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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0 – Andere feuerfeste keramische Steine

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

69Kapitel02Position90HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst feuerfeste keramische Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile, die nicht aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden bestehen und nicht zu den Nachbarnummern gehören. Feuerfeste Bauteile mit mehr als 50 GHT Mg, Ca oder Cr, einzeln oder gemeinsam, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, gehören in die Zolltarifnummer 6902.10.00.00.0, solche mit mehr als 50 GHT Tonerde, Kieselsäure oder einer Mischung dieser Erzeugnisse in die Unterposition 6902.20.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionFeuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Zolltarifnummermit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT
Unterpositionmit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃), an Kieselsäure (SiO₂) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6902.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6902.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6902.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6902.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6902 Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche …
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT, mit einem …Die Ware ist ein feuerfester keramischer Stein, eine Platte, Fliese oder ein ähnliches feuerfestes Bauteil, das nach vorheriger Formgebung gebrannt wurde. Woran Sie es erkennen: Erhitzen zur Aushärtung von Harzen, zur Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf weniger als 800 °C gilt nicht als Brennen.
6902.90.00.00.0Andere feuerfeste keramische Steine und Platten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0?

  • ×mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr₂O₃, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT6902.10.00.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Tonerde (Al₂O₃), an Kieselsäure (SiO₂) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT6902.20

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6902.90.00

ZolltarifnummerWortlaut
6902.90.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6902.90.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0

€
6902.90.00.00.0Drittlandszoll2 %200 €1.938 €2.138 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20261,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6902.90.00

  1. 01.01.19726902.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19726902.90.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.20086902.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6902.90.00
  4. 01.01.20086902.90.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6902.90.00
  5. 01.01.20196902.90.00wieder anmeldefähig · aus 6902.90.00
  6. 01.01.20196902.90.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6902.90.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0

Gehören Waren, die nur unter 800 °C erhitzt werden, in die Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0?

Nein, solche Waren gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69 und damit auch nicht zur Zolltarifnummer 6902.90.00.00.0. Gemeint sind Waren, die zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf weniger als 800 °C erhitzt werden.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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