01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8501.31?
Die Zolltarifnummer 8501.31.00.10.0 gilt für Motoren mit mehr als 735 W bis 750 W sowie für Generatoren, jeweils für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 8501.31.00.20.0 gilt für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummern 8501.31.00.45.0, 8501.31.00.48.0, 8501.31.00.50.0 und 8501.31.00.54.0 betreffen bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren mit Angaben zu Außendurchmesser, Drehzahl, Leistung oder Spannung. Die Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0 gilt für alle übrigen Waren dieser Unterposition, die keine der Nummern davor erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 17 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8501.31
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8501.31?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8501.31. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8501.31
Anmerkungen (7)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8501.31
Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 15 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20268501.31.00.56.0neu eingeführt · Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und mechanismus zur Verhütung kritischer Gefahren wie Selbststeuerung durch Einzelfehler, -einer CAN-Kommunikationsschnittstelle, -einer externen Sensorschnittstelle, -einem Betriebstemperaturbereich von -40 °C bis 95 °C oder breiter, -Einhaltung der Norm IP6K9K für Wasser- und Staubdichtigkeit, -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -einer Nennausgangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W, -einem Nenndrehmoment von 3 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 Nm, -einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm, -einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm
- 01.01.20268501.31.00.57.0neu eingeführt · Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -mit einer Versorgungsspannung von 30 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 Nm, -mit einer Höhe von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Länge von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Breite von 135 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm -mit einem Gewicht von 2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 kg, -für den Einbau in einen Rahmen, ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrads konzipiert, -mit Stromanschlüssen ausgestattet, mindestens für die Kabelverbindung mit dem LCD-Anzeigegerät zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8501.31
Welche Zolltarifnummer gilt für Gleichstrommotoren unter HS-Code 8501.31?
Gleichstrommotoren mit einer Leistung von höchstens 750 W gehören in die Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0, wenn keine der Nummern davor zutrifft. Ein Motor mit mehr als 735 W bis 750 W gehört nur dann in die Zolltarifnummer 8501.31.00.10.0, wenn er für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







