01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6307.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6307.90.938-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6307.90.93.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6307.90.93.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0?
- ×Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher6307.10
- ×Schwimmwesten und Rettungsgürtel6307.20.00.00.0
- ×aus Gewirken oder Gestricken6307.90.10.00.0
- ×aus Filz6307.90.91.00.0
- ×Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art6307.90.92.00.0
- ×andere, also nicht: Gesichtsschutzmasken6307.90.98
- ×andere, also nicht: filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen …6307.90.95
- ×aus Vliesstoffen6307.90.93.11.0, 6307.90.93.19.0, 6307.90.93.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6307.90.93
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6307.90.93.11.0 | filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 |
| 6307.90.93.19.0 | andere |
| 6307.90.93.20.0 | andere |
| 6307.90.93.90.0 | anderediese Seite |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6307.90.93 eingereiht
42 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48231/25-1Deutschland | Gesichtsschutzmasken, Größe S, M und L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag jeweils 500 Stück pro Verkaufseinheit, - dem … | 22.02.2029 |
| DEBTI47688/25-1Deutschland | Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- fünf, zehn bzw. zwanzig Stück in einem Polybeutel und einem … | 12.02.2029 |
| DEBTI15271/25-1Deutschland | Gesichtsmaske, siehe Anlage, - dem Mund- und Nasenbereich angepasst gearbeitet, - mehrlagig; aus unterschiedlich … | 22.06.2028 |
| DEBTI2754/25-1Deutschland | Gesichtsschutzmasken, sog. Atemschutzmasken NOBAPROTECT® FFP2 ohne Ventil, Art.-Nr. 672062, und NOBAPROTECT® FFP3 ohne … | 13.04.2028 |
| DEBTI49359/24-1Deutschland | Gesichtsschutzmaske, - laut Antrag: zweiteilige Zusammenstellung bestehend aus einer Halbmaske und einem Haken … | 16.01.2028 |
| DEBTI42543/24-1Deutschland | Gesichtsschutzmaske, sogenannte Feinstaubmaske FFP3 NR D P3V, Art. P3V, in einem Polybeutel verpackt, dem Mund- und … | 22.12.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 6307.90.98 | 2.153 | Dekorationsartikel, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt; laut Antrag 40 Stück in verschiedenen Farben, - in Form einer stilisierten Schleife gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) … |
| 6307.90.10 | 815 | Katzenkratzbaum, Foto siehe Anlage, - laut Antrag (alle Maße sind ca.- Angaben): -- zusammengesetzte Ware aus einem Kratzbaum, einem Tierbett und vier Kissen; in einem Papp- karton verpackt; noch … |
| 6307.90.91 | 44 | Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung eines Hundes und Hinweisen zur Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in Form eines Fantasiewesens … |
| 6307.90.95 | 23 | Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von ca. 17,5 cm x 9,5 cm, - mehrlagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8335 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 6,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0
Einreihungsverordnungen (27)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2024/313309.12.2024 | Eine rechteckige Ware mit Abmessungen von etwa 185 cm × 132 cm, bestehend aus einem dicken, dicht gewebten, einfarbigen Spinnstofferzeugnis aus Chemiefasern (100 % Polyester) in Form einer (zum Befüllen bestimmten) Hülle für ein … | 6307.90.98 |
| 2022/152308.09.2022 | Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte … | 6307.90.98 |
| 350/201403.04.2014 | Ware bestehend aus einem Holzkasten, dessen Innen- und Außenseite mit Spinnstoff überzogen sind. Der Kasten besitzt eine Öffnung an der Vorderseite, durch die eine Katze in den Kasten gelangen kann. Dieser bietet einer Katze genug Raum, um … | 6307.90.98 |
| 349/201403.04.2014 | Eine weiche, beidseitig verwendbare Spinnstoffware in Form eines Korbes, mit Abmessungen von etwa 35 cm × 25 cm, mit gepolsterten Rändern (Höhe 10 cm) und einem gepolsterten Boden. Eine der Außenseiten der Ware besteht aus Gewebe (100 % … | 6307.90.98 |
| 894/201206.08.2012 | Konfektionierte Ware, bestehend aus 10 rechteckigen Streifen, jeder etwa 25 cm lang und 2 cm breit, aus Vliesstoffen aus synthetischen Filamenten (Polyethylen), mit einem Bindemittel verfestigt. Die Streifen sind längsseitig durch eine … | 6307.90.98 |
| 1911/9209.07.1992 | Ware, konfektioniert aus einem beidseitig mit Gewirke oder Gestricke überzogenen Zellkautschuk, das Knie und einen Teil des Beins umhüllend, mit einer Öffnung für die Kniescheibe. Die Ware weist ferner auf der Rückseite ein … | 6307.90.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-288/9910.05.2001 | Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie … |
10 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 63 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6307.90.93
- 01.01.20216307.90.93neu eingeführt · „filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen …“ · aus 6307.90.98
- 01.01.20216307.90.93.11.0neu eingeführt · „filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149“ · aus 6307.90.98
- 01.01.20216307.90.93.19.0neu eingeführt · aus 6307.90.98
- 01.01.20216307.90.93.20.0neu eingeführt · aus 6307.90.98
- 01.01.20216307.90.93.90.0neu eingeführt · aus 6307.90.98
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6307.90.93.90.0
Gehören Gesichtsschutzmasken unter 6307.90.93.90.0 zu den Kapiteln 50 bis 55 oder 60?
Nein. Konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Masken dieser Zolltarifnummer werden als konfektionierte Spinnstoffwaren eingereiht.
Welche Zolltarifnummer gilt für Atemschutzmasken aus Vliesstoffen unter 6307.90.93?
Masken aus Vliesstoffen gehören nicht in 6307.90.93.90.0. FFP2- und FFP3-Masken gemäß EN 149 aus Vliesstoffen gehören in 6307.90.93.11.0, die übrigen Masken aus Vliesstoffen in 6307.90.93.19.0 oder 6307.90.93.20.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile