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Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 – Andere Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die keiner der genauer beschriebenen Ausführungen der Warennummer 8507.60.00 entsprechen. Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit Nennkapazität 8,8 Ah bis 18 Ah, Nennspannung 36 V bis 48 V und Leistung 300 W bis 648 W für Elektrofahrräder gehören in 8507.60.00.15.0, Ausführungen für zivile Luftfahrzeuge in 8507.60.00.10.0. Dazu zählen Powerbanks, Handy-Akkus, Laptop-Batterien und Batteriespeicher.

Typische Waren:PowerbanksHandy-AkkusLaptop-BatterienBatteriespeicherLithium-Ionen-Batterien

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 im Zolltarif?

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Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
UnterpositionBlei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)
Unterpositionandere Blei-Akkumulatoren
UnterpositionNickel-Cadmium-Akkumulatoren
UnterpositionNickelhydrid-Akkumulatoren
UnterpositionLithium-Ionen-Akkumulatoren
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerZylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr …
ZolltarifnummerWiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung …
ZolltarifnummerModule für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …
ZolltarifnummerWiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder …
ZolltarifnummerModule für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von …
ZolltarifnummerIntegriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator …
ZolltarifnummerPrismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer …
ZolltarifnummerLithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …
ZolltarifnummerModule für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere Akkumulatoren
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8507.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8507.60.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8507.60.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8507.60.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider …
✓Lithium-Ionen-AkkumulatorenDie Ware muss ein Akkumulator mit Lithium-Ionen-Technik sein. Erkennbar ist das an der Angabe Lithium-Ionen in Bezeichnung oder Datenblatt, etwa bei Lithium-Ionen-Polymer- oder Lithium-Eisenphosphat-Akkus. Bleiakkus, Nickel-Cadmium- oder Nickelhydridakkus fallen nicht hierunter.
✓andere, also nicht: für zivile Luftfahrzeuge, Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht …Hier gehört die Ware, wenn sie keiner der genauer beschriebenen Ausführungen entspricht: also weder für zivile Luftfahrzeuge, Elektrofahrräder, Fahrzeuge oder schnurlose Staubsauger bestimmt noch mit den dort genannten Maßen, Zellzahlen oder Leistungen ausgestattet.
8507.60.00.90.0Lithium-Ionen-Akkumulatoren, andere Ausführungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0?

  • ×Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)8507.10
  • ×andere Blei-Akkumulatoren8507.20
  • ×Nickel-Cadmium-Akkumulatoren8507.30
  • ×Nickelhydrid-Akkumulatoren8507.50
  • ×andere Akkumulatoren8507.80
  • ×Teile8507.90
  • ×für zivile Luftfahrzeuge8507.60.00.10.0
  • ×Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer Nennspannung von 36 V …8507.60.00.15.0
  • ×Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 192 …8507.60.00.18.0
  • ×Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung, -"Cell-to-pack"-Design, -einer Länge von …8507.60.00.24.0
  • ×Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …8507.60.00.26.0
  • ×Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder mehr, jedoch nicht mehr …8507.60.00.28.0
  • ×Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch …8507.60.00.29.0
  • ×Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer …8507.60.00.30.0
  • ×Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP) mit -einer …8507.60.00.31.0
  • ×Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von 100mm oder mehr, jedoch …8507.60.00.33.0
  • ×Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von 74 Wh oder mehr …8507.60.00.36.0
  • ×Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung …8507.60.00.48.0
  • ×Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer Dicke von 12,0 mm oder …8507.60.00.58.0
  • ×Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 …8507.60.00.77.0
  • ×Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr …8507.60.00.83.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8507.60.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8507.60.00.10.0für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8507.60.00.15.0Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …Zollaussetzung bei Endverwendung
8507.60.00.18.0Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr …Zollaussetzung bei Endverwendung
8507.60.00.24.0Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.26.0Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
8507.60.00.28.0Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung
8507.60.00.29.0Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
8507.60.00.30.0Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder …Zollaussetzung bei Endverwendung
8507.60.00.31.0Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.33.0Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.36.0Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von …Zollaussetzung bei Endverwendung
8507.60.00.48.0Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.58.0Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.77.0Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.83.0Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8507.60.00.90.0anderediese SeiteF-Gase bei der Einfuhr, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8507.60.00 eingereiht

20 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland18
Niederlande1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25800/26-1DeutschlandHochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit mehreren Akkumulatorzellen in …31.12.2026
DEBTI38159/26-1DeutschlandLithium-Ionen-Akkumulatoren (Abbildungen siehe Anlage), - in einem zylindrischen Gehäuse (Abmessungen 14,5 x 50,5 mm) …31.12.2026
DEBTI25786/26-1DeutschlandHochvoltbatterie, - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 212 Akkumulatorzellen in einem spezifisch geformten Gehäuse …31.12.2026
DEBTI25650/26-1DeutschlandHochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 184 Akkumulatorzellen in einem …31.12.2026
DEBTI25752/26-1DeutschlandHochvoltbatterie (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 184 Akkumulatorzellen in einem …31.12.2026
DEBTI25766/26-1DeutschlandHochvoltbatterie, - aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit 156 Akkumulatorzellen in einem spezifisch geformten Gehäuse …31.12.2026

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0?

