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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 8501.51 – Mehrphasen-Wechselstrommotoren bis 750 W

HS-Code · 6-stellig

Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger gehören in die Unterposition 8501.51 unter Position 8501 als andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren. Die Leistungsgrenze von 750 W trennt sie von der Unterposition 8501.52, die Motoren mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW erfasst. Die Nummern darunter richten sich nach Verwendung, Leistung und Bauart des Motors.

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Gehört Ihr Wechselstrommotor mit bis 750 W zu HS-Code 8501.51?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8501.51?

Die Zolltarifnummer 8501.51.00.10.0 erfasst Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W für zivile Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 8501.51.00.20.0 Motoren mit einer Leistung von weniger als 750 W für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummern 8501.51.00.25.0 und 8501.51.00.35.0 betreffen Permanentmagnet-Synchronmotoren mit einer Ausgangsleistung von 550 W beziehungsweise 600 W und gelten nur bei Erfüllung sämtlicher in der Tarifbeschreibung genannten technischen Merkmale. Die Zolltarifnummer 8501.51.00.30.0 betrifft Wechselstrom-Servomotoren mit Drehmelder und Bremse und gilt nur bei Erfüllung der dort genannten Leistungs-, Drehzahl- und Maßbedingungen der vollständigen Tarifbeschreibung.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 735 W, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummermit einer Leistung von weniger als 750 W, für bestimmte Luftfahrzeuge
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerSynchronerWechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6 000rpm mit: - einer Leistung von 340W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4kW, - Flanschabmessungen von nicht mehr als 180mm × 180mm und - einer Länge von maximal 271mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerElektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren, -einem Durchmesser von 88,600 mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546 mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerDreiphasen-Wechselstrommotor mit -einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W, -einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 540 W, -einer Eingangsleistung von 800 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 W, -einem Außendurchmesser von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Drehzahl von 15 000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 000 U/min, -einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,4 kg, -Riemenscheibe und Tachometer, zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerAutomotive-tauglicher bürstenloser permanenterregter Dauermagnet-Synchron-Wechselstrommotor mit: -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 7 000 U/min, -einer Leistung von 400 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W (bei 12 V), -einem Flanschdurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, -einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, -einem aus höchstens zwei Teilen bestehenden Grundgehäuse aus Stahlblech oder Aluminiumdruckguss, einschließlich elektrischer Bauteile und Flansch mit zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 Bohrungen, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett oder Flüssigkeitsdichtung), -einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/10- oder 12/8-Topologie und Oberflächenmagneten, -auch mit elektronischem Servolenkungsregler, -auch mit Riemenscheibe oder Kupplung, -auch mit Rotorpositionssensor
2,7 % · 23 vZTA
ZolltarifnummerBürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit: -einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -einem Außendurchmesser von 129,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180,3 mm, -einer Nenndrehzahl von 16 000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 000 U/min, -einem Gewicht von 2,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 kg und -mit einer Riemenscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten
2,7 % · 23 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 23 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8501.51

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8501.51?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8501.51. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8501.51

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8501.51

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8501.51 gilt für meinen Motor?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Merkmal im Wortlaut der Nummer. Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W für zivile Luftfahrzeuge gehören in 8501.51.00.10.0, Wechselstrom-Servomotoren mit Drehmelder und Bremse mit einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW, in 8501.51.00.30.0. Beide Nummern gelten nur bei Erfüllung aller in der Tarifbeschreibung genannten Merkmale.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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