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Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0 – Fahrradrahmen aus Kohlenstofffasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Fahrradrahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes), die mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert sind und mit Ursprung in China oder aus China versandt werden. Rahmen aus Aluminium unter denselben Bedingungen gehören in 8714.91.10.25.0, Kohlenstofffaserrahmen mit Farbe, die nicht unter die China-Bedingung fallen, in 8714.91.10.31.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Zolltarifnummerfür Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
andere
UnterpositionRahmen und Gabeln sowie Teile davon
Kombinierte NomenklaturRahmen
mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert
mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt
Zolltarifnummeraus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)Diese Seite
ZolltarifnummerRahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …
Zolltarifnummerandere
Kombinierte NomenklaturVorderradgabeln
ZolltarifnummerTeile
UnterpositionFelgen und Speichen
UnterpositionNaben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
UnterpositionBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
ZolltarifnummerSättel
UnterpositionPedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8714.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8714.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8714.91.10.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8714.91.10.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen …
✓andere, also nicht: für Krafträder (einschließlich Mopeds), für Rollstühle und andere Fahrzeuge für BehinderteDie Ware ist ein Teil oder Zubehör für Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen oder andere Zweiräder ohne Motor. Dazu gehören Teile für den Bau, die Ausstattung oder die Instandsetzung dieser Fahrzeuge.
✓Rahmen und Gabeln sowie Teile davonDie Ware ist ein Rahmen, eine Gabel oder ein Teil davon.
✓RahmenDie Ware muss der Rahmen selbst sein.
✓mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiertDer Rahmen muss mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert sein.
✓mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmtDer Rahmen muss mit Ursprung in China oder aus China versandt werden. Der Wortlaut nennt dafür Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten, für die Lieferung an eine Partei in solchen Mengen bestimmt, oder die Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien.
✓aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)Der Rahmen muss aus Kohlenstofffasern und Kunstharz bestehen und zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) bestimmt sein.
8714.91.10.21.0Fahrradrahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0?

  • ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
  • ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
  • ×Felgen und Speichen8714.92
  • ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
  • ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
  • ×Sättel8714.95.00.00.0
  • ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
  • ×andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.99
  • ×Vorderradgabeln8714.91.30
  • ×Teile8714.91.90.00.0
  • ×andere, also nicht: mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert8714.91.10.75.0, 8714.91.10.77.0, 8714.91.10.89.0
  • ×andere, also nicht: mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …8714.91.10.31.0, 8714.91.10.35.0, 8714.91.10.39.0
  • ×Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)8714.91.10.25.0
  • ×andere, also nicht: aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)8714.91.10.29.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.91.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8714.91.10.21.0aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)diese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.25.0Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.29.0andereAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung
8714.91.10.31.0aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.35.0Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.39.0andereAntidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
8714.91.10.75.0aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.77.0Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8714.91.10.89.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.91.10 eingereiht

20 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich7
Deutschland6
Tschechien3
Dänemark2
Polen2
vZTAWareGültig bis
DEBTI21021/26-1DeutschlandFahrradrahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - verschweißte Titanrohre, die …13.09.2029
DEBTI49013/25-1DeutschlandRahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder …11.01.2029
DEBTI49011/25-1DeutschlandRahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und …11.01.2029
DEBTI16922/24-1DeutschlandRahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert …14.07.2027
DEBTI16920/24-1DeutschlandRahmen, laut Antrag: aus Aluminium, roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), bildet das …14.07.2027
DEBTI1267/24-1DeutschlandRahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - in der Bauart von …01.04.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8714.91.3012Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - …
8714.91.9011Standrohr (Oberrohr), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, rohrartiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 340 mm und einem Durchmesser von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0

€
8714.91.10.21.0Drittlandszoll4,7 %470 €1.989 €2.459 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2668alle Länder0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0

PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8714.91.10 bis 8714.99.90andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
104/201207.02.2012Ein Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen, die gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt werden, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie dem Wortlaut der Warennummern 8714.91.10 und 8714.91.30 eingereiht.8714.91.30
104/201207.02.2012Für dasselbe Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen, das getrennt verpackt gestellt wird, wird die Warennummer 8714.91.10 nach dem Wortlaut der KN-Codes und den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 herangezogen.8714.91.10

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8714.91.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19728714.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Rahmen“
  2. 01.01.19978714.91.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.91.10
  3. 01.07.20138714.91.10.21.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
  4. 01.07.20138714.91.10.29.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
  5. 01.07.20138714.91.10.31.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
  6. 01.07.20138714.91.10.39.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
  7. 01.07.20148714.91.10.89.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
  8. 01.01.20198714.91.10.21.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
  9. 01.01.20198714.91.10.31.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
  10. 01.01.20198714.91.10.75.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · aus 8714.10.90
  11. 01.01.20228714.91.10.25.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
  12. 01.01.20228714.91.10.35.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
  13. 01.01.20228714.91.10.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.01.20228714.91.10.77.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
  15. 01.01.20228714.91.10.89.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fahrradrahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz unter 8714.91.10?

Die Zolltarifnummer 8714.91.10.21.0 gilt für Rahmen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes), die mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert sind und mit Ursprung in China oder aus China versandt werden. Für diese China-Bedingung nennt der Wortlaut Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder eine Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien. Die Warennummer 8714.91.10 hat weitere Zolltarifnummern; welche für welche Ware gilt, ist getrennt zu prüfen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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