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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0 – Generatoren, zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Dreiphasen-Wechselstromgeneratoren mit einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, und weiteren Vorgaben zu Drehmoment, Drehzahl, Kühlung und Abmessungen gehören in die Zolltarifnummer 8501.62.00.40.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionmit einer Leistung von 75 kVA oder weniger
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
ZolltarifnummerDreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 750 kVA
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.626-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.62.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.62.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.62.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische GeneratorenDie Ware ist ein Wechselstromgenerator. Fotovoltaische Generatoren gehören nicht dazu.
✓mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVADer Generator muss eine Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA haben.
✓für zivile LuftfahrzeugeDer Generator ist für zivile Luftfahrzeuge bestimmt. Diese Zolltarifnummer gilt nur für Generatoren mit dieser Verwendung.
8501.62.00.10.0Generatoren für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger8501.61
  • ×mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA8501.63
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 kVA8501.64.00.00.0
  • ×Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr …8501.62.00.40.0
  • ×andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge8501.62.00.98.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.62.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.62.00.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8501.62.00.40.0Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
8501.62.00.98.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.62.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0

€
8501.62.00.10.0Drittlandszoll––––
8501.62.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8501.62.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.62.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.62.00

  1. 01.01.19728501.62.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“
  2. 01.01.19888501.62.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.62.10, 8501.62.90
  3. 01.01.20068501.62.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.62.10, 8501.62.90
  4. 06.03.20138501.62.00.98.0neu eingeführt · aus 8501.62.00
  5. 01.01.20198501.62.00.98.0Stellung im Tarifbaum geändert
  6. 01.07.20218501.62.00.40.0neu eingeführt · „Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von …“ · aus 8501.31.00, 8501.32.00
  7. 01.01.20238501.62.00.40.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.01.20238501.62.00.98.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Wechselstromgeneratoren für zivile Luftfahrzeuge unter 8501.62.00?

Für Wechselstromgeneratoren für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8501.62.00.10.0. Dreiphasen-Wechselstromgeneratoren mit einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, gehören dagegen in die Zolltarifnummer 8501.62.00.40.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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