01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8714.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8714.91.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8714.91.10.2910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8714.91.10.29.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0?
- ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
- ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
- ×Felgen und Speichen8714.92
- ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
- ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
- ×Sättel8714.95.00.00.0
- ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
- ×andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.99
- ×Vorderradgabeln8714.91.30
- ×Teile8714.91.90.00.0
- ×andere, also nicht: mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert8714.91.10.75.0, 8714.91.10.77.0, 8714.91.10.89.0
- ×andere, also nicht: mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …8714.91.10.31.0, 8714.91.10.35.0, 8714.91.10.39.0
- ×aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)8714.91.10.21.0
- ×Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)8714.91.10.25.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.91.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8714.91.10.21.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.25.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich … | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.29.0 | anderediese Seite | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung |
| 8714.91.10.31.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.35.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich … | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.39.0 | andere | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 8714.91.10.75.0 | aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.77.0 | Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich … | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8714.91.10.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.91.10 eingereiht
20 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI21021/26-1Deutschland | Fahrradrahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - verschweißte Titanrohre, die … | 13.09.2029 |
| DEBTI49013/25-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder … | 11.01.2029 |
| DEBTI49011/25-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und … | 11.01.2029 |
| DEBTI16922/24-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - bildet das tragende Element des Fahrrades, - laut Antrag: - - aus Aluminium und lackiert … | 14.07.2027 |
| DEBTI16920/24-1Deutschland | Rahmen, laut Antrag: aus Aluminium, roh (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert), bildet das … | 14.07.2027 |
| DEBTI1267/24-1Deutschland | Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - in der Bauart von … | 01.04.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8714.91.30 | 12 | Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - vollständig aus Stahl, - - lackiert - - mit Ursprung China oder aus China versandt, - … |
| 8714.91.90 | 11 | Standrohr (Oberrohr), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, rohrartiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 340 mm und einem Durchmesser von … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.91.10.29.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8714.91.10 bis 8714.99.90 | andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 104/201207.02.2012 | Ein Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, ist nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und dem Wortlaut der Warennummern 8714.91.30 und 8714.92.10 eingereiht. | 8714.91.30 |
| 104/201207.02.2012 | Ein Fahrradset aus Rahmen, vorderer Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, ist nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und dem Wortlaut der Warennummern 8714.91.10 und 8714.91.30 eingereiht. | 8714.91.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-529/2507.10.2026 | Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8714.91.10
- 01.01.19728714.91.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Rahmen“
- 01.01.19978714.91.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.21.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.29.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.31.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“ · aus 8714.91.10
- 01.07.20138714.91.10.39.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.07.20148714.91.10.89.0neu eingeführt · aus 8714.91.10
- 01.01.20198714.91.10.21.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
- 01.01.20198714.91.10.31.0Wortlaut geändert · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · vorher „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern“
- 01.01.20198714.91.10.75.0neu eingeführt · „aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)“ · aus 8714.10.90
- 01.01.20228714.91.10.25.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.35.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228714.91.10.77.0neu eingeführt · „Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …“ · aus 8714.91.10
- 01.01.20228714.91.10.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile