohne Flor | 5702.99.00.10.0 |
| DE19507/10-1 | Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, aus Jute, konfektioniert, ohne Flor | 5702.99.00.10.0 |
| DE19506/10-1 | Fußbodenbelag, sog. Matte handgewebt, aus Jute, konfektioniert, ohne Flor | 5702.99.00.10.0 |
| DEBTI57624/24-1 | Naturteppich, spiralartig aus geflochtenen Jute-Strängen, nicht gewebt | 5705.00.80.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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