01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8507.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8507.60.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8507.60.00.7710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8507.60.00.77.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0?
- ×Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)8507.10
- ×andere Blei-Akkumulatoren8507.20
- ×Nickel-Cadmium-Akkumulatoren8507.30
- ×Nickelhydrid-Akkumulatoren8507.50
- ×andere Akkumulatoren8507.80
- ×Teile8507.90
- ×für zivile Luftfahrzeuge8507.60.00.10.0
- ×Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer Nennspannung von 36 V …8507.60.00.15.0
- ×Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 192 …8507.60.00.18.0
- ×Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung, -"Cell-to-pack"-Design, -einer Länge von …8507.60.00.24.0
- ×Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …8507.60.00.26.0
- ×Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder mehr, jedoch nicht mehr …8507.60.00.28.0
- ×Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch …8507.60.00.29.0
- ×Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer …8507.60.00.30.0
- ×Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) mit -einer …8507.60.00.31.0
- ×Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von 100mm oder mehr, jedoch …8507.60.00.33.0
- ×Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von 74 Wh oder mehr …8507.60.00.36.0
- ×Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung …8507.60.00.48.0
- ×Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer Dicke von 12,0 mm oder …8507.60.00.58.0
- ×Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr …8507.60.00.83.0
- ×andere, also nicht: Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …8507.60.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8507.60.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8507.60.00.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8507.60.00.15.0 | Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8507.60.00.18.0 | Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8507.60.00.24.0 | Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.26.0 | Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 8507.60.00.28.0 | Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8507.60.00.29.0 | Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) |
| 8507.60.00.30.0 | Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8507.60.00.31.0 | Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.33.0 | Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.36.0 | Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8507.60.00.48.0 | Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.58.0 | Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.77.0 | Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …diese Seite | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.83.0 | Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8507.60.00.90.0 | andere | F-Gase bei der Einfuhr, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8507.60.00 eingereiht
20 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI25800/26-1Deutschland | Hochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit mehreren Akkumulatorzellen in … | 31.12.2026 |
| DEBTI38159/26-1Deutschland | Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Abbildungen siehe Anlage), - in einem zylindrischen Gehäuse (Abmessungen 14,5 x 50,5 mm) … | 31.12.2026 |
| DEBTI25786/26-1Deutschland | Hochvoltbatterie, - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 212 Akkumulatorzellen in einem spezifisch geformten Gehäuse … | 31.12.2026 |
| DEBTI25650/26-1Deutschland | Hochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 184 Akkumulatorzellen in einem … | 31.12.2026 |
| DEBTI25752/26-1Deutschland | Hochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 184 Akkumulatorzellen in einem … | 31.12.2026 |
| DEBTI25766/26-1Deutschland | Hochvoltbatterie, - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 156 Akkumulatorzellen in einem spezifisch geformten Gehäuse … | 31.12.2026 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A001E der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0
Anmerkungen (1)
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „elektrische Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet sind, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Sie können auch Teile des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen.
