Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 gliedert sich in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition und die vollständige nationale Tarifnummer. Die Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionTomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht2002
- UnterpositionTomaten, ganz oder in Stücken200210
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrocknete Tomate
Der HS-Code für Getrocknete Tomate lautet 2002.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2002.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2002.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2002.10.90.00.0.
Einreihung von Getrocknete Tomate nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung getrockneter Tomaten folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Kapitel 7 beschreibt getrocknetes Gemüse ohne weitere Zubereitung. Kapitel 20 erfasst Gemüsezubereitungen, die durch einen Zusatz von Salz oder anderen Konservierungsstoffen haltbar gemacht wurden. Ein Salzzusatz führt daher zur Einreihung in 2002.10.90.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrocknete Tomate
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemüse, getrocknet - anderes Gemüse - Tomaten | 0712.90.30.00.0 | 14,4 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen - Tomaten | 0712.90.30.00.0 | 14,4 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht - andere - mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT | 2002.90.20.00.0 | 14,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getrocknete Tomate (2002) ≠ Gemüse, getrocknet - anderes Gemüse - Tomaten (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Tomate bleibt die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrocknete Tomate (2002) ≠ Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen - Tomaten (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Getrocknete Tomate bleibt die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrocknete Tomate (2002) ≠ Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht - andere - mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT (2002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Getrocknete Tomate bleibt die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Positionen aus anderen Kapiteln kommen für Spezialformen in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemüse, getrocknet - anderes Gemüse - Tomaten | 0712.90.30.00.0 | 14,4 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen - Tomaten | 0712.90.30.00.0 | 14,4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrocknete Tomate (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1411/24-1 | Sonnengetrocknete Tomaten, gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI41476/18-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DE23924/13-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI20521/19-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DE20913/16-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI26465/19-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI21717/19-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DE13603/12-1 | Tomaten, getrocknet und gesalzen | 2002.10.90.00.0 |
| DEBTI60422/24-1 | Sonnengetrocknete Tomaten, gesalzen, mariniert in Weinessig | 2002.10.90.00.0 |
| DEM/1905/06-1 | Tomate getrocknet, zerkleinert (ungesalzen) | 0712.90.30.00.0 |
| DEM/1906/06-1 | Tomate getrocknet, als Pulver (ungesalzen) | 0712.90.30.00.0 |
| DE11728/13-1 | Tomate getrocknet, zerkleinert, ohne Zusätze | 0712.90.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
14,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 14,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 14,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 14,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 14,4 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 14,4 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für getrocknete Tomaten
Einfuhrabgaben für gesalzene getrocknete Tomaten: 14,4 % Drittlandszoll plus 7 % Einfuhrumsatzsteuer. Für ungesalzene Ware gelten 12,8 % Zoll. Nutzen Sie den Zollrechner für eine detaillierte Berechnung Ihrer Importkosten.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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