17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0

€
8507.60.00.90.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8507.60.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8507.60.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A001E der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „elektrische Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet sind, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Sie können auch Teile des Schutzgehäuses der Waren enthalten, in denen sie verwendet werden sollen.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8507.60.00

Änderung ab 01.01.2027Gilt bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0; Nachfolger sind 8507.60.10.10.0 (für zivile Luftfahrzeuge), 8507.60.10.25.0, 8507.60.10.30.0 (Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1 200 mAh oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien), 8507.60.10.59.0, 8507.60.10.90.0 (andere), 8507.60.90.10.0 (für zivile Luftfahrzeuge), 8507.60.90.15.0 (Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit<br> <br>- einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah,<br> <br>- einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V,<br> <br>- einer Leistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 W,<br>zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern), 8507.60.90.19.0. Grundlage ist der Tarifbaum ab diesem Tag im EU-TARIC.
  1. 01.01.20128507.60.00neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulatoren“ · aus 8507.80.30
  2. 01.01.20128507.60.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
  3. 01.01.20128507.60.00.30.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit …“ · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
  4. 01.01.20128507.60.00.90.0neu eingeführt · aus 8507.80.20, 8507.80.30, 8507.80.80 (13 Unterteilungen)
  5. 01.07.20148507.60.00.30.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1 200 mAStunden oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien“
  6. 01.01.20168507.60.00.15.0neu eingeführt · „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …“ · aus 8507.60.00
  7. 01.01.20168507.60.00.33.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, - einer Breite von 700 mm oder mehr, jedoch …“ · aus 8507.60.00
  8. 01.07.20198507.60.00.18.0neu eingeführt · „Rechteckiger Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als …“ · aus 8507.60.00 (9 Unterteilungen)
  9. 01.07.20198507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, - einer Breite von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 1100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah“
  10. 01.01.20208507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm …“ · vorher „Rechteckiger Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einem Gewicht von 125 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 kg, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
  11. 01.07.20208507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah“
  12. 01.07.20208507.60.00.77.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · aus 8507.60.00
  13. 01.01.20218507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm …“ · vorher „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einem Gewicht von 125 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 kg, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
  14. 01.07.20218507.60.00.48.0neu eingeführt · „Integriertes Batteriesystem in einem Metallgehäuse mit Halterungen, bestehend aus -einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von …“ · aus 8507.60.00
  15. 01.07.20218507.60.00.58.0neu eingeführt · „Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit: -einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm, -einer …“ · aus 8507.60.00
  16. 01.07.20228507.60.00.83.0neu eingeführt · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“
  17. 01.01.20238507.60.00.29.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …“ · aus 8507.60.00
  18. 01.07.20238507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1310 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah - einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 64 V (±10 %)“
  19. 01.01.20248507.60.00.24.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung …“
  20. 01.01.20248507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 400 V“
  21. 01.07.20248507.60.00.18.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulatorpack mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: - 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr …“ · vorher „Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit: -einer Länge von nicht mehr als 1600 mm, -einer Breite von nicht mehr als 448 mm, -einer Höhe von nicht mehr als 395 mm, -einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V, -einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah, -einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und -mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können“
  22. 01.07.20248507.60.00.26.0neu eingeführt · „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 820 mm oder mehr …“ · aus 8507.60.00
  23. 01.07.20248507.60.00.28.0neu eingeführt · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: -einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -einer Breite von 90 mm oder …“ · aus 8507.60.00
  24. 01.07.20248507.60.00.29.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit: -einer Länge von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einer Breite von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, -einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm, -einem Gewicht von 0,040 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,085 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 1860 mAh“
  25. 01.07.20248507.60.00.36.0neu eingeführt · „Lithium-Ionen-Akkumulator mit -mehreren verbundenen Lithium-Ionen-Akkumulatorzellen, -Lade- und Überwachungselektronik, -einer Leistung von …“ · aus 8507.60.00
  26. 01.07.20248507.60.00.83.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“ · vorher „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm, -einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 7,5 kWh zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703.60, 8703.70, 8703.80 und 8704.60“
  27. 01.01.20258507.60.00.33.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Batteriemodul oder -Akkumulator mit: - einer Länge von 150mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 310mm, - einer Breite von …“ · vorher „Lithium-Ionen-Akkumulator mit - einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1310 mm, - einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1000 mm, - einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, - einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg, - einer Nennkapazität von 58 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah - einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 50 V (±10 %)“