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8507.60.00
- 01.01.20128507.60.00neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulatoren“ · aus 8507.80.30
- 01.01.20128507.60.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
- 01.01.20128507.60.00.30.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit …“ · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
- 01.01.20128507.60.00.90.0neu eingeführt · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
- 01.07.20148507.60.00.30.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1 200 mAStunden oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien“
- 01.01.20168507.60.00.15.0neu eingeführt · „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …“ · aus 8507.60.00
- 01.01.20168507.60.00.33.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, - einer Breite von 700 mm oder mehr, jedoch …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20198507.60.00.18.0neu eingeführt · „Rechteckiger Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als …“ · aus 8507.60.00 (9 Unterteilungen)
- 01.07.20198507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, - einer Breite von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 1100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah“
- 01.01.20208507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm …“ · vorher „Rechteckiger Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einem Gewicht von 125 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 kg, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
- 01.07.20208507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah“
- 01.07.20208507.60.00.77.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · aus 8507.60.00
- 01.01.20218507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm …“ · vorher „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einem Gewicht von 125 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 kg, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
- 01.07.20218507.60.00.48.0neu eingeführt · „Integriertes Batteriesystem in einem Metallgehäuse mit Halterungen, bestehend aus -einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20218507.60.00.58.0neu eingeführt · „Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20228507.60.00.83.0neu eingeführt · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“
- 01.01.20238507.60.00.29.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20238507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1310 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah - einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 64 V (±10 %)“
- 01.01.20248507.60.00.24.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung …“
- 01.01.20248507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 400 V“
- 01.07.20248507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
- 01.07.20248507.60.00.26.0neu eingeführt · „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 820 mm oder mehr …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20248507.60.00.28.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: -einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -einer Breite von 90 mm oder …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20248507.60.00.29.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, -einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm, -einem Gewicht von 0,040 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,085 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 1860 mAh“
- 01.07.20248507.60.00.36.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von …“ · aus 8507.60.00
- 01.07.20248507.60.00.83.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“ · vorher „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm, -einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 7,5 kWh zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703.60, 8703.70, 8703.80 und 8704.60“
- 01.01.20258507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1310 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 58 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah - einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 50 V (±10 %)“
- 01.01.20258507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 350 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V“
- 01.07.20258507.60.00.26.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …“ · vorher „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 820 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm, -einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm, -einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm, -einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und -einer Leistung von 11 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360 Wh“
- 01.07.20258507.60.00.48.0Wortlaut geändert · „Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator …“ · vorher „Integriertes Batteriesystem in einem Metallgehäuse mit Halterungen, bestehend aus -einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50,4 V, und einer Nennleistung von 0,6 kWh, -einem Batteriemanagementsystem, -einem Leistungsrelais, -einem Kühlsystem, -vier Anschlüssen, zur Verwendung bei der Herstellung von Mild-Hybrid-Kraftfahrzeugen (Mild Hybrid Electric Vehicles - mHEV)“
- 01.07.20258507.60.00.83.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“ · vorher „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm, -einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 8,4 kWh zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703.60, 8703.70, 8703.80 und 8704.60“
- 01.01.20268507.60.00.15.0Wortlaut geändert · „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …“ · vorher „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V, - einer Leistung von 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 Wh, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern“
- 01.01.20268507.60.00.28.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: -einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -einer Höhe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm, -einem Gewicht von 0,1 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,2 kg, -einer Nennspannung von 3,0 V Gleichstromspannung oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,0 V Gleichstromspannung, -einer Nennkapazität von nicht mehr als 90 Ah zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“
- 01.01.20268507.60.00.31.0neu eingeführt · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie …“ · aus 8507.60.00
- 01.01.20268507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V“
- 01.07.20268507.60.00.26.0Wortlaut geändert · „Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …“ · vorher „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm, -einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm, -einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm, -einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und -einer Leistung von 11 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360 Wh“
- 01.07.20268507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701 bis 8705“
- 01.01.20278507.60.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
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- 01.01.20278507.60.00.77.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
- 01.01.20278507.60.00.83.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
- 01.01.20278507.60.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0
Gilt 8507.60.00.77.0 für alle Lithium-Ionen-Akkumulatoren unter der Warennummer 8507.60.00?
Nein, 8507.60.00.77.0 gilt nur für Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit allen sechs genannten Merkmalen, die zur Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701 bis 8705 bestimmt sind. Für andere Lithium-Ionen-Akkumulatoren unter der Warennummer 8507.60.00 gelten weitere Zolltarifnummern.
Seit wann wird die Zolltarifnummer 8507.60.00.77.0 geführt?
Angaben zur Entwicklung dieser Nummer reichen bis zum 1. Juli 2020 zurück. Zuletzt wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter der Warennummer 8507.60.00 zum 1. Januar 2026 geändert.
Gilt 8507.60.00.77.0 für Elektroauto-Batterien?
Ja, wenn die Batterie 700 bis 2 820 mm lang, 935 bis 1 660 mm breit, 85 bis 700 mm hoch und 250 bis 700 kg schwer ist, höchstens 175 kWh Leistung und 320 bis 430 V Nennspannung hat und zur Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701 bis 8705 bestimmt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
