01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8708?
Die Position 8708 ist in Unterpositionen nach Bauteilen gegliedert. Stoßstangen stehen in Unterposition 8708.10, Sicherheitsgurte in 8708.21, Scheiben in 8708.22 und andere Karosserieteile in 8708.29. Bremsen sind in 8708.30, Schaltgetriebe in 8708.40, Triebachsen und nicht angetriebene Achsen in 8708.50, Räder in 8708.70 und Aufhängesysteme einschließlich Stoßdämpfer in 8708.80 erfasst. Kühler (8708.91), Auspufftöpfe und Auspuffrohre (8708.92), Schaltkupplungen (8708.93), Lenkungen (8708.94), Airbags (8708.95) und andere Teile (8708.99) bilden weitere Unterpositionen, in vielen davon trennen die Warennummern Teile für die industrielle Montage von anderen Teilen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 49 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8708
99 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8708. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Autoteil – 8708.30.91.90.0
Auto-Felge – 8708.70.50.50.0
Auto-Tür – 8708.29.90.99.0
Stoßdämpfer – 8708.80.35.90.0
Spoiler – 8708.29.90.99.0
Kraftstofftank – 8708.99.97.90.0
Lenkgetriebe – 8708.94.35.00.0
Abgasanlage – 8708.92.35.00.0
Auto-Rad – 8708.70.50.50.0
Schmutzfänger – 8708.29.90.99.0
Kupplungssatz – 8708.93.90.00.0
Schalthebel – 8708.40.99.00.0
Motorhalterung – 8708.99.97.90.0
Stoßstange – 8708.10.90.90.0
Bremsscheibe – 8708.30.91.90.0
Ölkühler – 8708.91.35.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8708
Rechts: wie viele der 49 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8708
Anmerkungen (6)
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8708
Die 49 Warennummern der Position 8708 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728708.10.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen … · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.19728708.10.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.19728708.21.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen … · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.19728708.21.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2020
- 01.01.20228708.22.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2024
- 01.01.20228708.22.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728708.29.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 19.12.2025
- 01.01.19728708.29.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 19.12.2025
- 01.01.20078708.30.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.07.2015
- 01.01.20078708.30.91eingeführt · für Scheibenbremsen · zuletzt geändert 01.07.2011
- 01.01.20078708.30.99.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20078708.40.20eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.20078708.40.50eingeführt · Schaltgetriebe · zuletzt geändert 01.07.2016
- 01.01.20078708.40.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 01.01.20078708.40.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20078708.50.20eingeführt · für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen … · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20078708.50.35eingeführt · Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen … · zuletzt geändert 19.12.2025
- 01.01.20078708.50.55eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet · zuletzt geändert 01.07.2016
- 01.01.20078708.50.91eingeführt · für nicht angetriebene Achsen · zuletzt geändert 01.07.2018
- 01.01.20078708.50.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2016
- 01.01.19728708.70.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.19728708.70.50eingeführt · Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium · zuletzt geändert 12.05.2010
- 01.01.19728708.70.91eingeführt · in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl · zuletzt geändert 08.05.2018
- 01.01.19728708.70.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 08.05.2018
- 01.01.20078708.80.20eingeführt · für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen … · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20078708.80.35eingeführt · Stoßdämpfer · zuletzt geändert 01.01.2016
- 01.01.20078708.80.55.00.0eingeführt · Stabilisatoren; Drehstabfedern
- 01.01.20078708.80.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.20078708.80.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20078708.91.20eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20078708.91.35eingeführt · Kühler · zuletzt geändert 01.07.2015
- 01.01.20078708.91.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 01.01.20078708.91.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2013
- 01.01.20078708.92.20.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.20078708.92.35.00.0eingeführt · Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre
- 01.01.20078708.92.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 01.01.20078708.92.99.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19728708.93.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19728708.93.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20078708.94.20.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen … · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20078708.94.35.00.0eingeführt · Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.20078708.94.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 01.01.20078708.94.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2025
- 01.01.20078708.95.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2016
- 01.01.20078708.95.91.00.0eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet
- 01.01.20078708.95.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2016
- 01.01.20078708.99.10eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2017
- 01.01.20078708.99.93eingeführt · aus Stahl, gesenkgeschmiedet · zuletzt geändert 19.12.2025
- 01.01.20078708.99.97eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8708
Was gehört nicht zur Position 8708?
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87, in dem Position 8708 steht. Karosserien für Kraftfahrzeuge gehören in Position 8707.
Welche Unterposition gilt für Bremsen in Position 8708?
Bremsen und Servobremsen sowie deren Teile gehören in Unterposition 8708.30. Für Scheibenbremsen gibt es in dieser Unterposition die Warennummer 8708.30.91.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen