01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8714.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8714.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8714.91.10.7710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8714.91.10.77.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0?
- ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
- ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
- ×Felgen und Speichen8714.92
- ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
- ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
- ×Sättel8714.95.00.00.0
- ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
- ×andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.99
- ×Vorderradgabeln8714.91.30
- ×Teile8714.91.90.00.0
- ×mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert8714.91.10.21.0, 8714.91.10.25.0, 8714.91.10.29.0, 8714.91.10.31.0 und 2 weitere
- ×aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)8714.91.10.75.0
- ×andere, also nicht: Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …8714.91.10.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.91.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8714.91.10.21.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.25.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich … | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.29.0 | andere | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung |
| 8714.91.10.31.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.35.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich … | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.39.0 | andere | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 8714.91.10.75.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.77.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …diese Seite | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.91.10 eingereiht
20 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI21021/26-1Deutschland | Fahrradrahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - verschweißte Titanrohre, die … | 13.09.2029 |
| DEBTI49013/25-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder … | 11.01.2029 |
| DEBTI49011/25-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und … | 11.01.2029 |
| DEBTI16922/24-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert … | 14.07.2027 |
| DEBTI16920/24-1Deutschland | Rahmen, laut Antrag: aus Aluminium, roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), bildet das … | 14.07.2027 |
| DEBTI1267/24-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - in der Bauart von … | 01.04.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8714.91.30 | 12 | Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - … |
| 8714.91.90 | 11 | Standrohr (Oberrohr), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, rohrartiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 340 mm und einem Durchmesser von … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2564 | alle Länder | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8714.91.10 bis 8714.99.90 | andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 104/201207.02.2012 | Die Verordnung 104/2012 ordnet ein Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 ein, wobei sie den Wortlaut der Warennummer 8714.91.30 berücksichtigt. | 8714.91.30 |
| 104/201207.02.2012 | Ein Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen, die gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt werden, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 8714, der Unterposition 8714.91 und der Warennummern 8714.91.10 und 8714.91.30 eingereiht. | 8714.91.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-529/2507.10.2026 | Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8714.91.10
- 01.01.19728714.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Rahmen“
- 01.01.19978714.91.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.21.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.29.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.31.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.39.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.07.20148714.91.10.89.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.01.20198714.91.10.21.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
- 01.01.20198714.91.10.31.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
- 01.01.20198714.91.10.75.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · aus 8714.10.90
- 01.01.20228714.91.10.25.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.35.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228714.91.10.77.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.91.10.77.0
Gehört ein Fahrradrahmen aus Aluminium unter 8714.91.10.77.0 zu Kapitel 87?
Ja, diese Zolltarifnummer liegt in Kapitel 87, denn Kapitel 87 schließt nur Fahrzeuge aus, die ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich auf Schienen fahren. Ein Fahrradrahmen fällt nicht unter diesen Ausschluss.
Welche Zolltarifnummer gilt für einen rohen Aluminiumrahmen für Fahrräder unter 8714.91.10?
Für einen rohen Rahmen aus Aluminium oder aus Aluminium und Kohlenstofffasern mit Kunstharz zur Herstellung von Fahrrädern gilt 8714.91.10.77.0. Rahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz gehören in 8714.91.10.75.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile