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Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 – PU-Gewebe außer Faltverdeck-Laminat

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewebe, die mit Polyurethan bestrichen, überzogen oder laminiert sind und nicht das zweilagige Laminat für Faltverdecks darstellen. Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit einer Lage Gewirke oder Gestricke aus Polyester und einer Lage Polyurethan-Schaum, von 150 g/m² bis 500 g/m² und 1 mm bis 5 mm dick, zur Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge gehört in 5903.20.90.20.0. Typische Waren sind PU-Kunstleder und Nahtbänder.

Typische Waren:PU-KunstlederNahtbänderTextillaminateKunststoffüberzogene GewebeKunststoffbestrichene Gewirke

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionGewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
Unterpositionmit Poly(vinylchlorid)
Unterpositionmit Polyurethan
Zolltarifnummergetränkt
Kombinierte Nomenklaturbestrichen, überzogen oder laminiert
ZolltarifnummerZweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5903.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5903.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5903.20.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5903.20.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen …
✓mit PolyurethanDas Gewebe ist mit Polyurethan als Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert. Der Kunststoff liegt getränkt im Gewebe oder als Beschichtung oder Schicht auf dem Gewebe.
✓bestrichen, überzogen oder laminiertDie Ware ist mit Polyurethan bestrichen, überzogen oder laminiert, also mit einer Schicht auf dem Gewebe versehen.
✓andere, also nicht: Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum, - …Die Ware ist ein kunststoffbeschichtetes Gewebe, das nicht aus zwei Lagen Polyester-Gewirke und Polyurethan-Schaum für Faltverdecks besteht.
5903.20.90.90.0Polyurethanbeschichtete Gewebe, außer Faltverdeck-Laminat

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0?

  • ×mit Poly(vinylchlorid)5903.10
  • ×andere, also nicht: mit Polyurethan5903.90
  • ×getränkt5903.20.10.00.0
  • ×Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum, - einem Gewicht von …5903.20.90.20.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5903.20.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5903.20.90.20.0Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
5903.20.90.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5903.20.90 eingereiht

88 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland71
Polen7
Frankreich6
Italien2
Ungarn1
Slowakei1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30790/26-1DeutschlandTextillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis …13.09.2029
DEBTI30791/26-1DeutschlandMit Kunststoff überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut …13.09.2029
DEBTI27067/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware [optional gefaltet (Plissee)], mit einer Breite …31.08.2029
DEBTI26874/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029
DEBTI26895/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029
DEBTI26886/26-1DeutschlandMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus …30.08.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0

€
5903.20.90.90.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7911Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8326Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5903.20.90.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5903.20.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 2
2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen: 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht; 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39); 3) Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39); 4) Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); 5) Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39); 6) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811; b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 3
3. Als „laminierte Gewebe“ im Sinne der Position 5903 gelten Waren, die durch Zusammenfügen einer oder mehrerer Lagen aus Gewebe und einer oder mehrerer Folien oder eines oder mehrerer Filme aus Kunststoff durch ein beliebiges Verfahren, das die Lagen miteinander verbindet, hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Kunststofffolien oder -filme im Querschnitt mit bloßem Auge zu erkennen sind.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
471/200215.03.2002Ein rechteckiger, ca. 4 mm dicker Zellkunststoff aus Polyurethan, einseitig mit bedrucktem Gewirke überzogen (Mouse-Pads und ähnliche Waren), wurde in die Warennummer 5903.20.90 eingereiht.5903.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-92/8322.03.1984EINE WARE , DIE EIN FLÄCHENGEBILDE IST , DAS AUS 0,9 MM STARKEN MONOFILEN AUS PVC BESTEHT , DIE UNMITTELBAR AUS DER SPINNDÜSE SCHLINGENFÖRMIG GELEGT UND AUF THERMISCHEM WEGE MIT EINER DISPERSION MITEINANDER VERFESTIGT WORDEN SIND , GEHÖRT ALS VLIESSTOFF ZUR …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5903.20.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725903.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“
  2. 01.01.19725903.20.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19975903.20.90.20.0neu eingeführt · „Band aus Polyestergewebe, beschichtet mit einem Glaskügelchen enthaltenden, metallbedampften Polyurethanefilm, zur Verwendung beim …“
  4. 01.01.20095903.20.90.20.0aufgehoben
  5. 01.01.20175903.20.90.20.0neu eingeführt · „Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit - einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester, - einer Lage aus Polyurethan-Schaum …“
  6. 01.01.20195903.20.90Wortlaut geändert · „bestrichen, überzogen oder laminiert“ · vorher „bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0

Gehört PU-Kunstleder unter 5903.20.90 in die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0?

Ja, PU-Kunstleder gehört in 5903.20.90.90.0, wenn es mit Polyurethan bestrichen, überzogen oder laminiert ist und nicht das zweilagige Laminat mit Polyester-Gewirke und Polyurethan-Schaum von 150 g/m² bis 500 g/m² und 1 mm bis 5 mm Dicke für Faltverdecks ist. Unter der Warennummer 5903.20.90 gehört nur dieses Faltverdeck-Laminat in 5903.20.90.20.0.

Gehören konfektionierte Gewebe unter 5903.20.90 in die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Konfektioniert sind danach Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form sowie abgepasst hergestellte, gebrauchsfertige Waren.

Welche Zolltarifnummer gilt unter 5903.20.90 für zweilagiges Gewebe für Faltverdecks?

Dafür gilt 5903.20.90.20.0, wenn das Gewebe zweilagig aus Polyester-Gewirke und Polyurethan-Schaum besteht, von 150 g/m² bis 500 g/m² und 1 mm bis 5 mm dick ist und zur Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge dient. Diese Seite gilt für 5903.20.90.90.0 und damit für die übrigen Waren unter 5903.20.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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