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gültig seit 16.11.2012

Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0 – Keramik-Gewürzmühlen, Küchengeräte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewürzmühlen aus Keramik, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer und Schärfstäbe aus Keramik, keramische Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot. Andere Artikel dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionGeschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
ZolltarifnummerGewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6911.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6911.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6911.10.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6911.10.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6911 Geschirr, andere Haushalts- oder …
✓Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware muss für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt sein, also Geschirr oder ein anderer Artikel dafür.
✓Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten ArtDie Ware muss eines der genannten Stücke sein: eine Gewürzmühle aus Keramik, eine Kaffeemühle mit keramischem Mahlwerk, ein Messerschärfer oder Schärfstab aus Keramik, ein keramisches Küchenwerkzeug zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben oder Schälen oder ein Pizzastein aus Kordierit-Keramik für Pizza oder Brot. Sie muss aus gebranntem Material bestehen, denn Kapitel 69 erfasst nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind.
6911.10.00.10.0Keramik-Gewürzmühlen, Küchengeräte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0?

  • ×andere, also nicht: Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch6911.90.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …6911.10.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6911.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6911.10.00.10.0Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …diese Seite–
6911.10.00.90.0andereAntidumpingzoll

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6911.10.00 eingereiht

243 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland176
Frankreich47
Dänemark9
Niederlande4
Schweden4
Belgien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI12513/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, sog. Schale, Foto siehe Anlage, - weiße, glasierte, ovale Schale, - in den Abmessungen: ca. 20 …19.10.2029
DEBTI33114/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, sog. Keramikbecher mit Deckel, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschieden Stoffen …19.10.2029
DEBTI33127/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, sog. Milchkännchen, Foto siehe Anlage, - glasierte, weiße, runde Kännchen mit Henkel, - lt. …19.10.2029
DEBTI33695/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - glasierte, innen und außen mit Blütenmuster versehene, weiße, konische …19.10.2029
DEBTI12506/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, Foto siehe Anlage, - schwarze, glasierte, konische Schale, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm …18.10.2029
DEBTI41038/26-1DeutschlandGeschirr aus Porzellan, sog. Kaffeebecher, Foto siehe Anlage, - Set aus zwei außen zweifarbigen (weiß und grün) …11.10.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0

€
6911.10.00.10.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,4 %
Neuseeland7,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6911.10.00.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
2023/141904.07.2023Vier Mini-Becher aus feinem Knochenporzellan mit Zahlen als Verzierung, die als Geschirr oder Dekoration dienen können, wurden in die Warennummer 6911.10.00 eingereiht.6911.10.00
2023/142004.07.2023Ein Teller aus feinem Knochenporzellan, mit einem Buchstaben verziert und als Geschirr oder Wanddekoration verwendbar, wurde in die Warennummer 6911.10.00 eingereiht.6911.10.00
1676/8913.06.1989Eine Karaffe und drei Trinkschälchen aus Porzellan wurden in die Position 6911 eingereiht, der Reiswein dagegen getrennt von ihnen.6911.10.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6911.10.00

  1. 01.01.19726911.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch“
  2. 01.01.19996911.10.00Wortlaut geändert · „Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch“ · vorher „Gegenstände zum Tisch- und Küchengebrauch“
  3. 16.11.20126911.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6911.10.00
  4. 16.11.20126911.10.00.10.0neu eingeführt · „Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus …“ · aus 6911.10.00
  5. 16.11.20126911.10.00.90.0neu eingeführt · aus 6911.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Gewürzmühlen aus Keramik unter 6911.10.00?

Gewürzmühlen aus Keramik gehören in die Zolltarifnummer 6911.10.00.10.0. Kaffeemühlen fallen nur hierher, wenn sie ein keramisches Mahlwerk haben; Ware ohne diese Merkmale gehört in 6911.10.00.90.0.

Gehören nicht gebrannte keramische Küchenwerkzeuge unter 6911.10.00.10.0?

Nein, nach Kapitel 69, Anmerkung 1 gehören zu diesem Kapitel nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Waren, die nur bei weniger als 800 °C zur Aushärtung von Harzen oder zur Entfernung von Wasser erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Keramische Küchenwerkzeuge gehören deshalb nur dann in 6911.10.00.10.0, wenn sie gebrannt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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