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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8714.10.90 – Sonstige Teile für Krafträder und Mopeds

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Teile und Zubehör für Krafträder einschließlich Mopeds, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich dafür bestimmt sind und unter keine der übrigen Warennummern der Unterposition 8714.10 fallen. Bremsen und Teile davon gehören in die Zolltarifnummer 8714.10.10.00.0, Räder sowie Teile davon und Zubehör in 8714.10.30.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach Ware und Sendungsgröße.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8714.10.90?

Die Warennummer 8714.10.90 wird in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Die Zolltarifnummer 8714.10.90.70.0 erfasst Motorradkühler in Sendungen von 100 Stück oder mehr. Die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 erfasst als „andere“ alle übrigen Teile dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerMotorradkühler in Sendungen von 100 Stück oder mehr
3,7 % · 42 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 42 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8714.10.90

PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (angemeldete besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8714.10.90?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8714.10.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8714.10.90

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8714.10.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Motorradkühler unter der Warennummer 8714.10.90?

Motorradkühler in Sendungen von 100 Stück oder mehr gehören in die Zolltarifnummer 8714.10.90.70.0. Motorradkühler in kleineren Sendungen fallen unter die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0.

Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, zur Warennummer 8714.10.90?

Nein. Nach Kapitel 87, Anmerkung 1 gehören Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren, nicht zu Kapitel 87. Diese Warennummer erfasst nur Teile und Zubehör für Krafträder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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