01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 6902?
Die Position 6902 wird zunächst nach dem Gehalt an Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, unterteilt: Waren mit mehr als 50 GHT gehören in 6902.10.00.00.0. Unterposition 6902.20 erfasst Waren mit mehr als 50 GHT Tonerde (Al₂O₃), Kieselsäure (SiO₂) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse, darin gehören Waren mit 93 GHT oder mehr Kieselsäure (SiO₂) in 6902.20.10.00.0 und Waren mit mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT Tonerde (Al₂O₃) in 6902.20.91.00.0. Andere Waren der Unterposition 6902.20 gehören in 6902.20.99.00.0, und Waren der Position, die weder unter 6902.10 noch unter 6902.20 fallen, gehören in 6902.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 6902
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 6902. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 6902
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 6902
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 6902
Die fünf Warennummern der Position 6902 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19726902.10.00.00.0eingeführt · mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln …
- 01.01.19726902.20.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO₂) von 93 GHT oder mehr
- 01.01.19726902.20.91.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT
- 01.01.19726902.20.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19726902.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2019
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 6902
Was gehört nicht zur Position 6902?
Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden gehören nicht in Position 6902, sondern in Position 6901. Waren, die nur auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten in Kapitel 69 nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69.
Welche Zolltarifnummer aus Position 6902 gilt für Feuerfeststein mit Tonerdegehalt?
Feuerfeststein mit mehr als 50 GHT Tonerde (Al₂O₃) oder Kieselsäure (SiO₂) und einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT gehört in die Zolltarifnummer 6902.20.91.00.0. Feuerfeststein mit 93 GHT oder mehr Kieselsäure (SiO₂) gehört in die Zolltarifnummer 6902.20.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
