01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6911.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6911.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6911.10.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6911.10.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0?
- ×andere, also nicht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6911.90.00.00.0
- ×andere, also nicht: Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …6911.10.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6911.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6911.10.00.10.0 | Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …diese Seite | – |
| 6911.10.00.90.0 | andere | Antidumpingzoll |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6911.10.00 eingereiht
243 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI12513/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, sog. Schale, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, ovale Schale, - in den Abmessungen: ca. 20 … | 19.10.2029 |
| DEBTI33114/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, sog. Keramikbecher mit Deckel, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschieden Stoffen … | 19.10.2029 |
| DEBTI33127/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, sog. Milchkännchen, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, runde Kännchen mit Henkel, - lt. … | 19.10.2029 |
| DEBTI33695/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, innen und außen mit Blütenmuster versehene, weiße, konische … | 19.10.2029 |
| DEBTI12506/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - schwarze, glasierte, konische Schale, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm … | 18.10.2029 |
| DEBTI41038/26-1Deutschland | Geschirr aus Porzellan, sog. Kaffeebecher, Foto siehe Anlage, - Set aus zwei außen zweifarbigen (weiß und grün) … | 11.10.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,9 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 8,4 % |
| Neuseeland | 7,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2023/141904.07.2023 | Vier Mini-Becher aus feinem Knochenporzellan mit Zahlen als Verzierung, die als Geschirr oder Dekoration dienen können, wurden in die Warennummer 6911.10.00 eingereiht. | 6911.10.00 |
| 2023/142004.07.2023 | Ein Teller aus feinem Knochenporzellan, mit einem Buchstaben verziert und als Geschirr oder Wanddekoration verwendbar, wurde in die Warennummer 6911.10.00 eingereiht. | 6911.10.00 |
| 1676/8913.06.1989 | Eine Karaffe und drei Trinkschälchen aus Porzellan wurden in die Position 6911 eingereiht, der Reiswein dagegen getrennt von ihnen. | 6911.10.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6911.10.00
- 01.01.19726911.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch“
- 01.01.19996911.10.00Wortlaut geändert · „Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch“ · vorher „Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch“
- 16.11.20126911.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6911.10.00
- 16.11.20126911.10.00.10.0neu eingeführt · „Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …“ · aus 6911.10.00
- 16.11.20126911.10.00.90.0neu eingeführt · aus 6911.10.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Gewürzmühlen aus Keramik unter 6911.10.00?
Gewürzmühlen aus Keramik gehören in die Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0. Kaffeemühlen fallen nur hierher, wenn sie ein keramisches Mahlwerk haben; Ware ohne diese Merkmale gehört in 6911.10.00.90.0.
Gehören nicht gebrannte keramische Küchenwerkzeuge unter 6911.10.00.10.0?
Nein, nach Kapitel 69, Anmerkung 1 gehören zu diesem Kapitel nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Waren, die nur bei weniger als 800 °C zur Aushärtung von Harzen oder zur Entfernung von Wasser erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Keramische Küchenwerkzeuge gehören deshalb nur dann in 6911.10.00.10.0, wenn sie gebrannt sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile