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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 6902 – Feuerfeste Steine, Platten und Fliesen

Position im Zolltarif

69Kapitel02Position

Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile gehören in diese Position. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden gehören nicht hierher, sie gehören in Position 6901.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 6902?

Die Position 6902 wird zunächst nach dem Gehalt an Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, unterteilt: Waren mit mehr als 50 GHT gehören in 6902.10.00.00.0. Unterposition 6902.20 erfasst Waren mit mehr als 50 GHT Tonerde (Al₂O₃), Kieselsäure (SiO₂) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse, darin gehören Waren mit 93 GHT oder mehr Kieselsäure (SiO₂) in 6902.20.10.00.0 und Waren mit mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT Tonerde (Al₂O₃) in 6902.20.91.00.0. Andere Waren der Unterposition 6902.20 gehören in 6902.20.99.00.0, und Waren der Position, die weder unter 6902.10 noch unter 6902.20 fallen, gehören in 6902.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionFeuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen ErdenDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT
2 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃), an Kieselsäure (SiO₂) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT
2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO₂) von 93 GHT oder mehr
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
2 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 6902

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 6902. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 6902

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak5 von 5
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder5 von 5
KontrolleKulturgüter · alle Länder5 von 5
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder5 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder5 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 6902

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 6902

Die fünf Warennummern der Position 6902 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19726902.10.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln …
  2. 01.01.19726902.20.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO₂) von 93 GHT oder mehr
  3. 01.01.19726902.20.91.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT
  4. 01.01.19726902.20.99.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19726902.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2019

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 6902

Was gehört nicht zur Position 6902?

Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden gehören nicht in Position 6902, sondern in Position 6901. Waren, die nur auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten in Kapitel 69 nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69.

Welche Zolltarifnummer aus Position 6902 gilt für Feuerfeststein mit Tonerdegehalt?

Feuerfeststein mit mehr als 50 GHT Tonerde (Al₂O₃) oder Kieselsäure (SiO₂) und einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT gehört in die Zolltarifnummer 6902.20.91.00.0. Feuerfeststein mit 93 GHT oder mehr Kieselsäure (SiO₂) gehört in die Zolltarifnummer 6902.20.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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