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gültig seit 01.07.2017

Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0 – Federbeinlager mit Metallhalterung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst obere Federbeinlager mit einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und einem Gummipuffer, die zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 bestimmt sind. Obere Federbeinlager ohne Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben oder ohne Gummipuffer gehören in 8708.80.20.90.0. Stoßdämpfer gehören nur dann in 8708.80.35, wenn sie nicht für die industrielle Montage der in der Warennummer 8708.80.20 genannten Kraftfahrzeuge bestimmt sind; bei dieser Montage ist die Warennummer 8708.80.20 maßgeblich.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
UnterpositionStoßstangen und Teile davon
8708.21 – 8708.29andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)
UnterpositionBremsen und Servobremsen; Teile davon
UnterpositionSchaltgetriebe und Teile davon
UnterpositionTriebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
UnterpositionRäder sowie Teile davon und Zubehör
UnterpositionAufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum …
ZolltarifnummerOberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
8708.91 – 8708.99andere Teile und anderes Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8708.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8708.80.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8708.80.20.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8708.80.20.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der …
✓Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)Das Teil muss ein Aufhängesystem oder ein Teil davon sein. Stoßdämpfer gehören zu den Aufhängesystemen und deren Teilen.
✓für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705Das Teil muss zur industriellen Montage bestimmter Kraftfahrzeuge bestimmt sein. Bei Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor gilt: mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) ein Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger, mit Fremdzündung ein Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger. Für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 und 8705 gilt diese Hubraumgrenze nicht.
✓Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87Das Teil muss ein oberes Federbeinlager mit einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und einem Gummipuffer sein. Es muss zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 bestimmt sein, und zwar erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich dafür.
8708.80.20.10.0Obere Federbeinlager mit Metallhalterung und Gummipuffer

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0?

  • ×Stoßstangen und Teile davon8708.10
  • ×andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)8708.21, 8708.22, 8708.29
  • ×Bremsen und Servobremsen; Teile davon8708.30
  • ×Schaltgetriebe und Teile davon8708.40
  • ×Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon8708.50
  • ×Räder sowie Teile davon und Zubehör8708.70
  • ×andere Teile und anderes Zubehör8708.91, 8708.92, 8708.93, 8708.94 und 2 weitere
  • ×andere, also nicht: für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit …8708.80.35, 8708.80.55.00.0, 8708.80.91.00.0, 8708.80.99
  • ×andere, also nicht: Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung …8708.80.20.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8708.80.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8708.80.20.10.0Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
8708.80.20.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8708.80.20 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2024-001137PolenKunststoff- und Stahlhülse, verbunden mit einem Aluminium- oder Aluminiumlegierungs-Gussteilsockel. Das Produkt kann …21.11.2027
PLBTIWIT-2024-000860PolenVorderer linker unterer Querlenker mit Buchse, der die Radnabe mit dem Fahrzeugaufbau verbindet. Es ist ein starres …23.07.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8708.80.99146Schwingungsdämpfergehäuseelement, sog. Modulrohr, Zeichnungen siehe Anlage, - in Form eines für die Einbausituation spezifisch, nach technischer Zeichnung gefertigten, hohlzylinderartigen …
8708.80.5515Stabilisator, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form eines spezifisch gefertigten, stabförmigen Grundkörpers aus unedlem Metall (legierter Stahl), - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: 140 …
8708.80.9114Ein sogenannter Pufferbügel mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Eigenschaften: - bestimmt zur Montage in einem Kraftfahrzeug; - zum Auffangen einer zurückfedernden …
8708.80.3511Stoßdämpfer, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten Zweirohr-Gasdruckdämpfers, - laut Antrag: - - mit einer maximalen Länge von ca. 372 mm und einem maximalen Durchmesser …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0

€
8708.80.20.10.0Drittlandszoll––––
8708.80.20.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)3 %300 €1.957 €2.257 €
8708.80.20.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8708.80.20.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.3 %
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8708.80.20.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · JapanPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8708.80.20

  1. 01.01.20078708.80.20neu eingeführt · „für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit …“ · aus 8708.80.10, 8708.80.90
  2. 01.01.20148708.80.20Wortlaut geändert · „für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit …“ · vorher „für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705“
  3. 01.01.20158708.80.20Wortlaut geändert · „für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit …“ · vorher „für die industrielle Montage:von Kraftfahrzeugen der Position 8703,von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,von Kraftfahrzeugen der Position 8705“
  4. 01.07.20178708.80.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8708.80.20
  5. 01.07.20178708.80.20.10.0neu eingeführt · „Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer von der zur Herstellung von Waren …“ · aus 8708.80.20
  6. 01.07.20178708.80.20.90.0neu eingeführt · aus 8708.80.20
  7. 01.07.20208708.80.20.10.0Wortlaut geändert · „Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer zur Verwendung bei der Herstellung …“ · vorher „Oberes Federbeinlager mit - einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und - einem Gummipuffer von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für ein oberes Federbeinlager mit Metallhalterung und Gummipuffer unter 8708.80.20?

Die Zolltarifnummer 8708.80.20.10.0 gilt für obere Federbeinlager mit einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und einem Gummipuffer, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87. Die Warennummer 8708.80.20 erfasst Aufhängesysteme und Teile davon nur für die industrielle Montage bestimmter Kraftfahrzeuge.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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