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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0 – Handschuhe aus anderen Spinnstoffen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

61Kapitel16Position99HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Gewirken oder Gestricken, die aus anderen Spinnstoffen bestehen als Wolle, feinen Tierhaaren, Baumwolle oder synthetischen Chemiefasern. Handschuhe mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert gehören in die Unterposition 6116.10, Handschuhe aus Wolle oder feinen Tierhaaren in 6116.91.00.00.0, aus Baumwolle in 6116.92.00.00.0 und aus synthetischen Chemiefasern in 6116.93.00.00.0. Typische Waren sind Fingerhandschuhe, etwa sogenannte Unterzieh-Handschuhe aus Seide.

Typische Waren:FingerhandschuheUnterzieh-Handschuhe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionFingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
Unterpositionmit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
andere
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus synthetischen Chemiefasern
Zolltarifnummeraus anderen SpinnstoffenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6116.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6116.99.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6116.99.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6116.99.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen …
✓andere, also nicht: mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiertDie Handschuhe sind nicht mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert. Alle übrigen Handschuhe bleiben in dieser Gruppe.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Faserzusammensetzung entscheidet: Die Handschuhe müssen aus Spinnstoffen bestehen, die nicht Wolle oder feine Tierhaare, Baumwolle oder synthetische Chemiefasern sind.
6116.99.00.00.0Handschuhe aus anderen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6116.99.00

ZolltarifnummerWortlaut
6116.99.00.00.0aus anderen Spinnstoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6116.99.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI36037/24-1DeutschlandHandschuhe ohne Fingerspitzen, sogenannte Bekleidungszubehör, Handstulpen, Größe 134/176, Foto siehe Anlage, - als Paar …20.10.2027
DEBTI33474/24-1DeutschlandFingerhandschuhe, sog. Unterzieh-Handschuhe, Gr. M, Foto siehe Anlage, - als Paar an einem Pappaufhänger befestigt, - …20.10.2027
PLBTIWIT-2026-000487PolenSchutzhandschuhe für Gartenarbeiten. Die Unterseite der Handschuhe besteht aus grauem Polyamid-Vliesstoff, der …17.05.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0

€
6116.99.00.00.0Drittlandszoll8,9 %890 €2.069 €2.959 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6116.99.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 61, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 6116.10.20 bzw. 6116.10.80 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon: — ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder — aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind. In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 5 letzter Absatz zu Kapitel 59).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-123/0929.04.2010Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6116.99.00

  1. 01.01.19726116.99.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19726116.99.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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