  28. 01.01.20258507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 350 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V“
  29. 01.07.20258507.60.00.26.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …“ · vorher „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 820 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm, -einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm, -einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm, -einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und -einer Leistung von 11 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360 Wh“
  30. 01.07.20258507.60.00.48.0Wortlaut geändert · „Integriertes Batteriesystem in einem Metall- oder Kunststoffgehäuse, auch mit Halterungen, bestehend aus: - einem Lithium-Ionen-Akkumulator …“ · vorher „Integriertes Batteriesystem in einem Metallgehäuse mit Halterungen, bestehend aus -einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50,4 V, und einer Nennleistung von 0,6 kWh, -einem Batteriemanagementsystem, -einem Leistungsrelais, -einem Kühlsystem, -vier Anschlüssen, zur Verwendung bei der Herstellung von Mild-Hybrid-Kraftfahrzeugen (Mild Hybrid Electric Vehicles - mHEV)“
  31. 01.07.20258507.60.00.83.0Wortlaut geändert · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite …“ · vorher „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm, -einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm, -einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und -einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 8,4 kWh zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703.60, 8703.70, 8703.80 und 8704.60“
  32. 01.01.20268507.60.00.15.0Wortlaut geändert · „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer …“ · vorher „Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit - einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah, - einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V, - einer Leistung von 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 Wh, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern“
  33. 01.01.20268507.60.00.28.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: - einer Länge von 190mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380mm, - einer Breite von 90mm oder …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zelle mit: -einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 380 mm, -einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -einer Höhe von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm, -einem Gewicht von 0,1 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,2 kg, -einer Nennspannung von 3,0 V Gleichstromspannung oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,0 V Gleichstromspannung, -einer Nennkapazität von nicht mehr als 90 Ah zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“
  34. 01.01.20268507.60.00.31.0neu eingeführt · „Module für die Montage von Lithium-Ionen-Batteriepacks unter Verwendung einer anderen Technologie als der Lithium-Eisenphosphat-Technologie …“ · aus 8507.60.00
  35. 01.01.20268507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V“
  36. 01.07.20268507.60.00.26.0Wortlaut geändert · „Module für die Montagevon elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr …“ · vorher „Module für die Montage von elektrischen Akkumulatoren in Lithium-Ferrophosphat-Technologie (LFP) mit: -einer Länge von 670 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 882 mm, -einer Breite von 390 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 655 mm, -einer Höhe von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 137 mm, -einem Gewicht von 60 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 kg und -einer Leistung von 11 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 29 360 Wh“
  37. 01.07.20268507.60.00.77.0Wortlaut geändert · „Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr …“ · vorher „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit: -einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2820 mm, -einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1660 mm, -einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm, -einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg, -einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh, -einer Nennspannung von 320 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 430 V zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8701 bis 8705“
  38. 01.01.20278507.60.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  39. 01.01.20278507.60.00.15.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  40. 01.01.20278507.60.00.18.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  41. 01.01.20278507.60.00.24.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  42. 01.01.20278507.60.00.26.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  43. 01.01.20278507.60.00.28.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  44. 01.01.20278507.60.00.29.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  45. 01.01.20278507.60.00.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  46. 01.01.20278507.60.00.31.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  47. 01.01.20278507.60.00.33.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  48. 01.01.20278507.60.00.36.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  49. 01.01.20278507.60.00.48.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  50. 01.01.20278507.60.00.58.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  51. 01.01.20278507.60.00.77.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  52. 01.01.20278507.60.00.83.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)
  53. 01.01.20278507.60.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8507.60.10, 8507.60.90 (19 Unterteilungen)

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0

In welche Zolltarifnummer gehören Lithium-Ionen-Akkumulatoren unter 8507.60.00, die keiner der genauer beschriebenen Ausführungen entsprechen?

Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die keiner der genauer beschriebenen Ausführungen entsprechen, gehören in 8507.60.00.90.0. Ausführungen für zivile Luftfahrzeuge haben dagegen eine eigene Zolltarifnummer, 8507.60.00.10.0.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 für Lithium-Ionen-Akkumulatoren?

Die Nummer besteht seit dem 01.01.2012, mit Herkunft aus der Warennummer 8507.80.30. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 8507.60.00 wurde seither mehrfach geändert, zuletzt zum 01.01.2026.

In welche Zolltarifnummer gehören Powerbanks mit Lithium-Ionen-Akku unter 8507.60.00?

Powerbanks mit Lithium-Ionen-Akku gehören in 8507.60.00.90.0, sofern sie keiner der genauer beschriebenen Ausführungen der Warennummer 8507.60.00 entsprechen. Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module, die für Elektrofahrräder mit 8,8 Ah bis 18 Ah, 36 V bis 48 V und 300 W bis 648 W bestimmt sind, fallen dagegen unter 8507.60.00.15.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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