01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8504.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8504.40.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8504.40.95.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8504.40.95.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0?
- ×Vorschaltgeräte für Entladungslampen8504.10
- ×Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation8504.21.00.00.0, 8504.22, 8504.23.00.00.0
- ×andere Transformatoren8504.31, 8504.32, 8504.33, 8504.34.00.00.0
- ×andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen8504.50.00.00.0
- ×Teile8504.90
- ×Akkumulatorenladegeräte8504.40.60
- ×Gleichrichter8504.40.83
- ×Wechselrichter8504.40.84, 8504.40.87
- ×andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge8504.40.95.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8504.40.95
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8504.40.95.10.0 | für zivile Luftfahrzeugediese Seite | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8504.40.95.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8504.40.95 eingereiht
259 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI6109/26-1Deutschland | Elektrischer Stromrichter, - bestehend aus einer elektronischen Schaltung in einem quaderförmigen Gehäuse (Abbildung … | 11.10.2029 |
| DEBTI34890/26-1Deutschland | Elektrischer Stromrichter, in Form einer Multifunktionsmaschine - aus einem Wechselrichter und einem … | 28.09.2029 |
| DEBTI28405/26-1Deutschland | Gleichstromumformer, siehe beispielhafte Abbildungen in den Anlagen, im Wesentlichen bestehend aus - einer mit aktiven … | 27.09.2029 |
| DEBTI33072/26-1Deutschland | Elektrischer Stromrichter, in verschiedenen Ausführungen, jeweils als Multifunktionsmaschine, - bestehend aus einer mit … | 17.09.2029 |
| DEBTI33063/26-1Deutschland | Elektrischer Stromrichter, in unterschiedlichen Ausführungen, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend jeweils aus … | 17.09.2029 |
| DEBTI10817/26-1Deutschland | Elektronische Baugruppe, als Multifunktionsmaschine, - bestehend aus einer elektronischen Schaltung in einem … | 13.09.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8504.40.83 | 292 | Elektrischer Stromrichter, sog. Labornetzteil, in drei verschiedenen Ausführungen, siehe Abbildung in der Anlage, im Wesentlichen bestehend - aus einer elektronischen Schaltung in einem rechteckigen … |
| 8504.40.60 | 59 | Akkumulatorenladegerät, siehe Abbildung in der Anlage, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, - bestehend aus einem Gleichrichter in einem speziell geformten Gehäuse … |
| 8504.40.87 | 17 | IGBT-Modul, in Form einer IGBT-Halbbrücke, bestehend aus zwei miteinander verschalteten IGBT mit jeweils paralleler Freilaufdiode und einem NTC-Widerstand, in einem gemeinsamen, annähernd … |
| 8504.40.84 | 3 | Hybrid-Wechselrichter (12 kW) mit Maximum-Power-Point-Tracking-Funktion (MPPT) Abmessungen: 700 * 630 * 378 mm. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und Neuseeland. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001B, 0B001J, 2B226B und 3 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0
Anmerkungen (2)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2017/146509.08.2017 | Ein kabelloses Ladegerät aus Adapter und Ladeplatte, das Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/195704.11.2016 | Ein elektronisches Steuergerät mit Zünder, Aktuator, Regler und Abschalteinheit für Xenon-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
| 2016/66626.04.2016 | Ein AC/DC-Adapter zur Stromversorgung einer Set-Top-Box wurde in die damalige Warennummer 8504.40.82 eingereiht, heute 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 2015/231908.12.2015 | Ein Adapter oder Gleichrichter zur Umwandlung von 100-220 V Wechselstrom in 12 V Gleichstrom wurde in die damalige Warennummer 8504.40.82 eingereiht, heute 8504.40.83. | 8504.40.82heute 8504.40.83 |
| 1110/201223.11.2012 | Ein Kfz-Ladegerät mit Stecker für den Zigarettenanzünder und zwei USB-Schnittstellen wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute 8504.40.95. | 8504.40.90heute 8504.40.95 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-559/1805.09.2019 | Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der … |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8504.40.95
- 01.01.20238504.40.95neu eingeführt · aus 8504.40.30, aus 8504.40.90
- 01.01.20238504.40.95.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8504.40.30, 8504.40.55, 8504.40.82, 8504.40.84, 8504.40.88, 8504.40.90 (11 Unterteilungen)
- 01.01.20238504.40.95.90.0neu eingeführt · aus 8504.40.30, 8504.40.55, 8504.40.82, 8504.40.84, 8504.40.88, 8504.40.90 (11 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Stromrichter für zivile Luftfahrzeuge unter 8504.40.95?
Stromrichter, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 8504.40.95.10.0. Stromrichter für andere Verwendungen gehören in die Zolltarifnummer 8504.40.95.90.0. Die Warennummer 8504.40.95 hat weitere Zolltarifnummern.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile