01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8541.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8541.60.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8541.60.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8541.60.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0?
- ×Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED)8541.10.00.00.0
- ×Transistoren, andere als Fototransistoren8541.21.00.00.0, 8541.29.00.00.0
- ×Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelemente8541.30.00.00.0
- ×lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED)8541.41.00.00.0, 8541.42.00.00.0, 8541.43.00.00.0, 8541.49.00.00.0
- ×andere Halbleiterbauelemente8541.51.00.00.0, 8541.59.00.00.0
- ×Teile8541.90.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8541.60.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8541.60.00.00.0 | gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8541.60.00 eingereiht
27 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI23046/26-1Deutschland | SMD-Kristall (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines gefassten piezoelektrischen Kristalls mit einer festen Frequenz … | 12.07.2029 |
| DEBTI5200/26-1Deutschland | SMD Quarz (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines gefassten piezoelektrischen Kristalls aus Siliziumdioxid (SiO2) … | 26.04.2029 |
| DEBTI4174/26-1Deutschland | Piezoelektrischer Quarz-Kristall, - in Form eines gefassten piezoelektrischen Kristalls mit einer Frequenz von 32,768 … | 12.04.2029 |
| DEBTI4176/26-1Deutschland | Quarz-Kristall / Crystal Unit, - aus einem piezoelektrischen Kristall mit einer Frequenz von 32,768 KHz, montiert in … | 12.04.2029 |
| DEBTI41164/25-1Deutschland | Keramischer Piezostab / monolithischer Piezostack, - aus einer mehrlagigen, piezoelektrischen Keramik (PZT) in Form … | 07.12.2028 |
| DEBTI23349/25-1Deutschland | Piezo-Keramikring, - in Form einer mittig gelochten Scheibe aus PZT-Keramik, beidseitig mit Elektroden aus Silber … | 08.09.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A001B, 3A001C, 3A001H und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0
Anmerkungen (2)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-666/1320.11.2014 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. … |
| C-411/0702.10.2008 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. … |
| C-600/1508.12.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8541.60.00
- 01.01.19728541.60.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle“
- 01.01.19728541.60.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle“
- 01.01.19888541.60.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8541.60.00
- 01.01.19888541.60.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8541.60.00
- 01.01.19988541.60.00wieder anmeldefähig · aus 8541.60.00
- 01.01.19988541.60.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8541.60.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für einen Quarzkristall unter 8541.60.00?
Ein Quarzkristall, der als gefasster oder montierter piezoelektrischer Kristall vorliegt, gehört in die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0. Für einen SMD-Quarz mit 8,000 MHz in einem SMD-Gehäuse mit zwei Anschlüssen gibt es eine vZTA mit dieser Nummer (DEBTI5200/26-1).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

