Zum Hauptinhalt springen

Position 8703 – Personenkraftwagen und Kraftfahrzeuge

Position im Zolltarif

87Kapitel03Position

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen. Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, gehören in Position 8702, Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren in Position 8704.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Personenkraftwagen zu HS-Code 8703?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8703?

Die Position gliedert sich zuerst nach dem Antrieb. Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten) und Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen gehören in Unterposition 8703.10. Fahrzeuge mit ausschließlich Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung werden nach Hubraum in 8703.21 bis 8703.24 unterteilt, solche mit Selbstzündung in 8703.31 bis 8703.33. Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor und Elektromotor sind in 8703.40, 8703.50, 8703.60 und 8703.70 erfasst, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge in 8703.80, alle übrigen in 8703.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und RennwagenDiese Seite
UnterpositionSchneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
5 % bis 10 % · 20 vZTA
ZolltarifnummerSchneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor
Zolltarifnummerandere
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
Unterpositionmit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger
10 % · 23 vZTA
Zolltarifnummerneu
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³
10 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerneu
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³
10 % · 25 vZTA
neu
ZolltarifnummerWohnmobile
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm³
10 % · 4 vZTA
Zolltarifnummerneu
Zolltarifnummergebraucht
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
Unterpositionmit einem Hubraum von 1 500 cm³ oder weniger
10 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerneu
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 2 500 cm³
10 % · 17 vZTA
neu
ZolltarifnummerWohnmobile
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm³
10 % · 5 vZTA
neu
ZolltarifnummerWohnmobile
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummergebraucht
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturneu
Kombinierte Nomenklaturgebraucht
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10 % · 0 vZTA
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10 % · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturneu
Kombinierte Nomenklaturgebraucht
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10 % · 0 vZTA
Unterpositionandere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
10 % · 31 vZTA
Kombinierte Nomenklaturneu
Zolltarifnummergebraucht
Zolltarifnummerandere
10 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8703.50andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder …
8703.70andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder …

Ihre Ware einreihen

Welche der 28 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8703

15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8703. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8703

Rechts: wie viele der 28 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen28 von 28
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar28 von 28
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela28 von 28
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe28 von 28
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Zentralafrikanische Republik28 von 28
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Haiti28 von 28
verbotenAusfuhrkontrolle (Sanktionen) · Libyen28 von 28
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak28 von 28
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder28 von 28
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Sudan28 von 28
KontrolleAusfuhrkontrolle für Waren mit Einschränkungen · Südsudan28 von 28
KontrolleF-Gase · alle Länder28 von 28
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder28 von 28
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder28 von 28
KontrolleKulturgüter · alle Länder28 von 28
KontrolleEinfuhrkontrolle · Libyen28 von 28
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8703

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 3
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-486/0606.12.2007Der EuGH befasste sich mit Pick-ups mit geschlossener Fahrgastkabine, klappbaren Sitzen mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten und einem getrennten Laderaum bis 50 cm Höhe, der nur an der Rückseite geöffnet werden kann.
C-198/1526.05.2016Der EuGH legte die Worte „für Behinderte“ in Position 8713 aus: Das Erzeugnis muss nur für Behinderte bestimmt sein.
C-15/0527.04.2006Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 ist ungültig, weil für Fahrzeuge der Warennummer 8703.21.10 eine Anhängelast von mindestens dem dreifachen Eigengewicht zugrunde gelegt wurde.
C-145/1616.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8703

26 der 28 Warennummern der Position 8703 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19978703.10.11.00.0eingeführt · Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor · zuletzt geändert 01.01.2000
  2. 01.01.20008703.10.18.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19728703.21.10.00.0eingeführt · neu
  4. 01.01.19728703.21.90.00.0eingeführt · gebraucht
  5. 01.01.20008703.22.10.00.0eingeführt · neu
  6. 01.01.19728703.22.90.00.0eingeführt · gebraucht
  7. 01.01.19898703.23.11.00.0eingeführt · Wohnmobile
  8. 01.01.19898703.23.19.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19728703.23.90.00.0eingeführt · gebraucht
  10. 01.01.19728703.24.10.00.0eingeführt · neu
  11. 01.01.19728703.24.90.00.0eingeführt · gebraucht
  12. 01.01.19728703.31.10.00.0eingeführt · neu
  13. 01.01.19728703.31.90.00.0eingeführt · gebraucht
  14. 01.01.19898703.32.11.00.0eingeführt · Wohnmobile
  15. 01.01.19898703.32.19.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.19728703.32.90.00.0eingeführt · gebraucht
  17. 01.01.19898703.33.11.00.0eingeführt · Wohnmobile · zuletzt geändert 01.01.1998
  18. 01.01.19898703.33.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1998
  19. 01.01.19728703.33.90.00.0eingeführt · gebraucht
  20. 01.01.20178703.40.10eingeführt · neu · zuletzt geändert 21.09.2017
  21. 01.01.20178703.40.90eingeführt · gebraucht · zuletzt geändert 21.09.2017
  22. 01.01.20178703.60.10eingeführt · neu · zuletzt geändert 21.09.2017
  23. 01.01.20178703.60.90eingeführt · gebraucht · zuletzt geändert 21.09.2017
  24. 01.01.20178703.80.10eingeführt · neu · zuletzt geändert 05.07.2024
  25. 01.01.20178703.80.90.00.0eingeführt · gebraucht
  26. 01.01.19728703.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8703

Gehören Schienenfahrzeuge zu Position 8703?

Nein, Kapitel 87 umfasst keine Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren sollen. Position 8703 erfasst daher nur nicht schienengebundene Landfahrzeuge.

Gehört ein Kraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus zu Position 8703?

Nein, es gehört nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704, zu denen auch Position 8703 zählt.

Welche Unterposition in Position 8703 gilt für Ihren Pkw?

Das richtet sich zuerst nach dem Antrieb und bei Verbrennungsmotoren danach nach dem Hubraum. Kolbenmotoren mit Fremdzündung fallen in 8703.21 bis 8703.24, solche mit Selbstzündung in 8703.31 bis 8703.33. Innerhalb dieser Unterposition unterscheidet die Warennummer zwischen neu und gebraucht, etwa 8703.22.10.00.0 für neu und 8703.22.90.00.0 für gebraucht im Hubraumbereich mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →