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gültig seit 01.01.2017 (schon 1997–2008)ab 01.01.2027: neue Maßnahmen2 Zollkontingente

Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0 – Laminiertes Gewebe für Faltverdecks

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst zweilagiges, kunststofflaminiertes Gewebe mit einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester und einer Lage aus Polyurethan-Schaum, mit einem Gewicht von 150 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g/m², und einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge. Gewebe, die nicht alle dieser Merkmale erfüllen, gehören in Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0, getränkte Gewebe mit Polyurethan in 5903.20.10.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionGewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
Unterpositionmit Poly(vinylchlorid)
Unterpositionmit Polyurethan
Zolltarifnummergetränkt
Kombinierte Nomenklaturbestrichen, überzogen oder laminiert
ZolltarifnummerZweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5903.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5903.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5903.20.90.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5903.20.90.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen …
✓mit PolyurethanDas Gewebe muss Polyurethan enthalten: Eine seiner beiden Lagen ist Polyurethan-Schaum.
✓bestrichen, überzogen oder laminiertDas Gewebe ist mit Kunststoff laminiert. Nur mit Kunststoff getränkte Ware fällt nicht darunter.
✓Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum, - einem Gewicht von 150g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 500g/m², - einer Dicke von 1mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5mm zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für KraftfahrzeugeDas Gewebe besteht aus zwei Lagen, einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester und einer Lage aus Polyurethan-Schaum, wiegt 150 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g/m², ist 1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm dick und ist zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge bestimmt. Fehlt eines dieser Merkmale, gehört die Ware nicht hierher.
5903.20.90.20.0Kunststofflaminiertes Gewebe für Faltverdecks

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0?

  • ×mit Poly(vinylchlorid)5903.10
  • ×andere, also nicht: mit Polyurethan5903.90
  • ×getränkt5903.20.10.00.0
  • ×andere, also nicht: Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum, - …5903.20.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5903.20.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5903.20.90.20.0Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …diese SeiteDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5903.20.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5903.20.90 eingereiht

88 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland71
Polen7
Frankreich6
Italien2
Ungarn1
Slowakei1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30790/26-1DeutschlandTextillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis …13.09.2029
DEBTI30791/26-1DeutschlandMit Kunststoff überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut …13.09.2029
DEBTI27067/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware [optional gefaltet (Plissee)], mit einer Breite …31.08.2029
DEBTI26874/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029
DEBTI26895/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029
DEBTI26886/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0

€
5903.20.90.20.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €
5903.20.90.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7911Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8326Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 5903.20.90.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5903.20.90.20.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5903.20.90.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 2
2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen: 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39); 3) Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39); 4) Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); 5) Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39); 6) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811; b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 3
3. Als „laminierte Gewebe“ im Sinne der Position 5903 gelten Waren, die durch Zusammenfügen einer oder mehrerer Lagen aus Gewebe und einer oder mehrerer Folien oder eines oder mehrerer Filme aus Kunststoff durch ein beliebiges Verfahren, das die Lagen miteinander verbindet, hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Kunststofffolien oder -filme im Querschnitt mit bloßem Auge zu erkennen sind.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
471/200215.03.2002Rechteckiger, etwa 4 mm dicker Polyurethan-Zellkunststoff, einseitig mit Gewirke überzogen (Mouse-Pads), wurde in die Warennummer 5903.20.90 eingereiht.5903.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-92/8322.03.1984EINE WARE , DIE EIN FLÄCHENGEBILDE IST , DAS AUS 0,9 MM STARKEN MONOFILEN AUS PVC BESTEHT , DIE UNMITTELBAR AUS DER SPINNDÜSE SCHLINGENFÖRMIG GELEGT UND AUF THERMISCHEM WEGE MIT EINER DISPERSION MITEINANDER VERFESTIGT WORDEN SIND , GEHÖRT ALS VLIESSTOFF ZUR …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5903.20.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725903.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“
  2. 01.01.19725903.20.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19975903.20.90.20.0neu eingeführt · „Band aus Polyestergewebe, beschichtet mit einem Glaskügelchen enthaltenden, metallbedampften Polyurethanefilm, zur Verwendung beim …“
  4. 01.01.20095903.20.90.20.0aufgehoben
  5. 01.01.20175903.20.90.20.0neu eingeführt · „Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …“
  6. 01.01.20195903.20.90Wortlaut geändert · „bestrichen, überzogen oder laminiert“ · vorher „bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für zweilagiges Polyurethan-Gewebe für Faltverdecks unter 5903.20.90?

Zweilagiges, kunststofflaminiertes Gewebe mit einer Lage Polyestergewirke oder -gestrick und einer Lage Polyurethan-Schaum, 150 g/m² bis 500 g/m², 1 mm bis 5 mm dick, zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge, gehört in Zolltarifnummer 5903.20.90.20.0. Gewebe der Warennummer 5903.20.90, die diese Merkmale nicht erfüllen, gehören in 5903.20.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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