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gültig seit 01.01.20221 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0 – Lackierte Bleche für Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst quadratische oder rechteckige Bleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, die mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet sind, eine besondere Fabrikationsnummer tragen und für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge ohne Unterlage und ohne innere Lagen aus anderem Material gehören in 7606.11.50.25.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
ZolltarifnummerAluminium-Verbundplatte
andere
Kombinierte Nomenklaturmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
7606.91 – 7606.92andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.11.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.11.50.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.11.50.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓quadratisch oder rechteckigDas Blech ist quadratisch oder rechteckig, das erkennen Sie an seiner Form.
✓aus nicht legiertem AluminiumDas Aluminium ist nicht legiert: Der Aluminiumgehalt liegt bei 99 GHT oder mehr, Eisen und Silicium zusammen bei höchstens 1 GHT und jedes andere Element bei höchstens 0,1 GHT.
✓andere, also nicht: Aluminium-VerbundplatteDie Ware ist ein Blech aus Aluminium und keine Aluminium-Verbundplatte.
✓mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtetDas Blech ist mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet. Das erkennen Sie an der Farbschicht, am Lack oder an der Kunststoffbeschichtung auf dem Blech.
✓Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeDas Blech trägt eine besondere Fabrikationsnummer und ist für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt.
✓andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialDas Blech hat eine Unterlage oder innere Lagen aus anderem Material.
7606.11.50.30.0Lackierte Aluminiumbleche für Luftfahrzeuge mit Unterlage

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.11.50

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.11.50.25.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7606.11.50.30.0anderediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7606.11.50.86.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.11.50.89.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.11.50 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI24066/25-1DeutschlandAluminium-Leichtstoffplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus …04.12.2028
DEBTI37472/24-1DeutschlandBlech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um Bleche aus nicht legiertem Aluminium (Werkstoffnummer 3.0205) mit …04.12.2027
DEBTI42880/23-1DeutschlandBlech aus Aluminium; Ersatzplatte für Visitenkartenbox Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein 1 mm …18.02.2027
DEBTI34114/23-1DeutschlandAluminiumblech Bei der Ware handelt sich um ein quadratisches Blech aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke von 1 …05.11.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7606.11.915Band aus nicht legiertem Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Aluminiumband aus nicht legiertem Aluminium (EN AW-1070A). Das Band hat eine Dicke von 0,3 mm bis < 3,0 mm. Es …
7606.11.933Band aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Band aus nicht legiertem Aluminium. Das Band hat eine Breite von 45 mm und eine Dicke von 5,6 mm. Es ist in Coils aufgerollt. …
7606.11.302Ein sogenanntes Sandwichpaneel mit – laut Angabe – unter anderem den folgenden Merkmalen und Bestandteilen: - zur Verwendung als Wandverkleidung, Werbeschild oder zum Bedrucken mit Fotomotiven; - …
7606.11.991Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht legiertem Aluminium (1070K - H14). Die Bleche haben eine Breite von 800 mm und eine Länge von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0

€
7606.11.50.30.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €
7606.11.50.30.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7606.11.50.30.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.11.50.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.11.50

  1. 01.01.20227606.11.50neu eingeführt · „mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet“ · aus 7606.11.10, aus 7606.11.91
  2. 01.01.20227606.11.50.25.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material“ · aus 7606.11.10
  3. 01.01.20227606.11.50.30.0neu eingeführt · aus 7606.11.10
  4. 01.01.20227606.11.50.86.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material“ · aus 7606.11.10
  5. 01.01.20227606.11.50.89.0neu eingeführt · aus 7606.11.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 7606.11.50 für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für Luftfahrzeuge, die eine Unterlage haben?

Die Zolltarifnummer 7606.11.50.30.0 gilt für Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge, die eine Unterlage oder innere Lagen aus anderem Material haben. Bleche ohne besondere Fabrikationsnummer für Luftfahrzeuge gehören nicht in diese Nummer, sondern in 7606.11.50.86.0 oder 7606.11.50.89.0.

Gibt es CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr unter 7606.11.50.30.0?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Die CBAM-Kontonummer gehört zu den Unterlagen, und für eine Befreiung gilt Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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