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gültig seit 02.02.20211 ZollkontingentCBAM

Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0 – Aluminiumbleche mit Unterlage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst quadratische oder rechteckige Bleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium mit mehr als 0,2 mm bis weniger als 3 mm Dicke, die mit einer Unterlage oder mit inneren Lagen aus anderem Material versehen sind. Bleche ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material gehören in 7606.11.91.86.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionBleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
Unterpositionaus nicht legiertem Aluminium
ZolltarifnummerAluminium-Verbundplatte
andere
Kombinierte Nomenklaturmit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
andere, mit einer Dicke von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 3 mm
andere
Zolltarifnummerohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklatur3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
Kombinierte Nomenklatur6 mm oder mehr
Unterpositionaus Aluminiumlegierungen
7606.91 – 7606.92andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7606.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7606.11.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7606.11.91.8910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7606.11.91.89.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0?

Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus › 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke …
✓quadratisch oder rechteckigDie Ware ist quadratisch oder rechteckig geformt. Das erkennen Sie an der Form des Blechs oder Bands.
✓aus nicht legiertem AluminiumDie Ware besteht aus nicht legiertem Aluminium, also aus Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr. Eisen und Silicium zusammen dürfen 1 GHT nicht überschreiten, jedes andere Element 0,1 GHT nicht.
✓andere, also nicht: Aluminium-VerbundplatteDie Ware ist ein Blech oder Band aus Aluminium und keine Aluminium-Verbundplatte.
✓andere, mit einer Dicke von, also nicht: mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtetSie bleibt ohne Farbe, Lack oder Kunststoffbeschichtung.
✓weniger als 3 mmDie Ware ist mehr als 0,2 mm, aber weniger als 3 mm dick. Das messen Sie an der Dicke des Blechs oder Bands.
✓andere, also nicht: Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer, für bestimmte LuftfahrzeugeSie ist ein Blech ohne besondere Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge.
✓andere, also nicht: ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialDie Ware ist mit einer Unterlage oder mit inneren Lagen aus anderem Material versehen. Daran erkennen Sie, dass sie nicht unter die Nummer ohne Unterlage fällt.
7606.11.91.89.0Aluminiumbleche unter 3 mm mit Unterlage

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7606.11.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7606.11.91.25.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7606.11.91.30.0andereZollaussetzung bei Endverwendung
7606.11.91.86.0ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem MaterialAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7606.11.91.89.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7606.11.91 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI21729/26-1DeutschlandBand aus nicht legiertem Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Aluminiumband aus nicht …04.10.2029
DEBTI3408/26-3DeutschlandBlech aus Aluminium. Bei der Ware handelte es sich um ein Blech aus nicht legiertem Aluminium mit einer Dicke von 0,21 …06.08.2029
DEBTI43567/24-1DeutschlandBand aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich gemäß den Antragsangaben um ein Band aus nicht legiertem Aluminium, mit …19.01.2028
DEBTI31434/24-1DeutschlandBlech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Antragsunterlagen um Bleche aus nicht legiertem …28.08.2027
DEBTI44110/23-1DeutschlandBänder aus eloxiertem Aluminium mit rechteckigem Querschnitt (Dicke 0,35-0,4 mm, Breite 54-55 mm), auf Rollen …17.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7606.11.504Aluminium-Leichtstoffplatten Bei der Ware handelt es sich um rechteckige Platten, bestehend aus einem Kern aus geschäumtem Kunststoff (Polyurethan) und beidseitig aufgebrachten dünnen Blechen aus …
7606.11.933Band aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um ein Band aus nicht legiertem Aluminium. Das Band hat eine Breite von 45 mm und eine Dicke von 5,6 mm. Es ist in Coils aufgerollt. …
7606.11.302Ein sogenanntes Sandwichpaneel mit – laut Angabe – unter anderem den folgenden Merkmalen und Bestandteilen: - zur Verwendung als Wandverkleidung, Werbeschild oder zum Bedrucken mit Fotomotiven; - …
7606.11.991Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht legiertem Aluminium (1070K - H14). Die Bleche haben eine Breite von 800 mm und eine Länge von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0

€
7606.11.91.89.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.6006Vereinigtes Königreich0 %seit 01.01.2025

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4 %
Vietnam0,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 7606.11.91.89.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7606.11.91.89.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · ChinaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · IndienDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterpositionen 7606.12.11 und 7606.12.19 gelten als: — Bänder für Getränkedosenkörper: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Mangan und Magnesium als Hauptlegierungselementen und mit einer Mindestzugfestigkeit von 262 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,4 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosenkörper sind vorgeschmiert und haben eine glänzende Oberfläche; — Bänder für Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen: Bleche oder Bänder in Rollen, gewalzt, mit Magnesium als Hauptlegierungselement und mit einer Mindestzugfestigkeit von 345 MPa. Die Bleche oder Bänder haben über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt, eine Breite von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 000 mm und eine Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 0,35 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Die Bänder für Getränkedosendeckel sind auf beiden Seiten lackiert. Die Bänder für Getränkedosenlaschen sind entfettet und geölt. Diese Waren werden für die Herstellung von starren Getränkedosen, einschließlich der Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen, verwendet.
Wortlaut · Kapitel 76, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Im Sinne der Unterpositionen 7606.11.30, 7606.12.30 und 7607.20.91 gelten als: — Aluminium-Verbundplatte: Laminierte Erzeugnisse aus zwei flachgewalzten Aluminiumblechen oder -folien, auch mit Legierung, jeweils mit einer Dicke von 0,08 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55 mm, und einem durchgehenden Kern aus nichtporösen Polymer- oder Mineralstoffen, zusammengehalten durch einen Klebstoff, mit einer Gesamtdicke von 1,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,1 mm. Die beiden äußeren Deckbleche oder -folien können unterschiedliche Oberflächenbehandlungen aufweisen. Die Waren dürfen nicht gerollt sein.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 76 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7606.11.91

  1. 01.01.19727606.11.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „weniger als 3 mm“
  2. 01.01.19887606.11.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7606.11.91
  3. 02.02.20217606.11.91.25.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material“ · aus 7606.11.91
  4. 02.02.20217606.11.91.30.0neu eingeführt · aus 7606.11.91
  5. 02.02.20217606.11.91.86.0neu eingeführt · „ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material“ · aus 7606.11.91
  6. 02.02.20217606.11.91.89.0neu eingeführt · aus 7606.11.91
  7. 01.01.20227606.11.91Stellung im Tarifbaum geändert · nach 7606.11.30, nach 7606.11.50
  8. 01.01.20227606.11.91.25.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20227606.11.91.30.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20227606.11.91.86.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.20227606.11.91.89.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7606.11.91.89.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumbleche unter 7606.11.91 mit Unterlage oder inneren Lagen aus anderem Material?

Für Aluminiumbleche unter 7606.11.91 mit Unterlage oder inneren Lagen aus anderem Material gilt 7606.11.91.89.0. Diese Zolltarifnummer erfasst Bleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium, quadratisch oder rechteckig, mit mehr als 0,2 mm bis weniger als 3 mm Dicke, die keine Bleche mit besonderer Fabrikationsnummer für bestimmte Luftfahrzeuge sind.

Gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr von Aluminiumblechen unter 7606.11.91.89.0?

Ja, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) gilt für alle Länder und ist bei der Einfuhr unter dieser Zolltarifnummer zu beachten. Als Unterlage führt die Seite die CBAM-Kontonummer (Y128). Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956 gilt die Unterlage Y134, für eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 dieser Verordnung die Unterlage Y135.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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